Politische Berichte Nr.05/2025 (PDF)25
Ankündigungen, Diskussion, Dokumentation

Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen

Alfred Küstler, Stuttgart. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD einen Passus zur „Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ vereinbart, dabei geht es unter anderem um die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Daher ist interessant, wenn sich in einem Nachbarland die Gesetzeslage ändert.

In der Schweiz werden ab 2027 die Krankenkassen alle Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft vom Beginn der Schwangerschaft an, statt wie bisher erst ab der 13. Woche, übernehmen ohne den ansonsten üblichen Selbstbehalt. Bis jetzt waren zum Beispiel Fehlgeburten vor der 13. Schwangerschaftswoche von dieser Regelung ausgenommen. Dass neben dem Schmerz über den Verlust auch noch unter Umständen beträchtliche Kosten für die Schwangere und ihre Familie entstanden, war der Grund, warum im Schweizer Parlament zwei Motionen angenommen wurden, die eine „Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft“ (Abgeordnete Kälin, Grüne) bzw. eine „vollständige Übernahme der Leistungen bei Mutterschaft durch die obligatorischen Krankenpflegeversicherung“ (Abgeordneter Addor, Schweizerische Volkspartei) verlangten. Die Schweizer Bundesregierung hat diese Forderungen aufgegriffen und in einem im März verabschiedeten Gesetz „Kostendämpfungspaket II“ zur Abstimmung gebracht. Dieses Gesetz wurde im Parlament ohne Diskussion und Widerspruch verabschiedet.

Nun hat im August eine Zeitung darauf hingewiesen, dass mit diesem Beschluss ab 2027 auch Schwangerschaftsabbrüche von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Zwei Abgeordnete fühlten sich daraufhin überlistet, der freikirchliche Theologe Jost Marc von der Evangelischen Volkspartei (EVP), und Erich Vontobel, von der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU), beide mit evangelikaler Ausrichtung. Jost Marc stellte eine Anfrage. Die Regierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass in der Vernehmlassung (entspricht etwa der Anhörung im Bundestag) „explizit und ausführlich auf den Schwangerschaftsabbruch“ eingegangen wurde, das Parlament darüber aber „wenig und nicht kontrovers diskutiert“ habe. Erich Vontobel stellt den Antrag, dass der Selbstbehalt bleibt und hat dafür 27 weitere Abgeordnete aus der SVP gefunden.

In der Schweiz sind seit 2002 Schwangerschaftsabbrüche bis zur 13. Woche erlaubt. 72 Prozent hatten sich bei einer Volksabstimmung dafür ausgesprochen. Daher war es wenig strittig, die Kosten (500 bis 3000 Franken) in die Krankenversicherung aufzunehmen. Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine sehr niedrige Rate von Abtreibungen mit 5 pro 1000 Frauen im Jahr (Deutschland 6,3), insbesondere gibt es sehr wenige Abbrüche bei 15- bis 19-Jährigen.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen in der Schweiz ist also auch für die bevorstehende Diskussion im Deutschen Bundestag von Interesse, wobei auf die Unterschiede zu achten ist. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten nach § 218 Strafgesetzbuch. Er bleibt aber bis zur 14. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn sich die Schwangere in einer Konfliktberatungsstelle hat beraten lassen oder wenn es einen medizinischen oder kriminologischen Grund gibt. In letzteren Fällen übernimmt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten die Kosten. Bei einem Abbruch nach der Beratungsregel übernimmt das Bundesland die Kosten, wenn die Schwangere sozial bedürftig ist (Einkommen unter 1500 Euro). Diese Regelung soll geändert werden, so ist es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart*.

Die Konfliktlinien sind in diesem Text alle enthalten, aber nicht gelöst: „bestmöglicher Schutz des ungeborenen Lebens“ kann heißen, bessere Aufklärung in den Schulen, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, kann heißen, bessere Unterstützung in schwierigen Lagen bei der Schwangerschaft, könnte aber auch einfach bedeuten, Abtreibungen möglichst zu erschweren. Letzteres stünde aber im Widerspruch zur Erleichterung des Zugangs zur Versorgung und der Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

In der SPD-Fraktion gibt es starke Kräfte, die aus dem Koalitionsvertrag ableiten, dass damit eine vollständige Abschaffung des § 218 gemeint sei, denn nur wenn der Abbruch nicht strafbar sei, dürfe die Krankenkasse bezahlen. In der Union dagegen wird die Passage so interpretiert, dass die Einkommensgrenze von derzeit 1500 Euro für die Kostenübernahme eines Abbruchs angehoben wird. Dann müsse der Abtreibungsparagraf nicht geändert werden, was von einer großen Mehrheit in der CDU und CSU abgelehnt wird.

* Im Wortlaut: „Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.“