Politische Berichte Nr.2/2022 (PDF)18c
Gewerkschaften/Soziale Bewegung

Corona-Pandemie und Minijobs

Bruno Rocker, Berlin

Ab 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 23. Februar 2022 sieht gleichzeitig (vor allem auf Druck der FDP) auch die Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro vor. Die Gewerkschaften kritisieren bereits seit Jahren das Beschäftigungsmodell „Minijob“, vor allem wegen der dramatisch schlechten sozialen Absicherung im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen. Der Unterschied ist während der Pandemie noch einmal besonders deutlich geworden. Durch die für Minijobber weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entfiel auch die Möglichkeit, betroffene Minijobber durch Kurzarbeitergeld abzusichern. Gleichfalls entstand bei Verlust des Arbeitsplatzes auch keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld. Insbesondere in den stark betroffenen Branchen Gastronomie und Handel blieb bei faktisch kaum vorhandenem Kündigungsschutz den Betroffenen oftmals nur der Weg in die Grundsicherung.

„Geringe Stabilität und mangelnde soziale Sicherheit sind keine Schönheitsfehler, sondern integraler Bestandteil des Konzepts Minijob“, sagt dazu der WSI-Experte Dr. Eric Seils. Nach der neuen Auswertung des WSI über „Minijobs in Zeiten von Corona“ vom März dieses Jahres gab es in Deutschland zum Stichtag 30. Juni 2021 rund 7,157 Millionen Beschäftigte mit einen 450-Euro-Minijob. Für rund 3 Millionen Personen war die geringfügig entlohnte Beschäftigung ein Nebenjob, etwa 4,15 Millionen übten ausschließlich einen Minijob aus.

Bei der regionalen Verteilung zeigt die Auswertung des WSI große Unterschiede. In den westdeutschen Bundesländern sind 450-Euro-Minijobs als Hauptbeschäftigung mit 11,6 Prozent aller Beschäftigten viel verbreiteter als in Ostdeutschland (7,7 Prozent). Die Differenz hängt laut WSI offenbar mit der deutlich höheren Vollzeit-Erwerbstätigkeit von Frauen im Osten zusammen.

(Quelle: Auswertung des WSI 03/2022)

Abb. (PDF): Karte zum Anteil geringfügigen Beschäftiger