Politische Berichte Nr.04/2024 (PDF)31
Solidarisches Europa

EU-Kinderrechtsstrategie

Wichtige Schritte in einem dunklen Bereich europäischer Lebenswirklichkeit

01 Körperstrafe in der Kindererziehung

Michael Juretzek, Bremen. Im Juni trafen sich Kindergarantiekoordinatoren aus 23 EU-Staaten, um sich über Maßnahmen zur Umsetzung der 2021 beschlossenen Kinderrechtsstrategie auf staatlicher und EU-Ebene auszutauschen. Da noch keine Kongressmaterialien vorliegen, wird hier die EU-Kinderrechtsstrategie vorgestellt.*

In der EU leben 82 Millionen Kinder (unter 18 Jahre). „Nach wie vor gibt es zu viele Fälle schwerer und regelmäßiger Verletzung von Kinderrechten. Kinder sind weiterhin Opfer verschiedener Formen von Gewalt und wirtschaftlicher und sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung – oder der ihrer Eltern. Die Sorgen von Kindern werden nicht ausreichend gehört, und ihre Ansichten werden in Angelegenheiten, die für sie wichtig sind, häufig nicht genug berücksichtigt“, heißt es in der Einleitung. Kapitel 1 befasst sich mit der Verbesserung der Teilhabe von Kindern am politischen Leben. Mit der Internet-Plattform eu-for-children.europa.eu bietet die Kommission Kindern in allen in der EU gesprochenen Sprachen die Möglichkeit, sich lokal, national und auf EU-Ebene zu vernetzen und Kontakt zu den EU-Institutionen aufzunehmen. Ende Juni fand ein erstes Treffen von 10- bis 17-Jährigen in Brüssel statt, auf dem ein Arbeitsplan für 2025/26 beschlossen wurde.

Der zweite Schwerpunkt widmet sich der Bekämpfung der Kinderarmut und den Themen Gesundheit und Bildung. Ausgehend von einem Anteil von 22,2% (2019) aller Kinder in der EU, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, stellt die Strategie fest, dass besonders diese Kinder unterdurchschnittlich in frühkindlichen Betreuungseinrichtungen vertreten sind und eine erhöhte Schulabbrecherquote aufweisen. Die Mitgliedstaaten, in denen die Armutsquote über dem EU-Durchschnitt liegt, werden verpflichtet mindestens 5 % der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Verringerung der Kinderarmut aufzuwenden. Die EU-Kommission hat ein Schulobst-, Schulgemüse- und Schulmilchprogramm zur gesunden Versorgung von Schülern entwickelt. Unter dem Begriff „verstärkte Jugendgarantie“ wird angestrebt, „dass allen jungen Menschen ab 15 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine Arbeitsstelle, eine Ausbildung, ein Praktikum oder eine Lehrstelle angeboten wird“. (Seite 7)

Im Kapitel über die Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder und der Gewährleistung ihres Schutzes beklagt die Strategie, dass es einen Mangel an Daten zur Gewalt gegen Kinder sowohl auf nationaler und auf EU-Ebene gibt. Dies Problem soll dringend gelöst werden und darüber hinaus ein Europäisches Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingerichtet werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, falls immer noch nicht erfolgt, Rechtsvorschriften zum Verbot jeglicher Körperstrafen in allen Formen zu erlassen und für ihre Durchsetzung zu sorgen. Das vierte Kapitel setzt sich eine kindgerechte Justiz zum Ziel. Kinder geraten nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern, als Opfer von Straftaten, nach Flucht oder bei verübten Gesetzesverstößen in Kontakt mit der Ziviljustiz. Im Jahr 2020 betraf ein Drittel aller europaweiten Asylanträge Kinder. Obwohl das Familienrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, soll sich die EU an Fortbildungsmaßnahmen für in der Justiz Tätige zu kindgerechter Sprache und am Kindeswohl orientierten Entscheidungen beteiligen. Als Schlüsselmaßnahme der EU-Kommission wird eine „verstärkte Umsetzung der Leitlinien für eine kindgerechte Justiz von 2010 in Zusammenarbeit mit dem Europarat“ (Seite 17) angestrebt.

Unter „Digitale und Informationsgesellschaft“ berichtet die Strategie: „Fast ein Drittel der Mädchen und 20% der Jungen stießen im vergangenen Jahr (2020) einmal monatlich auf verstörende Inhalte.“ Internetbetreiber sollen verpflichtet werden, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Das letzte Kapitel „Die globale Dimension“ weist auf die Möglichkeit hin, über Handels- und Investitionsabkommen über die EU hinaus Einfluss auf die Bekämpfung von Kinderarbeit zu nehmen. Darüber hinaus soll die EU darauf drängen, dass Drittländer regelmäßig nationale Listen gefährlicher Berufe aktualisieren, die keinesfalls von Kindern ausgeübt werden sollen.

Die Strategie wirft ein Licht auf einen sehr düsteren Bereich europäischer Lebenswirklichkeit. Mit ihren Zielsetzungen hat die EU gerade erst begonnen, sich diesen Themen zuzuwenden. Es ist zu hoffen, dass sie ihrem Schlusssatz gerecht wird: „Die Kommission wird die Umsetzung der Strategie auf EU- und auf nationaler Ebene überwachen und auf dem jährlichen Europäischen Forum für die Rechte des Kindes über die Fortschritte berichten.“

* commission.europa.eu/document/86b296ab-95ee-4139-aad3-d7016e096195_de, Abb.: eu-for-children.europa.eu

01

Körperstrafe in der Kindererziehung

In der Antike galt Züchtigung als notwendiges Erziehungsmittel. Aristoteles rät, ein unfolgsames Kind solle „entehrt und geschlagen werden“. (Politik, VII, 17)

In römischen Schulen kamen Lederriemen (scutica), Ruten (ferula), Birkenruten (virga) und Peitschen (flagellum) zum Einsatz.

Neues Testament, Hebräer 12,6: „Denn wen der Herr liebt, den züchtigt er; er schlägt mit der Rute jeden Sohn, den er gern hat. Haltet aus, wenn ihr gezüchtigt werdet. Gott behandelt euch wie Söhne. Denn wo ist der Sohn, den sein Vater nicht züchtigt? Würdet ihr nicht gezüchtigt, wie es doch bisher allen ergangen ist, dann wäret ihr nicht wirklich seine Kinder, ihr wäret nicht seine Söhne.“

Quelle: Wikipedia „Körperstrafe“, de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperstrafe, Bild (ebd.) Schulische Prügelstrafe in Preußen 1842: de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Theodor_Hosemann_Pr%C3%BCgelstrafe_1842.jpg

Abb. (PDF): Schulische Prügelstrafe in Preußen 1842: