Leibeigenschaft ist eine Form feudaler Rente, die eine unentgeltliche Zwangsarbeit von Bauern für ihren Leibherren voraussetzt. Es ist eine Form der Halbsklaverei. Leibeigenschaft wurde erst von den Staaten abgeschafft, die die Teilungen Polens durchführten.
Das österreichische Gebiet: Die Leibeigenschaft wurde durch eine Verordnung vom 17. April 1848 abgeschafft.