Politische Berichte Nr.02/2024 (PDF)28a
Rechte Provokationen - Demokratische Antworten

Demokratiefördergesetz vor dem Scheitern?

01 dok Amnesty International zum Demokratiefördergesetz

Olaf Argens. Schmitten. Bereits im Dezember 2022 hatte das Bundeskabinett einen Entwurf für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) beschlossen.1 Nachdem die parlamentarischen Beratungen schon im Frühjahr 2023 begannen, haben verschiedene FDP-Abgeordnete dem Entwurf jetzt öffentlich eine Absage erteilt, u. a. weil das Gesetz keine Extremismusklausel enthält und im Haushalt keine Mittel für eine gesetzlich festgeschriebene Förderung linker NGOs vorhanden seien. Die Gesetzesinitiative wird damit begründet, dass die rechtextremistische Bedrohung stark zugenommen habe. Daneben habe unter anderem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit sowie Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus, Linksextremismus sowie Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung und die gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staates zu einer Vielzahl demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene geführt. Beabsichtigt ist, die Finanzierung der organisierten Zivilgesellschaft (Vereine, Stiftungen usw.), die sich für die genannten Ziele einsetzt, zu erleichtern und planungssicherer zu gestalten. Die Maßnahmen sollen altersunabhängiger, nachhaltiger und bedarfsorientierter als bisher gefördert werden. Die Finanzierung orientiert sich an den jeweiligen Haushaltsgesetzen.

1 dserver.bundestag.de/btd/20/058/2005823.pdf

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dok Amnesty International zum Demokratiefördergesetz

Amnesty International in Deutschland begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung ein Demokratiefördergesetz einzubringen. Die frühzeitige Beteiligung der Zivilgesellschaft an dem Prozess nehmen wir dabei positiv zur Kenntnis. Die gesetzliche Verankerung des Auftrages des Bundes bei der Prävention von Rassismus, Extremismus und Demokratiefeindlichkeit und eine damit verbundene, verlässliche und angemessene Finanzierung entsprechender Vorhaben sind positiv zu bewerten. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung sowie die regelmäßige Berichterstattung an den deutschen Bundestag können zur Effektivität und Transparenz der Maßnahmen beitragen. … Wir begrüßen insbesondere, dass Maßnahmen zur Verhinderung und Vorbeugung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und damit verbundene Diskriminierungen geplant sind. … Jedoch werden die geplanten Maßnahmen leider nicht konkret benannt … Allgemein ist es aus unserer Sicht essentiell, im gesamten Konsultationsprozess und bei der konkreten Ausarbeitung der Maßnahmen mit Betroffenen und Selbstorganisationen eng und transparent zusammenzuarbeiten und die strukturellen Dimensionen der genannten Diskriminierungsformen zu berücksichtigen.

www.amnesty.de/sites/default/files/2022-05/Amnesty-Stellungnahme-Diskussionspapier-Demokratiefoerderungsgesetz-Maerz-2022.pdf