Politische Berichte Nr.05/2024 (PDF)29
Demokratie verteidigen

„Es braucht einen Rettungsschirm“

Olaf Argens, Schmitten/Hessen

Nach den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen warnen die im Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. (VBRG) zusammengeschlossenen Initiativen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg in einer gemeinsamen Erklärung (1) vor einer weiteren Eskalation rechter Gewalt. Da die Abschaffung von Opferberatungsstellen, Asyl- und Migrationsberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratieprojekten das erklärte Ziel der AfD ist, fordert der Verband einen Rettungsschirm. Der Appell richtet sich an Stiftungen, Unternehmen, Parteien. Zivilgesellschaft und die Bundes- und Landesregierungen. Er bezieht sich dabei auch auf die EU-Opferschutzrichtlinie (Richtlinie 2012/29/EU) die die Bundesregierung verpflichtet, den Zugang zu unabhängigen, professionellen und fachspezifischen Beratungsstellen zu erleichtern und auszubauen sowie die Finanzierung der professionellen Opferberatungsstellen sicherzustellen.

Die existenzielle Bedrohung nimmt zu

Viele Angegriffene, die von den Opferberatungsstellen unterstützt werden, fühlen sich angesichts der Mehrheitsverhältnisse in Landkreisen mit mehr als 40 bis 50 Prozent Zustimmung für die AfD existenziell bedroht. Wie sich bei Brandanschlägen in den zurückliegenden Monaten in Altenburg, Regis-Breitingen und Waltershausen erneut gezeigt hat, nehmen die Täter:innen auch den Tod von Menschen bewusst in Kauf. Dabei schrecken sie auch vor Angriffen gegen Kinder und Jugendliche nicht zurück. Die Wechselwirkung zwischen der Propaganda der AfD und der Normalisierung rechter Ideologien in medialen und gesellschaftlichen Diskursen führt zu einer Legitimierung schwerster Gewalttaten. Als eine besonders gefährliche Entwicklung bewerten die Beratungsstellen die Verbindungen der AfD zur militanten Neonazi-Szene. Da sich diese zunehmend auch offen auf AfD-Veranstaltungen zeigen, besteht die Gefahr, dass hier eine parteigebundene Schlägertruppe aufgebaut wird.

Unabhängige, parteiliche Beratung

Der VBRG setzt sich dafür ein, dass Betroffene rechter Gewalt Zugang zu professionellen, unabhängigen, kostenlosen und parteilich arbeitenden Einrichtungen erhalten. Derzeit sind 18 Beratungsstellen in 14 Bundesländern mit über 40 Anlaufstellen und zusätzlichen Onlineberatungsangeboten im VBRG zusammengeschlossen. Sie unterstützen die direkt Betroffenen von Angriffen, Bedrohungen, Brandanschlägen und Überfällen ebenso wie deren Angehörige, enge Bezugspersonen und Zeug:innen.

Im Mittelpunkt der Beratungsangebote steht die Perspektive der Betroffenen und ihre Wünsche, die materiellen und immateriellen Folgen einer Gewalttat zu überwinden: Durch die Möglichkeit der Nebenklage im Strafverfahren gegen die Täter:innen, durch materielle Entschädigung, durch Begleitung bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht oder zu Ausländerbehörden, Jobcentern und anderen Institutionen. Dazu gehören oft auch Öffentlichkeits- und Medienarbeit sowie Lobbyarbeit bei politisch Verantwortlichen und Behörden.

Erneute Schädigung der Opfer

Um das Ausmaß rechter Gewalt sichtbar zu machen, veröffentlicht der VBRG jährliche unabhängige statistische Erhebungen sowie Analysen zur Motivation der Täter:innen, zu den Hauptbetroffenengruppen, zu den regionalen Besonderheiten sowie zum Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit rechter Gewalt. Da die Betroffenen auf Social Media, in der Beratungsarbeit und in Ermittlungsverfahren regelmäßig über schädigende und diskriminierende Reaktionen von Polizei und Justiz (sekundäre Viktimisierung) berichten, haben das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) und VBRG zu diesem Themenfeld kürzlich eine eigene Studie durchgeführt (2). Sie macht die Bedeutung einer professionellen unabhängigen besonders Beratung deutlich.

In der Befragung schilderten die Betroffenen unterschiedliche Formen von sekundärer Viktimisierung durch die Polizei. Dazu gehören fehlende Sensibilität und eine mangelhafte Kommunikation: Über die Hälfte der Teilnehmenden der Befragung fühlte sich von der Polizei nicht ernstgenommen, in ihrer Würde verletzt sowie zweitklassig und ungerecht behandelt. Die Polizei habe teils aggressiv oder gar nicht mit ihnen kommuniziert. Weiter schilderten Betroffene, dass Polizeibeamt:innen ihnen mit Vorurteilen, Einschüchterungen sowie subtiler bis offener Feindseligkeit begegneten. Konkret wurden rassistische und/oder geschlechtsbezogene Abwertungen durch einzelne Polizeibeamt:innen angegeben. Dies wird von zwei Drittel der Befragten als eine erneute Schädigung durch die Polizei wahrgenommen.

Gerade bei Fällen rechter Gewalt ist es wichtig und auch rechtlich geboten, die Tatmotive zu ermitteln und zu berücksichtigen. Mehrheitlich hatten die Befragten den Eindruck, dass es der Polizei nicht wichtig war, den politischen Hintergrund der Tat aufzuklären oder dieser ignoriert wurde.

Fehlendes und unzureichendes Wissen in der Polizei zu rechter Gewalt in Kombination mit Ungleichwertigkeitsideologien führen häufig zu Täter:innen-Opfer-Umkehr. Das heißt, dass den Betroffenen eine (Mit )Schuld an der jeweiligen Tat unterstellt wird. Dazu gehört auch Untätigkeit und schützendes Verhalten der Polizei gegenüber den Täter:innen.

Auch im Umgang mit der Justiz erleben Betroffene rechter Gewalt sekundäre Viktimisierung. Eine unzureichende Aufklärung und Berücksichtigung rechter Tatmotive, Täter:innen-Opfer-Umkehr vor Gericht und eine lückenhafte Umsetzung von Maßnahmen zum Opferschutz belasten und schädigen die Betroffenen erneut. Über die Hälfte der Teilnehmenden gab an, dass eine Anzeige nach der Tat gestellt wurde. Allerdings berichteten nur sehr wenige, dass überhaupt eine Anklage erhoben wurde. Knapp die Hälfte dieser Strafverfahren wurde eingestellt, und nur in sechs Fällen kam es zu einer Verurteilung der Täter:innen durch ein Gericht. Die rechtliche Möglichkeit einer strafverschärfenden Berücksichtigung menschenverachtender Tatmotive wurde in keinem dieser Fälle angewandt. Dies verdeutlicht, dass solche Fälle häufig gar nicht erst durch die Justiz erkannt werden sowie entsprechend strafrechtlich berücksichtigt und verfolgt werden.

Fehlreaktionen seitens der Polizei und der Justiz haben nicht nur Auswirkungen auf die Betroffenen selbst. Erfahrungen sekundärer Viktimisierung können insbesondere angesichts fehlender Solidarität, Unterstützung und Hilfe zu einem kollektiven Vertrauensverlust und Rückzug aus öffentlichen Räumen führen.

(1) https://verband-brg.de, (2) https://ezra.de/wp-content/uploads/2019/07/EzraBroschuereStudie_Layout2018_WEB.pdf

Abb. (PDF): Kundgebung, Internetseite des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. – verband-brg.de