EU-Parlament stimmt für Ausweitung der Rechte der Europäischen Betriebsräte
Michael Juretzek, Bremen. Am 19. Dezember 2024 stimmte das Europäische Parlament über die Änderung der seit 2009 geltenden EU-Richtlinie über die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte ab. Mit einer Zustimmung von 300 Abgeordneten gegenüber 254 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen wurde der vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten eingebrachte Radtke-Bericht angenommen. Der große Anteil von 44% ablehnenden Abgeordneten dokumentiert die neue Zusammensetzung des Parlaments und eine Gefahr für die von der EU beeinflussten Rechte der Beschäftigten.
Die neugegründeten Rechtsfraktionen Patrioten für Europa (PfE) und die von der AfD angeführte Europa der souveränen Nationen (ESN) stimmten fast geschlossen (65 von 67 und 18 von 21) dagegen. Völkisches Denken verbietet den freien Willen. Der Freiwillige Zusammenschluss in Gewerkschaften und die Sammlung von Belegschaften um ihre Interessenvertreter schade der nationalen Einheit, besonders länderübergreifend. Die Europäischen Konservativen und Reformer und die Fraktion der Europäischen Volkspartei stimmten mehrheitlich mit Nein.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßte die Parlamentsentscheidung als „einen weiteren Schritt näher an ein stärkeres Mitspracherecht“ der Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen. Die stellvertretende Generalsekretärin Isabelle Schömann: „Der Zugang zur Justiz und wirksame Durchsetzung der Rechte der Europäischen Betriebsräte auf rechtzeitige Information, sinnvolle Konsultationen und Zugang zu Gewerkschaftskompetenz waren die Achillesferse der aktuellen EBR-Richtlinie. Dieses Mandat ist ein klarer Schritt, um diese Versäumnisse anzugehen.“ Und zum Abstimmungsverhalten von PfE und ESN: „Der Versuch der Rechtsextremen, diesen Fortschritt zum Entgleisen zu bringen, unterstreicht eine Wahrheit: Sie sind die Feinde der Arbeiter. Ihr Handeln steht im Einklang mit den Interessen der Unternehmen gegen Fairness und Gerechtigkeit für die Arbeitskräfte Europas.“1
In ihrer Pressemitteilung gibt die Kommission bekannt, dass es bereits rund 1 000 länderübergreifende Gremien gibt, die 11,3 Millionen Arbeitskräfte vertreten, „jedoch verfügen weniger als ein Drittel der 4 000 Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, über einen EBR“2.
Februar 2024 legt die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat (EBR) vor:
• Gleiches Recht, in allen multinationalen Unternehmen die Einrichtung eines EBR zu beantragen, „so dass zusätzlich 5,4 Millionen Beschäftigte in 320 multinationalen Unternehmen … die Einrichtung eines EBR beantragen können“.
• Genaue Definition länderübergreifender Angelegenheiten, über die der EBR unterrichtet und angehört werden muss.
• Verpflichtende, begründete Antwort auf EBR-Stellungnahmen, bevor eine Entscheidung in einem strittigen Fall durch die Unternehmensleitung getroffen wird.
• Auflistung der dem EBR zur Verfügung stehenden finanziellen und materiellen Mittel (Experten, Rechtskosten, Schulungen) zur Wahrnehmung seiner Aufgaben.
• Rechtsmittel: Aufforderung der Mitgliedstaaten, gerichtliche und Verwaltungsverfahren durch den EBR zu gewährleisten und wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen zur Durchsetzung der Richtlinie einzuführen.
• „Ausgewogenes Geschlechterverhältnis“ in Gremien über Verhandlungen zu einer EBR-Vereinbarung.2
Der EGB begrüßte den Kommissionsvorschlag ausdrücklich, besonders, dass der „Zugang zum Recht“ verbessert wurde und die Prozesskosten „in den Kostenkatalog der von der Geschäftsführung zu tragenden Kosten aufgenommen“3 wurde. Auch das jährlich zweimalige Zusammentreffen des EBR wurde positiv aufgenommen.
Bei den Maßnahmen bei Verstößen gegen die Richtlinie fordert der EGB finanzielle Sanktionen in Höhe von 2% des weltweiten Jahresumsatzes gegen das Unternehmen. Ebenso einen Unterlassungsanspruch, um mit einstweiligen Verfügungen gegen angekündigte Maßnahmen „die gewünschte abschreckende Wirkung“ zu entfalten. Die vorgesehene Möglichkeit, einen gewerkschaftlichen Sachverständigen in Streitfragen hinzuzuziehen, will der EGB in eine „Soll-Bestimmung“ umwandeln. Der EBR sollte „auch über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in den Unterauftragsketten“ der Unternehmen informiert werden. Abschließend fordert er die automatische Übernahme der Richtlinienänderungen für alle EBR-Vereinbarungen, statt Neuverhandlungen von 750 bisherigen Übereinkünften.
Das Plenum des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) schloss sich im Mai 2024 im Wesentlichen den EGB-Forderungen an. Im Anhang seiner Stellungnahme dokumentiert er den abgelehnten Antrag der Arbeitgebergruppe im EWSA. Darin äußert sie, dass die überarbeitete Richtlinie den EBR in „schlecht funktionierende und beschwerliche Quellen für Streitigkeiten und Rechtsunsicherheit verwandeln“ wird. Sie ist für Beibehaltung der alten Fassung. Hinzuziehung zusätzlicher Experten müsse von der Unternehmensleitung genehmigt werden. Sie „bedauert den Ansatz der Kommission, ein gerichtliches Eingreifen zu fördern“. Allerdings begrüßt sie die Ansicht der Kommission, „dass EBR keine Mitentscheidungsgremien sind und keine Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung von Unternehmen verursachen sollten“. EBR sollten nicht „in einen überregulierten, auf einem stark legalistischen Ansatz beruhenden Rahmen umgewandelt werden“.4
Unterstützung bekamen diese Positionen von der für die spanische VOX in der Fraktion Patrioten für Europa tätige Abgeordnete M. de la Pisa Carrion. Im zuständigen Ausschuss für Beschäftigung übernahm sie in über 40 Änderungsanträgen teilweise wortwörtlich die Formulierungen aus dem EWSA-Minderheitenvotum.
Sowohl die Ausschussmehrheit wie auch das Parlament folgten nicht in diese regressive Richtung und positionierten sich durch Annahme des Radtke-Berichts im Trialog mit Kommission und EU-Rat für mehr EBR-Rechte.
1 https://etuc.org/en/pressrelease/ewcs-parliament-backs-stronger-voice-workers-multinationals (Auch Foto) 2 https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/news/commission-proposes-improve-european-works-councils-strengthen-transnational-social-dialogue-2024-02-22_de 3 https://www.etuc.org/en/document/democracy-work-matters-european-works-council-directive-delivers-workers; 4 https://www.eesc.europa.eu/en/our-work/opinions-information-reports/opinions/revision-european-works-council-directive;
Abb. (PDF): Demonstration vor dem Europäischen Parlament für mehr Demokratie am Arbeitsplatz1