Gelungene Aufarbeitung? Eine Veranstaltung zu 60 Jahre Urteile im Frankfurter Auschwitzprozess
Rosemarie Steffens, Langen (Hessen)
Der Förderverein Fritz Bauer Institut lud am 21. Juni zum Gedenken an den ersten Frankfurter Auschwitzprozess vor 60 Jahren in den Fritz-Bauer-Saal im Bürgerhaus Gallus in Frankfurt am Main ein. Dort fand ein Teil des Prozesses von April 1964 bis August 1965 statt, weil man einen größeren Saal benötigte. Unter der Regie des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer ergingen hier Urteile gegen 21 SS-Angehörige und ein Funktionshäftling.
Prof. Dr. Boris Burghardt, (Strafrecht und Strafprozessrecht an der Uni Marburg) erklärte, dass Fritz Bauer große, komplexe Strafverfahren einführte, in denen das System der Verbrechen in den KZs mit ihren verschiedenen Abteilungen nachvollziehbar wurde und durch die erkennbar wurde, wie einzelne Personen, die vielleicht keine Befehlsgewalt hatten, trotzdem an den Verbrechen beteiligt waren. Die Richter waren darauf bedacht, die Täter nicht zu dämonisieren, sondern zu zeigen, dass ganz normale deutsche Bürger und Bürgerinnen, keine Monster, die Morde verübt hatten.
Es war der größte Strafprozess der Nachkriegszeit in Deutschland, in dem der letzte Lagerkommandant des KZ Auschwitz, Richard Baer, sein Adjutant Robert Mulka und andere an der Vernichtung von Menschen Beteiligte verurteilt wurden (Baer starb noch vor dem Prozess). Verantwortlich waren drei Richter und sechs Geschworene.
359 Zeugen und Zeuginnen wurden zum Prozess einbestellt. Viele erklärten sich zur Vernehmung nur bereit, weil Fritz Bauer sie im persönlichen Gespräch davon überzeugt hatte.
Der damalige Zeugenbetreuer im Prozess, Peter Kalb, berichtete, der Umgang mit diesen Menschen durch das Gericht sei anfangs unbedacht gewesen. Man schützte die Zeugen nicht davor, ihren ehemaligen Peinigern auf der Straße oder beim Mittagessen zu begegnen. Später organisierte eine Justizangestellte deren Begleitung.
Die Zeugen saßen während des Prozesses nur vier Meter von den Angeklagten entfernt und durch Blickkontakt bei der Befragung stand ihnen oft die Angst ins Gesicht geschrieben. Diejenigen, die die Lagerhaft überlebt hatten, durchlebten nach zwanzig Jahren den Schrecken nochmals. Die Wirkung auf die Öffentlichkeit war sehr stark, die Zeugenaussagen brachten vielen Menschen erstmals genaue Informationen über die KZs. Viele waren fassungslos. Insgesamt nahmen ca. 20 000 Zuschauer, auch Schulklassen, an den Prozessterminen teil, was Peter Kalb (damals 20-jährig) als zu wenig einschätzte. „Man hätte mehr Werbung dafür machen müssen, auch in den Schulen …“, sagte er. In einem Interview, in dem er 1965 gefragt wurde, wie er die Wirkung der Verhöre auf Gleichaltrige einschätzte, sagte er, diejenigen, die „politisch neutral“ als Zuschauer in den Prozess gegangen waren, wären dadurch Nazigegner geworden.
Er sprach sich damals schon dafür aus, die Tonbandaufnahmen, die während der Vernehmungen gemacht wurden, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies wurde allerdings erst nach 40 Jahren umgesetzt. Dann kamen sie ins Staatsarchiv nach Wiesbaden, ebenso wie die Prozessakten. Fast fünfzig Jahre später wurden die Tonaufnahmen vom Frankfurter Fritz-Bauer-Institut aufbereitet und übers Internet frei zugänglich gemacht. Sie zählen seit 2017 zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Das Strafrecht, das im Prozess angewandt wurde, umfasste die Teile des Strafrechts der Tatzeit, die mit dem in der BRD gültigen übereinstimmten. Lediglich Täter konnten danach verurteilt werden, denen sich eine Mordbeteiligung persönlich nachweisen ließ. Viele konnten deshalb nur als Mitläufer verurteilt werden. Von den 20 verbliebenen Angeklagten wurden 16 zu Zuchthausstrafen verurteilt: sechs lebenslang, die anderen zehn mit Haftzeiten zwischen drei Jahre, drei Monate und 14 Jahren. Der als extrem brutal bekannte SS-Mann Hans Stark erhielt eine Jugendstrafe von zehn Jahren Haft, da er erst 19 war, als er nach Auschwitz kam. Drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Abb. (PDF): Auf Initiative Bauers angebrachter Artikel 1 Satz 1 Grundgesetz am Gebäude der Frankfurter Staatsanwaltschaft.
Foto: Karsten Ratzke – Eigenes Werk. https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=49313610