Politische Berichte Nr.01/2026 (PDF)26
Ankündigungen, Diskussion, Dokumentation

Verfassungsdebatte in Schleswig-Holstein

Zwischen „Verfassungslyrik“ und Modernisierung der Staatsziele

Kiel. Schleswig-Holstein steht vor der umfassendsten Verfassungsreform seit 2014. Der Landtag diskutiert derzeit, welche neuen Staatsziele in die Landesverfassung aufgenommen werden sollen — vom Klimaschutz über Kinderrechte bis hin zum umstrittenen Gottesbezug — um diese verbindlich als Staatsaufgaben festzuschreiben.

Karl-Helmut Lechner, Norderstedt

Die Debatte wurde im Oktober 2025 von allen Fraktionen im Landtag — CDU, Grüne, FDP und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) — angestoßen. Sie hat das Ziel, die Verfassung krisenfester zu machen. Die Änderungen umfassen daher die Aufnahme neuer Staatsziele wie Klimaschutz, Biodiversität, Schutz vor Antisemitismus und Rassismus, Stärkung von Kinderrechten, Pflegebedürftigen, sexueller Identität, bezahlbarem Wohnraum sowie digitalem Zugang zu Behörden und Gerichten. Aber auch den „Gottesbezug“. Der Prozess durchläuft zurzeit Anhörungen im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags und soll bis Mitte 2026 mit Inkrafttreten der neuen Verfassung abgeschlossen sein.

Konkret geht es darum:

● Klimaschutz und Artenschutz: Schleswig-Holstein soll als erstes Bundesland den Artenschutz explizit als Staatsziel verankern. Ziel ist dabei der Schutz der Biodiversität, insbesondere des Wattenmeers und der Küstenkultur.

● Soziale und gesellschaftliche Rechte: Stärkung der Rechte von Kindern, pflegenden Angehörigen und Schutz vor Rassismus. Zudem soll der Schutz jüdischer Kultur und der Kulturen nationaler Minderheiten (z. B. Dänen, Friesen, Sinti) festgeschrieben werden.

● Digitalisierung und Verwaltung: Für das Recht auf digitalen und analogen Zugang zu Behörden.

● Eine Investitionsquote im Haushalt soll helfen, den Infrastruktur-Sanierungsstau zu bekämpfen: „Auch in schwierigen Zeiten darf nicht zulasten der Substanz gewirtschaftet werden.“

Warum findet diese Debatte gerade jetzt statt?

Die Diskussion um die Reform ist keine plötzliche Initiative, sondern Ergebnis langfristiger Planungen; zugleich aber auch, wie betont wird, Resultat aktueller gesellschaftlicher Krisen. Ausgelöst wurde die Debatte durch Anträge aller Fraktionen im Landtag, die gemeinsam eine Modernisierung der Verfassung von 1990 anstreben. Sie basiert ebenso auf dem Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Regierung (CDU und Grüne), die seit der Landtagswahl 2022 im Amt ist. Bereits dort wurden Änderungen wie Klimaschutz und Kinderrechte abgesprochen. Der Zeitpunkt Herbst 2025, also mitten in der Legislaturperiode, wurde gewählt, um die Verfassung „zukunftsfähig“ zu machen und langfristige Ziele zu verankern, die über aktuelle Amtszeiten hinauswirken — insbesondere in Reaktion auf drängende Probleme wie den Klimawandel, den Verlust der Biodiversität, eine Zunahme antisemitischer Vorfälle (588 Fälle in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 meldet das Innenministerium) und die Digitalisierung.

Breite Zustimmung mit Akzenten

In den Kernpunkten herrscht ungewöhnlich breite Einigkeit: CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW unterstützen die meisten Vorschläge einstimmig oder zumindest weitgehend. Die CDU, die den Ministerpräsidenten stellt, betont daher bei jeder Gelegenheit den „gemeinsamen Grundkonsens“. Grüne priorisieren Klimaschutz und Antisemitismusbekämpfung. Die SPD warnt vor Digitalisierungsfallen und meint damit, dass eine allzu stringent durchgeführte Digitalisierung der Verwaltungen, den Zugang für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen erschwert. Die FDP fordert eine staatliche Investitionsquote. Der SSW plädiert auf das Recht für eine Verfassungsbeschwerde auf Landesebene.

Jetzt im dritten Anlauf: Der ewige „Gottesbezug“

Die CDU nutzt den Grundkonsens, um den „Gottesbezug“ erneut voranzubringen. Wenn er in der Präambel der Verfassung steht, soll er in Krisenzeiten (z.B. nach Pandemien oder Konflikten) als Appell an die Demut der Menschen gesehen werden. „… es liegt nicht alles in unserer Macht. Es braucht so manchen Engel an unserer Seite …“

Unterstützt wird die CDU von einem interreligiösen Bündnis, das Christen (katholische und evangelische Kirche), Juden und Muslime, Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), Rat der islamischen Gemeinschaften in Schleswig-Holstein (Schura), Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) umfasst. Dabei fällt auf, dass sich die christlichen Kirchen in dieser Frage nicht scheuen, sich sogar mit den konservativsten islamischen Verbänden zusammenzutun.

Bereits 2014 und 2016 wurde ein Anlauf genommen, um den Gottesbezug in die Präambel der Landesverfassung aufzunehmen. Im Oktober 2014 stimmten nur 29 Abgeordnete für einen Gottesbezug, was deutlich unter den erforderlichen 46 Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit zur Verfassungsänderung lag: Die Präambel ohne Gottesbezug wurde beibehalten. Diese Ablehnung löste allerdings die Volksinitiative „Für Halt. Für Gott in Schleswig-Holstein“ aus, die 2015 über 42 000 Unterschriften sammelte und 2016 eine erneute Abstimmung erzwang — auch diese scheiterte; diesmal fehlte allerdings nur eine einzige Stimme.

Nur Verfassungslyrik?

Häufig wird in der verfassungsrechtlichen Diskussion von „Verfassungslyrik“ gesprochen, wenn es um Präambeln geht. Im Grunde sei es doch egal, was da steht. Gemeint ist ihre begrenzte rechtliche Bindungswirkung. Daraus jedoch zu schließen, Präambeln seien politisch folgenlos, greift zu kurz. Verfassungen sind nicht nur Normtexte, sondern auch Leitbilder. Sie formulieren das Selbstverständnis eines staatlichen Gemeinwesens und setzen Orientierungspunkte. Wäre das alles nur „Lyrik“, dann stelle man sich nur mal kurz vor, die Partei Die Linke würde für die Präambel „Atheismus“ oder gar „Kommunismus“ einfordern. Was für ein Aufschrei und eine Polemik brächen da los!

Der „Gottesbezug“, wie ihn die CDU und die Religionsgesellschaften sich jetzt wünschen, ist von solch einer Forderung nicht grundsätzlich verschieden: Auch er transportiert eine spezifische weltanschauliche Vorentscheidung. Kritiker sehen darin einen Angriff auf die Säkularität. Denn jeder Gottesbezug hat einen weltanschaulichen Exklusivanspruch zum Inhalt, der dem staatlichen Neutralitätsgebot (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV) widerspricht und die Trennung von Staat, Kirche und Religion untergräbt.

Abb. (PDF): Noch fehlt der Gottesbezug in der Verfassung: 100 Sternsingerinnen und Sternsinger aus ganz Schleswig-Holstein brachten am 5. Januar 2026 dem Landeshaus den traditionellen Segen „Christus mansionem benedicat — Christus segne dieses Haus“ in Form des Kreidezeichens 20*C+M+B+26. Quelle/ Rechte: www.landtag.ltsh.de/metainfo/nutzungsbedingungen-mediathek/