VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
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Christiane Schneider, PB04/2025,
S.27c
VGH Bayern: ein mehr als zweifelhaftes Urteil. Der Personenschützer von Charlotte Knobloch, Präsidentin der jüdischen Kultusgemeinde München, äußerte jahrelang antisemitische Vernichtungsfantasien in privaten Chats. Trotz geplanter Entlassung entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass dies keine Verletzung der Verfassungstreue sei. Statt Entlassung wurde der Beamte lediglich degradiert.