IAO: Blick auf biologische Gefahren in der Arbeitswelt
Matthias Paykowski, Karlsruhe. Vom 3. bis 14. Juni fand – erstmals seit 2019 wieder – die jährliche Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation IAO in Genf statt. Von den 187 Mitgliedsstaaten der IAO waren 172 anwesend. 626 Delegierte – 319 Vertreter der Regierungen, 151 Vertreter von Unternehmerverbänden sowie 156 Gewerkschaftsvertreter – fassten Beschlüsse zu internationalen Arbeitsnormen und zur allgemeinen Politik der IAO. Erstmals wurden auf einer Jahrestagung vier internationale Arbeitsübereinkommen aufgehoben: z. B. (Nr. 45) „über Untertagearbeiten (Frauen)“ von 1935 und (Nr. 85) „über die Arbeitsaufsicht (außerhalb des Mutterlandes gelegene Gebiete)“ von 1947.
Drei der verabschiedeten Entschließungen setzen politische Schwerpunkte für die weitere Diskussion und Tätigkeiten: Entschließung IV gibt den Stand der „Grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (GPRA) wieder. Darin wird u.a. festgestellt: „Wir sind weit davon entfernt, die universelle Ratifizierung grundlegender Übereinkommen zu erreichen, und bei der Umsetzung gibt es noch erhebliche Lücken. Nach globalen Schätzungen der IAO ist die absolute Zahl der Kinder in Kinderarbeit auf 160 Millionen gestiegen, von denen 79 Millionen gefährliche Arbeiten verrichten. Währenddessen hat sich die Zahl der Zwangsarbeiter auf 27,6 Millionen erhöht. Zudem sterben jährlich 3 Millionen Beschäftigte infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.“ Die Entwicklung und Verbreitung der internationalen Normen hat unter der Pandemie, unter Krisen und Kriegen Rückschritte erfahren. Die IAO konstatiert aber auch „gewisse Fortschritte und neue Entwicklungen“ seit 2017.
Unterstützungsthemen:
„Die IAO sollte gezielt die nachstehenden vereinbarten Prioritäten zur Förderung der GPRA verfolgen, zu denen nun auch ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gehört, um ihre dreigliedrigen Mitgliedsgruppen ausgehend von den innerstaatlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu unterstützen:
a) informelle Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung ländlicher Gebiete;
b) Unternehmen und Lieferketten;
c) Krisen- und fragile Situationen;
d) gerechter Übergang zu ökologisch nachhaltigen Volkswirtschaften und Gesellschaften für alle;
e) digitale Wirtschaft.“
Die Entschließung V über „menschenwürdige Arbeit und die Pflege- und Betreuungswirtschaft“ zielt auf Maßnahmen, um Pflege- und Betreuung zu verbessern und Entschließung III schlägt vor, auf der nächsten Tagung den Punkt „biologische Gefahren im Arbeitsumfeld“ zu behandeln, der in ein Übereinkommen und eine ergänzende Empfehlung, in ein internationales Normenwerk münden soll. Vorlage dazu ist Empfehlung (Nr. 3), die 1919 zur Verhütung des Milzbrandes beschlossen wurde. Sie wird überarbeitet und erweitert, um „die Lücke im Erfassungsbereich der internationalen Arbeitsnormen bezüglich anderer biologischer Gefahren im Arbeitsumfeld“ zu schließen.
Quellen und Hinweise: https://www.ilo.org/de/international-labour-conference-ilc/all-ilc-documents?field_ilo_local_classification_target_id=4526&field_topics_target_id=All&field_document_type_target_id_1=All
Beobachter der Friedrich-Ebert-Stiftung auf der 112. Tagung: https://www.fes.de/themenportal-gewerkschaften-und-gute-arbeit/artikelseite/stresstest-fuer-die-internationale-sozialpartnerschaft