Politische Berichte Nr.04/2025 (PDF)15a.htm
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Altschuldenregelung für NRW beschlossen

Thorsten Jannoff, Essen. Am 9. Juli 2025 hat der nordrhein-westfälische Landtag einstimmig eine Altschuldenregelung beschlossen. Das Land übernimmt 50 % der übermäßigen Liquiditätskredite seiner Kommunen. Keine Kommune soll danach mehr als 1500 Euro Schulden pro Kopf haben. Für die Stadt Essen z.B. würde das bedeuten, dass bei einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 2607 Euro – 1,53 Milliarden Euro insgesamt – zum Stichtag 31.12.2023 eine Entschuldung von rund 606,4 Millionen Euro erfolgt. Die Umsetzung des Entschuldungsprogramms soll bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Daraus könnte sich eine jährliche Zinsersparnis von etwa 14 Millionen Euro ergeben.

Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ begrüßt diesen Schritt und fordert, dass sich der Bund – wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen – ebenfalls mit 50 % an den Altschulden beteiligt.

Das Bündnis sagt auch zurecht:

„Eine reine Altschuldenhilfe greift zu kurz, solange nicht auch die Ursachen für strukturelle Unterfinanzierung bekämpft werden.“

Diese Strukturprobleme verschärfen sich derzeit massiv:

„Die Kosten für Aufgaben, die die Städte und Gemeinde im Auftrag von Bund und Länder erfüllen, sind in jüngster Vergangenheit regelrecht explodiert. Deshalb betrug das Defizit in den Kern- und Extrahaushalten aller Kommunen allein im vergangenen Jahr 24,8 Milliarden Euro.“

Zur Vermeidung neuer Schulden schlägt das Bündnis deshalb vor, die kommunale Steuerbeteiligung (Verbundquote) auf 28 % anheben, den Kommunen drei Viertel des NRW-Anteils am „Sondervermögen Infrastruktur“ zukommen lassen, sich stärker an Sozialausgaben zu beteiligen und Förderprogramme zu vereinfachen, damit auch strukturschwache Kommunen profitieren können.

Wie wichtig die Beseitigung der strukturellen Probleme ist, zeigt ebenfalls das Beispiel der Stadt Essen. Statt wie geplant mit einem mageren Haushaltsplus von 2,3 Millionen Euro am Ende des Jahres abzuschließen, zeigen die neuesten Prognosen einen Jahresfehlbetrag von fast 121 Millionen Euro.

Der Hauptgrund dafür sind massiv steigende Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche. Die meisten Kommunen stehen vor vergleichbaren Problemen.

https://www.fuerdiewuerde.de/neuigkeiten/nrw-altschuldenregelung-hat-noch-zwei-schwachpunkte_743.html