Politische Berichte Nr.2/2023 (PDF)19b
Gewerkschaften/Soziale Bewegung

Gute Streikbeteiligung beim öffentlichen Dienst und der Bahn

Thorsten Jannoff. Verdi hat in der dritten Verhandlungsrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Land das Scheitern erklärt. Die Arbeitgeber hatten zuletzt acht Prozent mehr Einkommen und einen Mindestbetrag von 300 Euro, bei einer Laufzeit von 27 Monaten, angeboten sowie einen steuerfreien Inflationsausgleich von 3 000 Euro. Jetzt gilt bis zur Schlichtungsrunde nach Ostern die Friedenspflicht. An den Warnstreiks der vergangenen Wochen haben sich laut Angaben von Verdi mehr als 500 000 Beschäftigte beteiligt. Bereits Anfang März hat Verdi in den ersten beiden Monaten diesen Jahres 45 000 neue Mitglieder gewonnen.

„Die öffentlichen Arbeitgeber haben die Lage vieler Beschäftigten nicht hinreichend aufgegriffen. Das Signal der Beschäftigten insbesondere mit niedrigeren und mittleren Einkommen ist eindeutig: Wir brauchen einen echten Inflationsausgleich“, betonte Werneke. Forderungen nach einer weiteren Verhandlungsrunde erteilte der Verdi-Vorsitzende eine Absage: „Es gibt nichts, was wir nicht in den zurückliegenden drei Tagen hätten besprechen können.“ Verdi fordert in der laufenden Tarifrunde für die Angestellten von Bund und Kommunen 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist zufrieden mit der Beteiligung der Bahnbeschäftigten an den Warnstreiks. Dort findet der nächste Verhandlungstermin am 24./25. April 2023 statt.

„Unsere Bilanz kann sich sehen lassen: 38159 Mitglieder der EVG haben sich streikend gemeldet. Insgesamt wurde an 1147 Standorten die Arbeit niedergelegt und 69 Unternehmen bestreikt. Die Auswirkungen in allen Unternehmen waren massiv“, stellten die EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch fest.

Die EVG fordert eine Lohnerhöhung von 650 Euro für alle als soziale Komponente, alternativ 12 Prozent mehr, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Bei der Deutschen Bahn soll zuvor der Stundenlohn in den untersten Lohngruppen auf den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro – ohne jede Verrechnung oder Zuschüsse – angehoben werden.

Zusammengestellt aus: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++26135e86-ce6f-11ed-a339-001a4a16012a und https://www.evg-online.org/gemeinsammehr/

Abb. (PDF): Kundgebung in Gelsenkirchen am 21. März mit mehr als 15 000 Beschäftigten (Bild: Thorsten Jannoff)