Politische Berichte Nr.6/2022 (PDF)02b
Blick auf die Medien

Wiederholungswahlen in Berlin

Alfred Küstler. Wegen schwerwiegender Mängel bei der Wahlorganisation durch die Berliner Behörden müssen verschiedene Wahlen vom 26. September letzten Jahres wiederholt werden. Zum einen Wahlen, die das Land Berlin betreffen. Hier hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am 16. November entschieden, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus (Landesparlament) und den Bezirksverordnetenversammlungen komplett wiederholt werden müssen. Dieses Urteil ist rechtskräftig, die Berliner Regierung hat es akzeptiert. Zum anderen hat der Bundestag mit der Mehrheit von FDP, Grünen und SPD entschieden, dass in 431 von 2257 Berliner Wahlbezirken auch die Bundestagswahl (Erst- und Zweitstimmen) wiederholt werden muss. Diese Entscheidung wird aber wahrscheinlich von CDU und AfD vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten, diese Parteien wollen eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken. Nicht wiederholt wird der Volksentscheid („Deutsche Wohnen & Co. enteignen“), weil niemand geklagt hatte. Mit der Veröffentlichung des Wahltermins 12. Februar steht die Wiederholungswahl für Abgeordnetenhaus und BVV fest. Zur Wahl stehen, diejenigen, die am 26. September auf dem Stimmzettel standen (abzüglich eventuell Weggezogener oder Verstorbener). Es ist keine Neuwahl, sondern eine Wiederholungswahl. Allerdings wird ein neues Wählerverzeichnis erstellt, d.h. es kommen Wähler hinzu (Alter, Zuzug) oder fallen weg. Die Wahl ist spannend, weil sich die Zusammensetzung des Berliner Parlaments ändern könnte und damit die Regierende Bürgermeisterin Giffey ihr Amt verlieren. Die Beschlüsse der jetzigen Parlamente und Regierung behalten ihre Gültigkeit. Eine Wiederholung der Bundestagswahl steht nicht fest, falls das Bundesverfassungsgericht angerufen würde, fände sie vermutlich erst 2024 statt, ein Jahr vor dem nächsten regulären Wahltermin. Schwere Fehler bei Wahlen sind also kaum behebbar.

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