Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
Bruno Rocker, Berlin
Der Mindestlohn in der Bundesrepublik soll zum 1. Januar 2026 laut Beschluss der Mindestlohnkommission auf 13,90 Euro und ein Jahr später auf 14,60 Euro steigen. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro. Die erste Erhöhung entspricht einer prozentualen Erhöhung um 8,4 Prozent, die zweite um weitere 5 Prozent. Beide Erhöhungen zusammen genommen machen auf den heutigen Mindestlohn eine Erhöhung von 13,88 Prozent aus. Bärbel Bas, Ministerin für Arbeit und Soziales, stellte bereits kurz nach Bekanntgabe des Beschlusses der Kommission klar, dass sie der Bundesregierung vorschlagen werde, den Beschluss unverzüglich durch Rechtsverordnung umzusetzen.
Einige Politiker, u.a. auch Cansel Kiziltepe, SPD-Senatorin im Berliner Senat, hielten jedoch auch nach dem Beschluss der Kommission und nach dem Votum von Bärbel Bas an der Forderung fest, dennoch per Gesetz 15 Euro Mindestlohn festzuschreiben. Das wäre dann auch das Ende der Kommission gewesen. Deren Vertreter hatten bereits zuvor durchblicken lassen, eine Nichtübernahme ihres einstimmig gefassten Vorschlags führe faktisch zur Auflösung der Kommission.
Der Mindestlohn sorgt für Veränderungen
Der Mindestlohn liegt mittlerweile 30 Prozent höher als 2021 und stieg damit stärker als die allgemeinen Löhne.
Außerdem: Vor zehn Jahren arbeiteten noch knapp 22 Prozent aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Das waren 2014, vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns noch ca. 7,6 Millionen Beschäftigte. 2024 waren es dann nur noch ca. 16 Prozent aller Beschäftigten.
Durch die Einführung des Mindestlohns und seine schrittweise Anhebung hatte sich ein enormer Druck auf die knapp darüber liegenden Tariflöhne und für bessere Tarifverträge entwickelt. Die Gewerkschaften sorgten entsprechend mit einer veränderten Tarifpolitik für Mindestzahlungen für die unteren Lohngruppen. Die Lohnstruktur hat sich mit der Entwicklung des Mindestlohns positiv verändert.
Mindestlohn reicht nicht immer
Der aktuelle Mindestlohn von 12,82 Euro reicht bei vielen dennoch vorne und hinten nicht aus. Jedenfalls dann nicht, wenn sie in Großstädten wie München, Düsseldorf, Berlin oder Hamburg leben, wo die Mietkosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind. Etwas anders sieht das offenbar in ländlichen Gebieten aus, besonders in abgelegenen Regionen. Mit knapp 2300 Euro brutto in Vollzeit (Beispiel der Sozialverbände) und alleinerziehend, bleiben nach Steuern und Sozialabgaben etwa 1700 Euro netto. Die Miete für eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Großstädten verschlingt oft 1000 Euro Kaltmiete. Was bleibt dann noch?
Mindestlohn reicht nicht überall
Angesichts der ungleichen Lebensverhältnisse, die ein Mindestlohn in Großstädten einerseits und ländlichen Regionen andererseits mit sich bringt, fordern einige Ökonomen schon seit Langem einen regional gestaffelten gesetzlichen Mindestlohn. Der Vorteil regionaler Mindestlöhne für die Bezieher ist, dass sie in ihrer Kaufkraft gleichgestellt werden.