Politische Berichte Nr.02/2024 (PDF)09
EU-Politik

Änderung der Richtlinie für europäische Betriebsräte

Rolf Gehring, Brüssel

Die Verabschiedung der Richtlinie zu europäischen Betriebsräten 1994 hat sowohl eine schwunghafte Beschäftigung der europäischen Gewerkschaften mit der grenzüberschreitenden Koordinierung von Belegschaftsinteressen und eine umfangreiche Bildungstätigkeit in Gang gesetzt als auch die Begegnung von Beschäftigten eines Unternehmens aus verschiedenen Ländern. Allerdings gelang es den Gewerkschaften nie, die potenziell möglichen EBRs auch einzurichten, Vereinbarungen mit den Unternehmen zu schließen. Die der Europäischen Kommission vorgelegte Untersuchung weist aus, dass etwa 3600 Unternehme EBR-fähig wären, tatsächlich aber nur etwa 1000 einen aktiven EBR haben.

Dies liegt allerdings nicht einfach an fehlender gewerkschaftlicher Durchsetzungskraft, sondern auch an der Architektur der EBR-Richtlinie, etwa den Anforderungen an die Einrichtung eines Verhandlungsgremiums und auch an Vermeidungsstrategien der Unternehmen. Eine erste Revision der Richtlinie 2009 hat diese Mängel nicht behoben. Vor diesem Hintergrund hatte das Europaparlament (EP) 2021 eine Resolution für eine weitere Revision verabschiedet. Diese Forderung wurde 2023 mit einem Legislativbericht erneuert, auf den die Europäische Kommission dann auch positiv reagierte. Der von ihr am 24. Januar dieses Jahres vorgelegte Textentwurf beinhaltet wesentliche Forderungen des Europaparlaments.

Zu nennen wären unter anderem:

Aktuell werden im Beschäftigungsausschuss des Parlaments die Positionen für die Verhandlungen mit Rat und Kommission abgestimmt, eine Reihe von EP-Vorschlägen wurden im Kommissionsentwurf nicht aufgegriffen. Die dortige Abstimmung ist für den 3. April terminiert, die im Plenum des EP Ende April. Der Standpunkt des Rates ist für den 20. Juni angekündigt. Die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission werden also erst nach den Wahlen zum EP beginnen können.

Einen interessanten Überblick über die Historie der Richtlinie zu europäischen Betriebsräten hat das Europäische Parlament am 26. Januar 2024 auf seiner Website eingestellt. Link: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2023/739281/EPRS_ATA(2023)739281_DE.pdf