Dieses Gesetz aus dem Jahr 1924 betraf Angestellte in der Industrie und im Handel.
Es verbot eine Beschäftigung von Frauen bei Arbeiten unter Tag sowie bei gefährlichen, schädlichen oder nächtlichen Arbeiten. Das Verbot für Frauen zur Nachtarbeit und zur Arbeit unter Tage wurde 1951 aufgehoben. Es wurde ein Beschäftigungsschutz für Schwangere und ein Kündigungsschutz eingeführt.