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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss wichtiger Akteur der Zivilgesellschaft bei der EU
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„Wohnungskrise in Europa: wie geht es weiter?“
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EWSA-Stellungnahme „Wasserarmut“
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Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit
Michael Juretzek, Bremen. Der 1957 mit den Römischen Verträgen entstandene Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat 329 Mitglieder und vertritt 250 Organisationen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Zivilgesellschaft aus allen Mitgliedstaaten. Parlament, Rat und Kommission sind verpflichtet, den EWSA zu jeder Gesetzesinitiative zu informieren. Der Ausschuss erarbeitet in sieben Untergruppen Stellungnahmen, die berücksichtigt werden müssen und startet Initiativen zu verschiedenen Feldern der EU-Politik. Das Plenum trifft sich neunmal pro Jahr und versteht sich als „eine tragende Säule der EU“ und ein Akteur, damit „Organisationen und Netze der Zivilgesellschaft von überall in der EU ein Mitspracherecht bei der Entwicklung Europas haben“. Hier werden drei Aktivitäten des EWSA vorgestellt.
„Wohnungskrise in Europa: wie geht es weiter?“
Die Konferenz des EWSA am 20.2.2024 zog Bilanz und formulierte Empfehlungen. Ein Drittel der 450 Millionen Einwohner der EU wohnt zur Miete. Wohneigentum ist in den letzten zehn Jahren rückläufig. Sozialer Wohnungsbau ist seit 2010 zurück gegangen. Mieten sind oftmals unerschwinglich, Energiekosten stark angestiegen. Das Problem der Obdachlosigkeit hat sich verschärft (geschätzt 800 000). Da der Zugang zu erschwinglichem, angemessenem Wohnraum Bestandteil der europäischen Säule sozialer Rechte ist, sieht der EWSA dringenden Handlungsbedarf für große Investitionen im Rahmen des Grünen Deals der EU.
Die Konferenz empfiehlt:
• Europäischen Aktionsplan für Wohnraum.
• Universelles Recht auf Wohnraum als öffentliche Dienstleistung.
• Europäischen Fonds für erschwinglichen Wohnraum.
• EU-Fonds und EIB-Finanzmittel direkt in die Städte leiten.
• EU-Strategie gegen Obdachlosigkeit durch Empfehlung des Rates flankieren.
• Genossenschaftswohnungen, besonders für die jüngere Generation, fördern.
• Stadtrandgebiete besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbinden.
EWSA-Stellungnahme „Wasserarmut“
Nur 55% aller EU-weit Befragten einer um 2015 gemachten Umfrage gaben an, ihr Leitungswasser als Trinkwasser zu nutzen. 9,8 Mio. EU-Bürger haben kein einwandfreies Trinkwasser in ihrer Wohnstätte, 9,4 Mio. nur Zugang außerhalb ihrer Wohnung. In Portugal stieg der Preis für Trinkwasser nach der Privatisierung der Versorgung auf das Vierfache. Bemerkenswert ist die Forderung der EWSA-Stellungnahme „Wasserarmut“ vom Juli 2023, Trinkwasser als öffentliches Gut und nicht als Handelsware zu behandeln und gemeinsame Leitlinien für die Preisgestaltung zu erarbeiten. Immerhin ist die Arbeitgeberseite stark im Ausschuss vertreten und die Lebensmittelindustrie strebt einen europaweiten Umsatz von 70 Milliarden Euro mit Flaschenwasser für 2024 an. Abgefülltes Trinkwasser liegt preislich um das 150- bis Tausendfache höher als unbedenkliches Leitungswasser. Der Ausschuss stellt in seiner Stellungnahme das Menschenrecht auf einwandfreies und erschwingliches Wasser über die Marktinteressen. Verbraucher dürften nicht wegen ihrer prekären Lage von der Versorgung ausgeschlossen werden. Ein erschwinglicher Preis müsse Vorrang vor Kostendeckung haben. Angesichts vieler Wassereinzugsgebiete, die sich über mehrere Mitgliedsländer erstrecken, fordert der Ausschuss die Kommission auf, einen Rat für Wassereinzugsgebiete einzurichten, der bei grenzüberschreitenden Konflikten vermittelt. Abschließend heißt es:
„Insbesondere schlägt der EWSA ein politisches, technisches, demokratisches und offenes Bewirtschaftungsmodell vor, das darauf ausgerichtet ist, den Grundsatz des allgemeinen Zugangs zu hochwertigem Trinkwasser zu erschwinglichen Preisen in die Praxis umsetzt.“ Bei der anstehenden Fortschreibung der EU-Trinkwasserrichtlinie fordert das EWSA-Dokument eine deutliche Konzentration auf armutssicheren Zugang und Erschwinglichkeit von einwandfreiem Trinkwasser.
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2023_349_R_0010
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit
2018 hat der EWSA ein Gremium eingerichtet, das sich mit Fragen von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit beschäftigt. Das Gremium erstellt regelmäßig Länderberichte nach Besuchen in jeweils sieben Mitgliedstaaten. Der letzte Bericht entstand 2022 nach Treffen mit über 100 Vertretern aus Gewerkschaften, Journalisten- und Frauenverbänden, Angehörigen der Rechtsberufe und Organisationen der Zivilgesellschaft.
In Dänemark, Deutschland, Irland, Litauen, Spanien, der Tschechischen Republik und Zypern wurde über die Themen
• Grundrechte der Sozialpartner,
• Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit,
• Recht auf freie Meinungsäußerung und Medienfreiheit,
• Recht auf Nichtdiskriminierung,
• Rechtsstaatlichkeit
gesprochen. Mit dieser „Momentaufnahme der wichtigsten Trends in einem Land zu einem bestimmten Zeitpunkt“ sind die Länderberichte ein anschaulicher Seismograf für Reaktionen der Zivilgesellschaft. „Auf jeden Fall machen diese Trends deutlich, dass wir als europäische organisierte Zivilgesellschaft mit unserer Legitimität sehr genau darauf achten müssen, was in allen EU-Mitgliedstaaten vor sich geht, um uns gegenseitig bei der Bewältigung dieser Entwicklungen und beim Aufbau besserer Gesellschaften zu unterstützen“, heißt es im Vorwort der EWSA-Präsidentin Christa Schweng.
www.eesc.europa.eu/sites/default/files/files/qe-09-23-229-de-n.pdf (126 Seiten)
Abb. (PDF): Mehrer Grafiken der Webseite: www.eesc.europa.eu/sites/default/files/2024-04/qe-02-24-273-de-n_0.pdf (8 Seiten)
Solidarisches Europa – Ein Kooperationsprojekt mit der Linken-Arbeitsgemeinschaft „Konkrete Demokratie – Soziale Befreiung“ (ArGe). Koordination: michael.juretzek@nord-com.net