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Tarifbindung geht zurück – massiv
Bruno Rocker, Berlin
Bereits seit den 1990er Jahren geht die Tarifbindung in der Bundesrepublik kontinuierlich zurück. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung waren im Jahr 2000 noch 68 %, im Jahr 2023 nur noch 49 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt. In der gleichen Zeit sank der Anteil der tarifgebundenen Betriebe von 44 auf 24 Prozent. Die europäische Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung verpflichtet nunmehr alle EU-Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt sind, ab November 2024 konkrete Aktionspläne zur Erhöhung der Tarifbindung vorzulegen. Belgien, Österreich und Frankreich sind nicht betroffen. Dort werden schon jetzt deutlich über 90 Prozent der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt. Andere Länder, darunter die Bundesrepublik, müssen einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen aufstellen. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreuegesetz, wonach öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden dürfen, ist zwar wiederholt angekündigt worden, jedoch bislang ausgeblieben. Das angekündigte Gesetz wird von den Gewerkschaften als richtiger Schritt, aber allein als nicht ausreichend bewertet. Aus dem Bereich der Arbeitspolitik und dem Wirtschaftsrecht gibt es inzwischen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Tarifbindung detaillierte Vorschläge für Änderungen des Tarifvertragsgesetzes:
• Nachwirkung von Tarifverträgen: Tarifvertragliche Regelungen dürfen nicht durch individuelle Vereinbarungen ersetzt werden. Nach Ablauf eines Tarifvertrages sollten seine Rechtsnormen weiter gelten, bis sie durch einen anderen Tarifvertrag abgelöst werden.
• OT-Mitgliedschaften abschaffen: Einige Arbeitsgeberverbände ermöglichen Unternehmen, Mitglied zu werden, ohne sich an die vereinbarten Tarifverträge zu halten. Bei den Mitgliedern des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall sind mehr als die Hälfte inzwischen „OT“-Mitglieder. Eine Mitgliedschaft „ohne Tarifbindung“ sollte abgeschafft werden.
• Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder erlauben: Sogenannte „Trittbrettfahrer“ erhalten die gleichen Vorteile wie Gewerkschaftsmitglieder, ohne einer Gewerkschaft beizutreten. Das könnte geändert werden, wenn Tarifverträge spezifische Vorteile für Mitglieder enthalten.
• Allgemeinverbindlichkeit erleichtern: Sie ist gegenwärtig nicht durchsetzbar, wenn die Arbeitgeberseite ihre Zustimmung verweigert. Das könnte geändert werden. Künftig sollte auf Antrag einer Tarifvertragspartei ein Tarifvertrag durch Verwaltungsakt für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn das öffentliche Interesse gegeben ist.
Der deutliche Rückgang der Tarifbindung bringt negative Konsequenzen für die Beschäftigten und die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten mit sich. Das wirkt sich auch auf die Einnahmen von Sozialversicherungen und öffentlicher Hand aus. Hoffnung für eine Umkehr des Trends vermittelt allenfalls die Dynamik in den letzten Tarifauseinandersetzungen, sowie Mitgliederzuwächse in den Gewerkschaften. So verzeichneten 2023 die DGB-Gewerkschaften gegenüber dem Vorjahr immerhin fast 22 000 Mitglieder mehr.
Quelle: Hans Böckler News 09/2024
Abb. (PDF): Grafik „Erosion der Tarifbindung