Diakonie und Rechtsextreme
Karl-Helmut Lechner, Norderstedt
Dass Kirche und Diakonie zu Verbündeten im Kampf für die Demokratie gehören, daran wollte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch im Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ (30. April 2024) keinen Zweifel lassen. Dagegen hatten sich Rechtsextreme verwahrt: Soziale Organisationen müssten sich politisch neutral verhalten, wenn sie öffentliche Fördergelder erhalten wollten und dürften sich so nicht äußern. Darauf reagierte der Diakoniepräsident in einem weiteren Interview in der Mai-Ausgabe von „ZeitZeichen“. Die Rechten wollten auf diese Weise nur Kritik an ihren rassistischen, antisemitischen, antimuslimischen, minderheitenfeindlichen und antidemokratischen Positionen und Äußerungen delegitimieren. Rüdiger Schuch: „Richtig ist, dass deutliche Kritik an solchen menschenverachtenden Positionen geradezu geboten ist. Wir verhalten uns gegenüber diesen Parolen nicht neutral“, sagte er. Man müsse deutlich machen, „welche verheerenden Folgen ein weiterer Zugewinn an Einfluss und an politischer Macht der extremen Rechten für unser demokratisches Gemeinwesen hätte“.
Nach diesen staatsrechtlichen Aussagen argumentierte Schuch vor allem auch theologisch: „Wenn … Menschenverachtung, Ausgrenzung und demokratieverachtende Positionen von Mitarbeitenden der Diakonie vertreten werden, steht das im Widerspruch zum christlichen Auftrag der Diakonie. Schon ganz am Anfang der biblischen Überlieferung wird erzählt, dass Gott die Menschen, jeden und jede, nach seinem Bild geschaffen hat. Darin gründet nach christlich-jüdischem Verständnis die Würde eines jeden Menschen. Unveräußerlich, aber verletzlich. Darum ist der Schutz für Menschen in besonders gefährdeten Situationen, der Fremden, der Witwen und Waisen, der Kranken oder der Armen ein zentraler Auftrag biblischer Gebote. Diese Gebote gipfeln im Liebesgebot, das Jesus im Markusevangelium aus der hebräischen Bibel zitiert: ‚Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst’ (3. Mose 19, 18)“. Das sei das Zentrum christlich-jüdischer Ethik und der Grundimpuls allen diakonischen Handelns.
„Die Nächstenliebe macht keinen Unterschied bei Herkunft und Hautfarbe, Geschlecht, Alter oder Religion. Dieses Fundament diakonischer Arbeit verbindet uns untereinander im Dienst für alle Menschen — und es ist verbindlich. Denn wer bei der Diakonie arbeitet, verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitgeber auf die Achtung dieses Grundwertes, der sich in allen Leitbildern von Trägern und Verbänden wiederfindet. … Dabei gilt die höchste Loyalität in der Diakonie den Menschen, die sich ihr anvertrauen.“
So weit und so richtig. Das sah vor gut 90 Jahren noch ganz anders aus. Damals gehörten die Spitzenvertreter der Kirchen nicht zu Verteidigern der Demokratie und „Deutsche Christen“ öffneten der Nazi-Ideologie die Kirchentüren. So klar solche Aussagen der Kirchen heute sind (vgl. PB 2/24, Seite 29), so kompliziert und hart werden kommende arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Kirchen werden, wenn Beschäftigte sich in politisch rechter Weise outen. Im Jahr 2022 waren 125594 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeit in stationären Einrichtungen der Diakonie beschäftigt. So lange ein B. Höcke als Parteivorsitzender der AfD weiterhin verbeamteter Oberstudienrat sein kann (zurzeit beurlaubt als Landtagsabgeordneter in Thüringen), wird es in Kirche und Diakonie schwer werden, sich von ihren rechten Glaubensbrüdern und -schwestern arbeits- und beamtenrechtlich zu trennen.
Dazu zwei neue problematische Beispiele: Der wegen seiner AfD-Nähe suspendierte Pfarrer Martin Michaelis aus Sachsen-Anhalt hat die Anschuldigungen gegen sich zurückgewiesen. „Die Vorwürfe sind nicht substantiiert“, sagte Michaelis dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hatte gegen Michaelis ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil der Pfarrer bei den Kommunalwahlen am 9. Juni als Parteiloser auf der AfD-Liste für den Stadtrat in Quedlinburg kandidieren will. Michaelis will nach eigenen Angaben trotz der kirchlichen Kritik an seiner Kandidatur festhalten. Die Auffassung seiner Kirchenleitung, dass die Ideologie des völkischen Nationalismus in der Programmatik der AfD mit christlichen Werten und seinem Amt als Pfarrer nicht vereinbar sei, habe er nicht zu vertreten.
Und: Frau Beatrix von Storch, MdB, schrieb am 2. Mai 2024 auf X: „Ich habe den Präsidenten der Diakonie, Rüdiger Schuch, angezeigt. Wegen Verstoß gegen 108 StGB: „Wählernötigung“. „Wer sich für die AfD einsetzt muss gehen. Das ist EINDEUTIG nach 108 StGB strafbar. Bis zu 5 Jahre Knast! Er hat es sich verdient. #AfD #Wahlfreiheit #Demokratie“. @Beatrix_vStorch“
Abb. (PDF): Logo Initiative „Unser Kreuz hat keine Haken“