Politische Berichte Nr.03/2024 (PDF)14a
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Asbestverursachte Krankheiten

Rolf Gehring, Brüssel. Mit dem legislativen Initiativbericht des Europaparlaments zu Asbest, hatte das EP 2021 nicht nur die diesbezügliche Arbeitsschutzrichtlinie aufgerufen, sondern auch Vorschläge für andere Rechtsbereiche gemacht. Unter anderem wurde vorgeschlagen, weitere asbestbedingten Erkrankungen in die europäische Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde von Rat und Parlament in ihrem Kompromiss beibehalten.

Als Reaktion darauf hatte die Europäische Kommission im letzten Jahr vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe des Beratenden Ausschuss Arbeits- und Gesundheitsschutz (ACHS) in Luxemburg, der die Europäische Kommission in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes berät, einzurichten und hierzu einen Vorschlag auszuarbeiten. In die Arbeitsgruppe wurden dann Delegierte der im ACHS vertretenen Gruppen, namentlich die staatliche Seite, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften entsandt. Die Arbeitsgruppe erhielt das Mandat zu prüfen, welche gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse bezüglich einer Reihe von Erkrankungen und ihrer Auslösung von Asbestexpositionen vorliegen.

Namentlich wurden von Rat und Parlament in den Anhang der neuen Richtlinie folgende Krankheiten als Kandidaten genannt:

Krebse des Magendarmtrakts, Kehlkopfkrebs, Eierstockkrebs und nichtkrebsartige Pleuraerkrankungen. Die Diskussionen in der Working Party wurden von einer zusätzlich eingerichteten Expertengruppe mit Vertretern aus den Mitgliedsstaaten unterstützt. Am Ende wurde empfohlen Kehlkopfkrebs, Eierstockkrebs und nichtkrebsartige Pleuraerkrankungen in Anhang I der Liste aufzunehmen (gesicherte Erkenntnis der Kausalität) und Magen-, Darm- und Enddarmkrebs in Anhang II (vermutete Kausalität) aufzunehmen.

Die Kommission ist nicht verpflichtet, die Vorschläge zu übernehmen, tut dies aber in aller Regel, wenn es eine gemeinsame Position der drei Interessengruppen ist. Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses werden von den Mitgliedsstaaten entsandt, womit auch eine Rückkoppelung mit diesen gewährleistet wird. Insgesamt gibt es über einhundert dieser Ausschüsse mit unterschiedlichen Formen der Zusammensetzung und Aufgabenbeschreibung. Wesentlich sollen sie fachlich unterstützen und Erfahrungen aus wirtschaftlicher, sozialer oder regionaler Sicht beisteuern.