VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
online-archiv www.linkekritik.de. – Originale einzusehen im Archiv der RLS.
Eva Detscher, Rolf Gehring, PB05/2025,
S.22
19. Dezember 1994 Europa – Richtlinie des EG-Rates: Aktives und passives kommunales Wahlrecht für Unionsbürger#. <bup>.</bup>01 Europäische Grundrechteagentur:Düsteres Bild bei Repräsentation von Migranten und Roma <bup>.</bup>02 2014: WIR FORDERN DAS KOMMUNALE WAHLRECHT FÜR ALLE MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN IN NRW: Nach anfänglichen Landesregelungen, die das Wahlrecht für Ausländer einführten, hob das Bundesverfassungsgericht dies 1990 auf; mit der Einführung des Unionsbürgerrechts im Maastricht-Vertrag 1992 und der EU-Richtlinie von 1994 erhielten EU-Ausländer seit 1995 das kommunale Wahlrecht, während Nicht-EU-Ausländer weiterhin ausgeschlossen sind.