Politische Berichte Nr.05/2025 (PDF)19c
Gewerkschaften/Soziale Bewegung

Umsetzung Mindestlohnrichtlinie – 27 Länderprofile

Rolf Gehring, Hattingen. Die 2022 verabschiedete EU-Richtlinie über Mindestlöhne zielt darauf ab, angemessene Mindestlöhne zu gewährleisten, Tarifverhandlungen und Tarifverhandlungsstrukturen zu stärken, mit dem Ziel Erwerbstätigenarmut und Lohnungleichheit zu verringern. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Tarifverhandlungsstrukturen zu stärken und zu erreichen, dass mindestens 80% der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fallen. Allerdings ist die nationale Umsetzung und Durchführung der Mindestlohnrichtlinie stark von den bestehenden Tarifverhandlungs- und Mindestlohnsystemen in den 27 EU-Mitgliedstaaten geprägt, also sowohl von der politischen Rahmung als auch den gewachsenen Strukturen der Arbeitsbeziehungen. Um die potenziellen Auswirkungen der Richtlinie in der gesamten EU zu beobachten und zu verstehen, hatte das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) eine Gruppe nationaler Experten zusammengestellt, die für jedes Land kurze Übersichten zu drei zentralen Aspekten erstellten: 1) dem Mindestlohnsystem, 2) dem Tarifverhandlungssystem und 3) der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. In dem nun veröffentlichten Bericht bieten 27 Länderprofile einen kurzen und leicht verständlichen Überblick über die Situation und die jüngsten Entwicklungen bei Mindestlöhnen und Tarifverhandlungen. Jedes Länderprofil folgt einer gemeinsamen Struktur, die länderübergreifende Vergleiche erleichtert. Der Forschungsbericht ist in englischer Sprache verfügbar. Wir werden in der nächsten Ausgabe der Politischen Berichte wesentliche Ergebnisse kurz vorstellen.

Forschungsbericht: Full version_27 Country_Collective bargaining and minimum wage regime_2025.pdf.pdf