Politische Berichte Nr.03/2024 (PDF)20a
Gewerkschaften/Soziale Bewegung

ETUI-Papier zu ersten Effekten der europäischen Mindestlohnrichtlinie – Wirkungen und mögliche Wirkungen

Rolf Gehring, Brüssel

In einem im März veröffentlichten „Policy Brief“ zieht das europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) eine erste Bilanz bezüglich der Wirkungen der Europäischen Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen, die im Oktober 2022 verabschiedet wurde. Die elfseitige Publikation schaut wesentlich auf die seither erfolgten Entwicklungen der Mindestlöhne in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, beurteilt diese und beschreibt dann vier Momente, über die die neue EU-Richtlinie wirkt.

Im Januar 2024 haben die meisten EU-Mitgliedstaaten ihre gesetzlichen Mindestlöhne deutlich erhöht. In den meisten Fällen führten diese (erheblichen) nominalen Erhöhungen auch zu realen Erhöhungen. Das ETUI mach zwei Faktoren für die Entwicklung verantwortlich: weiterhin hohe Inflationsraten, die hohe Lohnforderungen nach sich zog, und die Mindestlohnrichtlinie. Obwohl die EU-Mitgliedstaaten noch bis zum 15. November 2024 Zeit haben, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, haben die politischen Entscheidungsträger in einer Reihe von EU-Ländern die Referenzwerte der Richtlinie für angemessene Mindestlöhne bereits als Richtschnur für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns verwendet. Damit wird Richtschnur für die anzustrebende Höhe des Mindestlohns auch der zwar nicht rechtsverbindliche, aber doch als Bezugsprunkt für die jeweiligen Diskussionen zum Mindestlohn durch die Richtlinie gesetzte Grundsatz, der doppelte(n) Anstandsschwelle, „definiert durch die indikativen Referenzwerte von 60 % des Medianlohns und 50 % des Durchschnittslohns“.

Unterschiedliche Umsetzung, Verringerung der Kluft

Die Publikation zeigt dann, dass bei der Berechnung der gesetzlichen Mindestlöhne in Kaufkraftstandards (KKS) sich die Kluft zwischen den EU-Mitgliedstaaten – und insbesondere zwischen den westeuropäischen Ländern, die die obere Gruppe der Tabelle bilden, und den mittel- und osteuropäischen Ländern, die überwiegend in der unteren Gruppe vertreten sind – erheblich verringert hat. „Während das Verhältnis zwischen dem höchsten nominalen Mindestlohn in Luxemburg und dem niedrigsten nominalen Mindestlohn in Bulgarien bei 1:5,2 liegt, halbiert sich das Verhältnis zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Mindestlohn mehr als das, nämlich auf 1:2,4, wenn die Mindestlöhne in KKS gemessen werden.“ Mit Stand Januar 2014 wurden die folgenden Verhältnisse von der Friedrich-Ebert-Stiftung (https://library.fes.de/pdf-files/id-moe/10529.pdf) ausgewiesen: Verhältnis der nominalen Mindestlöhne 1:11 und gemessen in KKS 1:4,5.

Einfluss der doppelten Anstandsschwelle

Im Weiteren fragt die Publikation, über welche Mechanismen die „doppelte Anstandsschwelle“ die Festlegung nationaler Mindestlöhne beeinflusst. In Bulgarien wurde dieses Element direkt in das nationale Recht aufgenommen, wodurch ein Quasi-Indexierungsverfahren entstanden ist. Ein zweiter Wirkmechanismus ist indirekter Natur. Die zwei Zielkriterien werden in der politischen Debatte aufgenommen und von den Entscheidungsträgern übernommen. „Ein Beispiel dafür ist Kroatien, wo das Regierungsdekret, mit dem der gesetzliche Mindestlohn für 2024 festgelegt wurde, ausdrücklich auf die doppelte Anstandsschwelle der Richtlinie Bezug nimmt. Weitere Beispiele sind Irland und Estland, wo die doppelte Anstandsschwelle als Referenz für Regierungspläne zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns … verwendet wird.“

„In anderen Ländern ist die Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten, dass die doppelte Anstandsschwelle (…) in das Gesetz aufgenommen oder als politische Leitlinie für die Festlegung von Mindestlöhnen verwendet wird. In einigen Ländern hat die Richtlinie jedoch eine Debatte über die Angemessenheit von Mindestlöhnen und die Frage ausgelöst, ob die doppelte Anstandsschwelle die offizielle Referenz sein sollte.“ Deutschland, Lettland und Spanien werden hier als Beispiele genannt.

Strategischer Nutzen für die Gewerkschaften

Einen weiteren Mechanismus, durch den die beiden Referenzkriterien indirekt die Mindestlohnpolitik beeinflussen, besteht in ihrer schlichten Nutzung als Argument in den Strategien der Gewerkschaften zur Durchsetzung angemessener Mindestlöhne. So beispielsweise in Ungarn und Rumänien. In den Niederlanden nutzt der Gewerkschaftsbund (FNV) den Slogan „Voor een better bestaan – 60% Mediaan“ (Für ein besseres Leben – 60 % des Medianlohns) und bezieht sich so ausdrücklich auf das in der Richtlinie genannte Kriterium. So wirkt die Richtlinie auch auf Länder ohne Mindestlohngesetz. Zypern mit einem sehr niedrigen tariflichen Deckungsrad bewegt sich in Richtung eines gesetzlichen Mindestlohnes, und in Italien, das in einigen Branchen sehr niedrige tarifliche Mindestlöhne hat, bewegt sich die gewerkschaftliche Debatte in Richtung gesetzlicher Mindestlöhne.

Zitiert nach: Müller T. (2023) Dawn of a new era? Die Auswirkungen der europäischen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne im Jahr 2024, Policy Brief 2024, ETUI.