Politische Berichte Nr.2/2022 (PDF)18d
Gewerkschaften/Soziale Bewegung

dok: IG BAU stimmt Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn zu

ig bau, Frankfurt am Main. Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat dem Bundesvorstand empfohlen, dem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn zuzustimmen. Der Abstimmung ging eine kontroverse und intensive Diskussion des ehrenamtlich besetzten Gremiums voraus.

„Sicherlich haben wir auch Bauchschmerzen bei dem erzielten Kompromiss, aber wir kommen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach. Die Abschaffung des Branchenmindestlohnes, er lief Ende des vergangenen Jahres aus und lag bei 12,85 Euro, wäre für die Baubranche mit den großen Aufgaben, die vor ihr liegen bei gleichzeitig hohem Fachkräftebedarf, fatal“, sagt der Bundesvorsitzende der IG BAU, Robert Feiger. Er erinnert daran, dass es die Baubranche war, in der vor jetzt 25 Jahren als erstes die unterste Lohngrenze in Deutschland eingeführt wurde. „Ich kann nur hoffen, dass sich die Bauarbeitgeber weiterhin ihrer Verantwortung für die Branche und die Gesellschaft bewusst sind und ebenfalls noch für den Schlichterspruch stimmen.“ Dazu sei noch bis Freitag, 8. April, Zeit. Der Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts Professor Doktor Rainer Schlegel aus der vergangenen Woche sieht vor, den Mindestlohn I in diesem, im nächsten und im Jahr 2024 um jeweils 60 Cent zu erhöhen. In den Jahren 2025 und 2026 soll sich die unterste Lohngrenze an der zurückliegenden Teuerungsrate orientieren. Der Mindestlohn II für Facharbeiter*innen im Tarifgebiet West, er lag bis 31. Dezember 2021 bei 15,70 Euro, soll zum Ende dieses Jahres wegfallen. Zukünftig soll der Branchenmindestlohn in Abhängigkeit zur zwischen den Tarifparteien ausgehandelten tariflichen Ecklohngruppe angepasst werden. Damit leistet der Schlichterspruch einen wichtigen Beitrag, um die Tarifautonomie am Bau zu erhalten, ohne staatlichen Einfluss auf die Höhe des Baumindestlohns.

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