Kalenderblatt: April1971Welt-Roma-Kongress
„Zweite Verfolgung“ und Emanzipationsbewegung der Sinti und Roma in der BRD
Christiane Schneider, Hamburg.
Drei Monate nach der Kapitulation des Deutschen Reichs schrieb der Dienststellenleiter des Haupternährungsamtes Harburg an den Bürgermeister:
„An der Waßmerstraße befindet sich eine Kolonie von 234 Zigeunern. Viele dieser Leute sind, wie nicht anders zu erwarten war, KZ-Häftlinge gewesen. Diese minderwertigen Kreaturen (sind) ja jedem als Nichtstuer, Bettler und Tagediebe bekannt. (Sie machen) Bezugsrechte (als NS-Verfolgte) geltend. (Oft) werden die Brüder (dabei) frech. (Wir würden gerne) Vorschläge vortragen, um Wilstorf endgültig von der Zigeunerplage zu befreien.“1
Die seit Jahrhunderten tradierten antiziganistischen Ressentiments waren ungebrochen.
Dem Völkermord an den Sinti und Roma (Porajmos) waren in Deutschland und dem besetzten Europa in den KZs und bei Massenerschießungen 500 000 Menschen zum Opfer gefallen.
Von den ca. 20 000 deutschen Sinti und Roma haben kaum 5 000 überlebt – traumatisiert, schwer gezeichnet und oft durch Zwangssterilisierung und medizinische Experimente verletzt. Sie hatten alles verloren, standen vor dem Nichts. Ihre sozialen Zusammenhänge waren zerstört. Der Vernichtung knapp entkommen, wurden sie marginalisiert, diskriminiert, nicht selten angegriffen. Städte und Gemeinden weigerten sich, sie aufzunehmen, drängten sie in Elendsquartiere an den Stadträndern, um sie loszuwerden.
Das Deutsche Reich hatte vielen Sinti und Roma die Staatsbürgerschaft entzogen, bundesdeutsche Behörden machten weitere Überlebende zu Staatenlosen. Schlimmer noch: Die „Wiedergutmachungs“behörden erkannten ihre Verfolgung als rassistisch begründet in der Regel nicht an. In Baden-Württemberg z.B. legte man 1950 per Erlass fest, dass Roma und Sinti „überwiegend nicht aus rassischen Gründen“, sondern wegen ihrer „asozialen und kriminellen Haltung“ inhaftiert worden seien.2 Das bekräftigte der Bundesgerichtshof 1956 in einem schändlichen Grundsatzurteil. Bis zur Entschuldigung dauerte es 60 Jahre. Als „Kriminelle“ diffamiert, war den Sinti und Roma jahrzehntelang die Anerkennung als NS-Opfer verweigert worden. Damit waren sie weitgehend von „Entschädigungs“zahlungen ausgeschlossen.3
Opre Roma – steht auf, Roma
In dieser Situation totaler Entrechtung blieben in der BRD erste, vor allem von den Überlebenden Oskar und Vinzenz Rose betriebenen Bestrebungen der Selbstorganisation zunächst schwach.
In einigen west- und osteuropäischen Ländern jedoch entstanden ab den 1950er Jahren, inspiriert von den antikolonialen Bewegungen, Selbstorganisationen der Roma, die sich transnational vernetzten.4 1969 übergaben Aktivisten aus Irland, Großbritannien und Frankreich dem Europarat eine Dokumentation über menschenrechtswidrige Praktiken gegenüber Roma und Fahrenden. Der kritisierte die Verletzung der Menschenrechte und sprach „Empfehlungen zur Lage der Zigeuner in Europa“ aus. 1971 kamen in London Vertreter aus 14 Ländern zum ersten Welt-Roma-Kongress zusammen. Ergebnisse war u.a. der Beschluss über die „Ablösung von abschätzig konnotierten Fremdbezeichnungen wie ,Zigeuner‘“ und die Verständigung auf die „Selbstbezeichnung ,Roma‘ als Überbegriff für alle Angehörigen der Minderheit“. Außerdem forderte man, völkerrechtlich als eigenständige Nation ohne Territorium anerkannt zu werden. Am zweiten Welt-Roma-Kongress 1978 nahmen bereits 50 Organisationen aus 26 Ländern teil, u.a. aus den USA, Indien, Pakistan. Sie schlossen sich zur internationalen Roma-Union zusammen. Bereits 1977 hatte die UN die Roma als Minderheit anerkannt. Der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung verlangte von der BRD Auskunft über ihre Lage und Eingliederung. 1979 nahm die UNO die Roma-Union als Konsultatives Mitglied in den UN-Wirtschafts- und Sozialrat auf, dessen Menschenrechtskommission die Förderung der Menschenrechte oblag.
Ein schwerer Weg zur Anerkennung
1971 hatten Vinzenz Rose und sein Neffe Romani Rose das „Zentralkomitee der Sinti Westdeutschlands“ (ab 1972 „Verband der Sinti Deutschlands“) gegründet. Bald nahm die Organisation den Kampf gegen Diskriminierung, für die Anerkennung als Opfer der nationalsozialistischen „Rassen“politik und für Entschädigung auf. Ermutigt durch die transnationale Roma-Bewegung, die gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland – die 68er-Bewegung, die mit der Regierungsübernahme durch die SPD 1969 verbundenen Reformpolitik – wuchs sie in den 1970er Jahren an. Sie erhielt dabei wichtige politische und finanzielle Unterstützung durch die Gesellschaft für bedrohte Völker.
Als im Mai 1973 ein Polizist in Heidelberg den Sinto Anton Lehmann, der das KZ überlebt hatte, willkürlich erschoss, organisierte der Verband der Sinti Deutschlands die erste Demonstration von Sinti in Deutschland. Mit zunehmender Öffentlichkeitsarbeit bildeten sich mancherorts Landesverbände. 1982 wurde ein Dachverband, der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, ins Leben gerufen. Vorsitzender dieser bundesweit größten und wichtigsten bürgerrechtlichen Selbstorganisation ist bis heute Romani Rose. Daneben entstanden etliche unabhängige regionale Initiativen.
Im Mittelpunkt stand in den ersten Jahren der Kampf um die Anerkennung des Völkermords an den europäischen Sinti und Roma. Am 27. Oktober 1979 führte der Verband der Sinti im ehemaligen KZ Bergen-Belsen eine internationale Gedenkkundgebung durch mit 2000 Teilnehmern: Roma und Sinti aus zwölf europäischen Ländern, Vertreter anderer Opfergruppen, Politiker aus Deutschland und vielen anderen Ländern. Simone Veil, die selbst das KZ überlebt hatte, hielt eine Rede. Erstmals fand eine Aktion großen Widerhall in der Öffentlichkeit. Wenige Tage später überbrachte man der Bundesregierung ein Memorandum des Verbandes Deutscher Sinti5 mit neun Forderungen. An erster Stelle stand die Anerkennung des Völkermordes. Das Bundeskanzleramt schlug sich lange mit Bedenken herum, doch endlich, am 17. März 1982, erkannte Bundeskanzler Helmut Schmidt den Holocaust an den Sinti und Roma völkerrechtlich verbindlich an. Das war ein wichtiger Erfolg.
Ostern 1980 hatten zwölf Sinti, darunter vier Überlebende von KZs, in Dachau einen einwöchigen Hungerstreik durchgeführt, der große internationale Aufmerksamkeit erhielt und eine große Solidaritätswelle auslöste. U.a. verlangten sie vom bayerischen Justizministerium Auskunft über den Verbleib der Akten der ehemaligen „Landfahrerzentrale“ und ein Ende der andauernden polizeilichen Sondererfassung von Sinti und Roma. Die Akten stützten sich auf die „Zigeuner“-Personenakten, die vor 1945 in breitem Stil erhoben und nach 1945 weiterverwendet wurden. 1981 besetzten 18 Sinti den Keller des Tübinger Universitätsarchivs und forderten die Herausgabe der Unterlagen. Innerhalb weniger Stunden wurden sie ins Bundesarchiv überführt. Jedoch waren die ca. 20 000 sogenannten NS-„Rassengutachten“ der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“, die die Grundlage für den NS-Völkermord gebildet hatten, nicht darunter. Sie fehlen bis heute.
Es gab immer wieder Rückschläge. Die bereits 1981 vom Bundestag beschlossene Einrichtung eines Härtefonds zur „Wiedergutmachung“ wurde zur großen Enttäuschung: 60% aller Anträge von Sinti und Roma wurden abgelehnt. Bei erfolgreichen Anträgen wurden Auszahlungen häufig mit Sozialhilfe verrechnet. Die Forderung nach Anerkennung als nationale Minderheit wurde 1982 abgelehnt. Sie erfolgte erst 1995 durch Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. 2012 hat Schleswig-Holstein nach der dänischen Minderheit auch die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Verfassung aufgenommen. Seit 2013 haben vier Bundesländer, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern, Staatsverträge mit Landesverbänden abgeschlossen, die die Teilhaberechte der Sinti und Roma stärken.
Der Emanzipationskampf der Sinti und Roma hat bis heute trotz immer wieder erfahrener Rückschläge viel erreicht. Doch das antiziganistische Ressentiment, Drohungen, Gewalt, Diskriminierung sind nicht verschwunden, sie nehmen gegenwärtig sogar zu: in der Gesellschaft, in der Politik, im Bildungsbereich, bei Behörden. Bisher gibt es in sechs Bundesländern Meldestellen – es sollte sie in allen geben.6
Abb. (PDF): Heidelberg, 18.Juni 1973.* Sinti demonstrieren gegen die Erschießung des Sinto Anton Lehmann durch die Polizei. Bei einem Bevölkerungsanteil von 0,1% kamen zwischen 1945 und 1980 14 Sinti und Roma durch Polizeigewalt zu Tode. Fünf Fälle wurden durch journalistische Recherche im Auftrag der „Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ 2019/2020 aufgearbeitet.1
(1) Ingrid Müller-Münch, Tödliche Polizeigewalt gegenüber Sinti und Roma 1945 bis 1980; (2) bpb, NS-Verfolgung von „Zigeunern“ und „Wiedergutmachung“ nach 1945; (3) Karola Fings, Sinti und Roma, Geschichte einer Minderheit; (4) Die Ausführungen in diesem Absatz beruhen auf Daniela Gress, „Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Memorandum des Verbandes Deutscher Sinti und der Roma-Union“ und auf Karola Fings, a.a.O.; (5) https://www.geschichte-menschenrechte.de/fileadmin/editorial/download/Memorandum_des_Verbandes_Deutscher_Sinti.pdf. Unter https://zentralrat.sintiundroma.de/zentralrat/geschichte-der-organisation/ findet sich eine Zeitleiste wichtiger Momente und Erfolge. (6) https://www.antiziganismus-melden.de/ueber-uns/standorte/ Abb. (PDF): * Fotos: Abdruck in dieser Ausgabe mit freundlicher Genehmigung des Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e.V., https://dokuzentrum.sintiundroma.de/
Antiziganistische Strukturen in der Polizei
Am 21.1.1983 protestierte die Bürgerrechtsbewegung vor dem Bundeskriminalamt mit Slogans wie „Nie mehr Auschwitz“, „Nie mehr Rassismus“ gegen die andauernde Sondererfassung der Sinti und Roma. Am gleichen Tag entschied die Innenministerkonferenz, die namentliche Erfassung von Sinti und Roma in ihren Wissensbeständen fortzuführen.
Anders als bei der Deportation der Juden war für die Deportation der Sinti und Roma die Polizei zuständig gewesen.1 Sie konnte sich dabei auf sogenannten „rassebiologische Begutachtungen“ der NS-„Rassenhygienischen Forschungsstelle“ stützen. Deren Akten, die Tausenden Sinti und Roma das Leben gekostet hatten, übergab 1949 die NS-„Zigeunerforscherin“ Eva Justin an ihre alten Bekannten im LKA München. Dort arbeitete man als „Landfahrerzentrale“ weiter an der Totalerfassung der Sinti und Roma. Die sprachlichen Gewohnheiten als Instrumente der Ausgrenzung und Stigmatisierung wurden beibehalten, das Datenmaterial ausgebaut, die „Merkmalskartei“ um die in den KZs eintätowierten Häftlings-Nummern als „unveränderbare Kennzeichen“ erweitert. Auch die Auflösung der „Landfahrerzentrale“ 1965 änderte nichts. 1986 ging man in der Polizei offiziell dazu über, ZN („Zigeunername“) durch „Landfahrer“, dann das Kürzel HWAO („häufig wechselnder Aufenthaltsort“) und bis in die jüngste Zeit durch weitere Codes zu ersetzen.
Antiziganistische Ressentiments sind in den polizeilichen Strukturen bis heute verankert. So konzentrierte die Polizei nach der Ermordung der Polizeibeamtin M. Kiesewetter durch den NSU 2007 ihre Ermittlungen zu 60% auf eine Roma-Gruppe, die nahe dem Tatort Halt gemacht hatte. In Fachpublikationen der Polizei finde sich immer wieder antiziganistisches Gedankengut, wurde 2021 in einer Podiumsdiskussion des Deutschen Instituts für Menschenrechte dargelegt. In einem Fall legte der Zentralrat Beschwerde bei der UNO ein, nachdem die Staatsanwaltschaft keine Diskriminierung hatte feststellen können – und bekam Recht. Eine Untersuchung zu antiziganistischen Strukturen in Polizeibehörden sei überfällig, so der Vertreter des Zentralrats.
1 Anders als die Gestapo wurde die Polizei von den Alliierten nicht als Verbrecherorganisation eingestuft, so dass die Polizeitäter straflos blieben.
Abb. (PDF): Demonstration vor dem BKA 1983*