Politische Berichte Nr.06/2023 (PDF)03
Blick auf die Medien

Lektürehinweis: Das Gründungsmanifest des Vereins BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e.V. 1

Martin Fochler, München. Der vier licht bedruckte DIN-A4-Seiten kurze Text war am 23. Oktober publiziert worden. Als Leitbild konstruiert, ruft er Stimmungen auf und zeichnet Weltbilder, politische Forderungen werden nicht entwickelt. Wie das BSW bei den Europawahlen antreten will, bleibt also nach Organisationsform (die Süddt. Ztg. vom 1.12. spricht von Umgehung des Parteiengesetzes), Personal (S.W. will wohl nicht antreten) und Wahlprogramm offen. Im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament interessant ist der Absatz, in dem das Wort „Europa“ immerhin vorkommt:

„Unser Ziel ist ein eigenständiges Europa souveräner Demokratien in einer multipolaren Welt und keine neue Blockkonfrontation, in der Europa zwischen den USA und dem sich immer selbstbewusster formierenden neuen Machtblock um China und Russland zerrieben wird.“

Soll die EU zum einem „eigenständigen Europa“ entwickeln, wäre das ein bisschen viel Kompetenzerweiterung. Ist ein Konglomerat „souveräner Demokratien“ gemeint, wäre das mit der Auflösung der EU verbunden, die ja darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten gewisse Kompetenzen auf die EU übertragen und damit ihre „Souveränität“ einschränken. – Die Parteiwerdung des BSW hat die Entscheidung, ob sie die EU zerstören oder nutzen und vielleicht verändern will, noch vor sich. Die Differenz von „eigenständig“ und „souverän“ ist im Großen wie im Kleinen schwierig. Ohne Zweifel ist das BSW ein „eigenständiger Verein“, ob aber die von ihm zu gründende Partei „souverän“, d.h. in ihren organisatorischen und politischen Entscheidungen frei sein kann? Wer zahlt, schafft an, sagt die Redensart, und das Geld hat der Verein.

Wer politisch mitwirken will, wird es schon im Gründungsprozess und auch in einem eventuellem späteren Parteileben schwer haben. Eine Partei, die von einem externen Führungszirkel gesteuert wird, sieht das Parteiengesetz nicht vor. Hätte der Verein die Absicht, sich im Zuge der Parteigründung aufzulösen, könnte das noch durchgehen. In § 2, Vereinszweck, heißt es im Satz 3; dass der Verein „die Tätigkeit bestehender politische Parteien oder die Gründung politischer Parteien unterstützen“ (2) kann. Danach ist die Konstruktion ist auf Dauer angelegt …

(1) https://buendnis-sahra-wagenknecht.de/vereinssatzung/ (2) https://buendnis-sahra-wagenknecht.de/wp-content/themes/bsw/assets/files/BSW_Gruendungsmanifest.pdf