Politische Berichte Nr.03/2025 (PDF)21b
Gewerkschaften/Soziale Bewegung

Tarifbindung und Tariftreuegesetz

Bruno Rocker, Berlin. Seit dem Jahr 2024 liegt die Tarifbindung in der Bundesrepublik nur noch bei 49 Prozent. Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen im Schnitt 11 Prozent weniger als Beschäftigte mit Tarifvertrag. Durch das im Koalitionsvertrag vorgesehene geplante Bundestariftreuegesetz sollen künftig öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die sich an Tarifverträge halten. Das lässt auf Verbesserungen hoffen, insbesondere im Niedriglohnbereich, wo Dumpinglöhne an der Tagesordnung sind.

Aber: Die geplante Minimierung von Nachweispflichten und Kontrollen ist ein ernstzunehmendes Problem, kritisiert der DGB. Ohne wirksame Kontrolle besteht die Gefahr, dass das Gesetz ins Leere läuft. Der DGB betont, ganz genau hinschauen und auf eine konsequente Umsetzung drängen zu wollen.

Was außerdem fehlt, ist die konsequente Verknüpfung von staatlichen Fördermitteln an die Einhaltung von Tarifverträgen. Wer öffentliche Gelder will, muss faire Bedingungen garantieren.

Auch ein klares Bekenntnis zur Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen fehlt im Koalitionsvertrag. Dabei wäre das ein zentraler Hebel, um Tarifflucht zu stoppen.