Politische Berichte Nr.05/2024 (PDF)12
Aktionen-Initiativen

Dok: Aktionen/Initiativen – Thema: Menschenrecht Asyl

Red. Thorsten Jannoff

Nicht nur in Deutschland gibt es einen Überbietungswettbewerb beim Abbau von Rechten geflüchteter Menschen, siehe dazu die Meldung aus den Niederlanden (Seite13).

01 Schwarz-Grün ohne menschenrechtliche Bodenhaftung?
02 Appell an die Bundesregierung von 27 Organisationen
03 Niederlande: Ausrufung von Asylkrise ist ungerechtfertigt
04 NRW-Landesregierung missbraucht Solingen zur Aufhebung von Rechten
05 Pro Asyl fordert die Abgeordneten der Ampel-Koalition auf, das sogenannte Sicherheitspaket abzulehnen

01

Schwarz-Grün ohne menschenrechtliche Bodenhaftung?

Mit Befremden stellen wir fest, dass in der asylpolitischen Debatte kaum mehr über Schutzbedürftige und Menschenrechte gesprochen wird. Die schwarz-grünen Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag für den Bundesrat schäbige Maßnahmen zur Verschärfung des Flüchtlings- und Migrationsrechts initiiert. Als Flüchtlingsräte fordern wir, dass die Landesregierungen ihre populistischen Forderungen zurücknehmen und stattdessen die Menschenrechte von Schutzsuchenden verteidigen.

Zur Kritik im Einzelnen:

1. Dublinüberstellungen: Die drei Bundesländer fordern eine „Verbesserung der Rahmenbedingungen für Dublinüberstellungen“ durch mehr Druck und längere Fristen. Das Papier verlangt Streichungen von Leistungen für überstellte Personen, ohne die gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Dublin-Staaten zu berücksichtigen.

2. Reisen in Herkunftsländer: Es ist zynisch, anerkannten Schutzsuchenden bei Reisen in ihr Herkunftsland den Schutzstatus abzuerkennen. Diese Reisen sind oft das Ergebnis von Versäumnissen der Behörden.

3. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien: Es ist empörend, dass die schwarz-grünen Länder Abschiebungen fordern, ohne die menschenrechtlichen Bedingungen in diesen Ländern zu reflektieren.

4. Asylverfahren an Außengrenzen: Die schwarz-grünen Bundesländer fordern „humanitäre“ Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen, ignorieren dabei die menschenrechtlichen Bedenken.

5. Erweiterung „sicherer Herkunftsstaaten“: Die Forderung, die Liste sicherer Herkunftsstaaten auf Länder mit einer Schutzquote unter 5 % auszuweiten, ignoriert die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

6. Ausreisegewahrsam: Die schwarz-grünen Bundesländer wollen die zeitliche Begrenzung des Ausreisegewahrsams aufheben und drängen damit auf die Eskalation von Grundrechtsverletzungen.

„Es ist erschütternd, wie schnell CDU und Grüne in der Asylpolitik einen reinen Law-and-order-Diskurs fahren und jegliche menschenrechtliche Bodenhaftung verlieren“, kritisiert Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW. Der Rückschritt in der Politik gegenüber Geflüchteten stärkt die AfD, die sich über die Übernahme ihrer Forderungen freut. Die Geschichte zeigt, dass rechtsextreme Ideen nicht demokratisch kontrolliert werden können, betont Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Gleichzeitig gibt es in den demokratischen Parteien Stimmen, die diesen schädlichen Kurs nicht unterstützen wollen. Es ist höchste Zeit, wieder zu einer menschenrechtsbasierten Politik zurückzukehren, die auch wirtschaftliche und demografische Bedürfnisse berücksichtigt.

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

gez. Birgit Naujoks, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen

Dieser Text ist eine stark gekürzte Zusammenfassung, hier das Original:

www.frnrw.de/top/schwarz-gruen-ohne-menschenrechtliche-bodenhaftung.html

02

Appell an die Bundesregierung von 27 Organisationen

Das Asylrecht dient als erstes Ziel einer Politik, die zunehmend Menschenrechte infrage stellt.

Dies zeigt sich an der aktuellen Debatte. Vorschläge wie Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen verstoßen eindeutig gegen europäisches Recht und menschenrechtliche Grundprinzipien. In vielen EU-Ländern droht Asylsuchenden ein Leben auf der Straße, Verelendung und willkürliche Haft. Aus diesen Gründen verbieten deutsche Gerichte immer wieder entsprechende Abschiebungen. Das macht deutlich: Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Abschiebung rechtens ist. Das gehört zu unserem Rechtsstaat und kann nicht ad hoc an der Grenze entschieden werden. Es gibt auch keine nationale Notlage, die ein Hinwegsetzen über diese Grundsätze rechtfertigen könnte. Handlungsfähigkeit beweist sich durch realistische, wertegeleitete und rechtskonforme Politik.

Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.

www.proasyl.de/wp-content/uploads/27-Organisationen_Gemeinsames-Statement_Zurueckweisung_Stand-09.09.2024.pdf

Abb. (PDF): Logos der Organisationen

03

Niederlande: Ausrufung von Asylkrise ist ungerechtfertigt

Das neue Regierungsabkommen ist da. Aber wir sind mit ihren Plänen überhaupt nicht einverstanden. Denn die Regierung ruft eine Asylkrise aus. Das ist ungerechtfertigt und hat schwerwiegende Folgen. Hier ist der Grund dafür. Kommen wir gleich zur Sache: Es gibt keine Asylkrise. Wir können das nicht genug betonen. Dennoch erklärt die Regierung in ihrer Vereinbarung eine Asylkrise. Und warum? Damit sie ein Notstandsgesetz aktivieren kann. Mit diesem Notstandsgesetz kann die Regierung vom Ausländergesetz abweichen, einem Gesetz, das Asylbewerber schützt. Das hat weitreichende Folgen … Zunächst ist es jedoch wichtig zu verstehen, dass Notstandsgesetze für unerwartete Situationen wie Kriege und Naturkatastrophen gedacht sind. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Es gibt einen Mangel an Aufnahmezentren für Asylbewerber. Und dieser Mangel wurde von der Regierung selbst durch jahrelange Haushaltskürzungen verursacht. Dieses selbst geschaffene Problem als Grund für die Aktivierung eines Notstandsgesetzes zu nutzen? Das sollte nicht erlaubt sein!

Dies sind die Konsequenzen:

1. Aufhebung des Verteilungsgesetzes. Mit dem Notstandsgesetz will die Regierung das Verteilungsgesetz außer Kraft setzen. Das Verteilungsgesetz ist jedoch die einzige wirkliche Lösung, um den Mangel an Aufnahmezentren zu beheben. Es sollte mehr kleine Aufnahmezentren geben, in denen Asylbewerber länger bleiben können, und diese sollten gerecht über das Land verteilt sein. Das Verteilungsgesetz schafft Frieden, sowohl für die Asylbewerber als auch für die Gesellschaft als Ganzes.

2. Niederländischer Staatsbürger werden? Nicht mehr möglich. Nach dem Notstandsgesetz ist es nicht mehr möglich, fünf Jahre nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung niederländischer Staatsbürger zu werden. Die Gefahr, zurückgeschickt zu werden, bleibt bestehen. Das ist schlecht für die Integration. Denn wie kann man sich auf die Integration in einem neuen Land konzentrieren, wenn man nicht weiß, ob man langfristig bleiben darf?

3. Verschärfung der Familienzusammenführung. Die Familienzusammenführung für Kinder ab 18 Jahren wird verschärft. Diese Gruppe hat bereits jetzt nur dann Anspruch auf Familienzusammenführung, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zum Elternteil besteht, zum Beispiel bei einem schwer kranken oder behinderten Kind. Die Regierung entscheidet sich dafür, diese Familienmitglieder für viele Jahre – oder möglicherweise sogar dauerhaft – in unsicheren Gebieten zurückzulassen.

Strenge auf Kosten der Flüchtlinge zu üben, scheint der Regierung wichtiger zu sein als die Lösung echter Probleme. Probleme, an denen die Flüchtlinge nicht schuld sind. Wir fordern die Politiker auf: Hören Sie auf mit Plänen, die das Asylsystem nur weiter untergraben und zu noch mehr Chaos führen. Konzentrieren Sie sich auf Lösungen, die tatsächlich funktionieren …

Der Niederländische Flüchtlingsrat unterstützt Flüchtlinge und Asylbewerber von ihrer Ankunft in den Niederlanden bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie ihren Weg selbständig gefunden haben.

www.vluchtelingenwerk.nl/en/node/30979

Abb. (PDF): Logo Dutch Council fur Refuges

04

NRW-Landesregierung missbraucht Solingen zur Aufhebung von Rechten

Gemeinsame Stellungnahme des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Regionalgruppe NRW, des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., des Abschiebungsreporting NRW, des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ sowie des Erwerbslosenforums Deutschland.

Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag in Solingen am 23. August 2024, bei dem drei Menschen getötet und acht verletzt wurden, hat die schwarz-grüne NRW-Landesregierung am 11. September 2024 ein Maßnahmenpaket in der Innen- und Sicherheitspolitik sowie in der Migrationspolitik vorgestellt. Das „Maßnahmenpaket zu Sicherheit, Migration und Prävention“ folgt dem autoritären Vorgehen des Bundes, das die Aberkennung von Grund- und Menschenrechten für bestimmte Gruppen vorsieht. Die sicherheits- und migrationspolitischen Vorschläge sind rechtlich bedenklich. Die NRW-Regierung missbraucht Solingen, um die Rechte von Schutzsuchenden in Frage zu stellen. Durch die Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse werden Bevölkerungsgruppen als „Gefahr“ abgestempelt und diskriminiert. Die angekündigten Maßnahmen tragen zur rassistischen Stimmungsmache bei. Zu wesentlichen Maßnahmen im Einzelnen:

Abschiebegefängnis: Es soll ein zweites Abschiebegefängnis in NRW geschaffen werden. Das bestehende in Büren hat bereits 175 Haftplätze und ist bekannt für Selbstverletzungen und Gewalt gegen Inhaftierte.

Ausreisegewahrsam: Die Begrenzung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage soll aufgehoben werden, was Willkür legitimiert.

Abschiebungen von Straftätern: „Straftäter“ syrischer und afghanischer Herkunft sollen nach Verbüßung ihrer Strafen abgeschoben werden, was die Aufhebung völkerrechtlicher Vorgaben legitimiert.

Absenkung der Ausweisungsinteressen: Diese Vorschläge legitimieren die Aufhebung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und führen zu einer zweiten Bestrafung.

Erhöhung der Abschiebungen: Die Forderung nach mehr Dublin-Abschiebungen ignoriert die Dysfunktionalität des Systems.

Zentrale Übersicht über ausreisepflichtige Personen: Der Datenaustausch zwischen Behörden wird erleichtert, was zu weiterer Verfolgung von Schutzsuchenden führt.

Unbefristete Unterbringung: Menschen aus sicheren Herkunftsländern sollen unbefristet in Aufnahmeeinrichtungen bleiben, was traumatisierende Bedingungen schafft.

Erweiterung der Befugnisse der ZABen: Die Zentralen Ausländerbehörden sollen mehr Mittel und Aufgaben erhalten, was sie zu anonymen Abschiebebehörden macht.

Gesichtserkennung: Die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware für Datenabgleich wird geplant, was die Privatsphäre bedroht.

Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes: Die NRW-Regierung plant eine massive Ausweitung der Überwachungsbefugnisse.

Änderung im Strafrecht: Erweiterungen im Strafrecht sollen auch Alltagshandlungen erfassen, was rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.

FAZIT: Der Anschlag in Solingen wird für bedenkliche Verschärfungen in der Migrations- und Sicherheitspolitik missbraucht. Es entsteht der Generalverdacht gegen Geflüchtete und Muslime als potentielle Terroristen. Das Recht auf Gleichheit wird infrage gestellt, und rechtsstaatliche Prinzipien werden relativiert. Um wirksam gegen Terrorismus vorzugehen, sollte der Schutz aller Menschen im Vordergrund stehen, nicht die Verlagerung von Ideologien durch Abschiebungen. Die NRW-Regierung ignoriert die reale Gefahr von rechtem Terror und die Debatte könnte die Gefahr rechtsextremer Übergriffe erhöhen. Die vorliegenden Maßnahmen sind nicht nur unverhältnismäßig, sondern gefährden auch die Grundrechte aller Menschen.

Dieser Text ist eine stark gekürzte Zusammenfassung, hier der Originaltext: www.grundrechtekomitee.de/details/nrw-landesregierung-missbraucht-solingen-zur-aufhebung-von-rechten-ganzer-bevoelkerungsgruppen-stellungnahme-zur-ausweitung-der-autoritaeren-migrations-und-sicherheitspolitik-in-nrw

05

Pro Asyl fordert die Abgeordneten der Ampel-Koalition auf, das sogenannte Sicherheitspaket abzulehnen

Die vermeintlichen Sicherheitsmaßnahmen führen vor allem zur weiteren Entrechtung schutzsuchender Menschen. Sie beenden nicht die Unsicherheiten in unserem Land wie das Erstarken der Rechtextremen, extremistische Attentate und die Krisen innerhalb der Regierungsparteien. (…) Das „Sicherheitsgesetz“ ist ein Angriff auf Grundrechte und Menschenwürde. Das sogenannte Sicherheitspaket ist vor allem ein weiteres Entrechtungspaket für Schutzsuchende und wurde im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss überwiegend als dysfunktional und in mehreren Punkten grundrechts- und europarechtswidrig bewertet. Pro Asyl kritisiert in einer Stellungnahme zum Ausschuss insbesondere den geplanten Sozialleistungsausschluss von Asylsuchenden in Dublin-Verfahren oder mit einem Schutzstatus in einem anderen EU-Land. Ihnen soll selbst die grundlegendste Versorgung verweigert und nicht mehr als das physische Überleben ermöglicht werden – bei einigen Härtefällen wohl nicht einmal das. Statt sich nach dem schrecklichen Anschlag von Solingen auf wichtige Extremismusprävention zu konzentrieren, hat die Ampel mit dem Maßnahmenpaket auf asyl- und aufenthaltsrechtliche Verschärfungen gesetzt. Es reicht nicht, wenn dieses Paket in den anstehenden Verhandlungen „verbessert“ wird – die Maßnahmen entrechten Menschen und führen nicht zu mehr Sicherheit im Land. Das Gesetzespaket muss abgelehnt werden.

www.proasyl.de/pressemitteilung/pro-asyl-entsetzt-ueber-konkretisierung-des-sicherheitspakets/