Spanien: Parlament beschließt Fiskalpakt
Claus Seitz, San Sebastián
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Oberster Gerichtshof bremst Umsetzung des Amnestiegesetzes
„Sanchez muss bei jeder Abstimmung schwitzen und Ausgleichsbewegungen nach links und rechts machen, um parlamentarische Siege zu erringen, aber es gibt keine machbare Mehrheit, die sich in einer Vertrauensfrage gegen ihn ausdrücken könnte“, charakterisierte eldiario.es am 22. November das erste Jahr der neuen Regierung.
Das Regierungsbündnis umfasst ein ideologisches Spektrum von Junts per Catalunya auf der rechten Seite bis Podemos auf der linken (vielleicht vergleichbar „mit von der CSU bis links von der Linkspartei“), Parteien, die konträre Strategien verfolgen und sich zusätzlich untereinander aufs Schärfste bekämpfen, die katalanischen Nationalisten Junts und ERC, die baskischen Nationalisten PNV und EH Bildu und auf der Linken Sumar und Podemos. „Wir arbeiten mit der Regierung zusammen von Stück zu Stück, von Abstimmung zu Abstimmung“, so die Taktik von Junts, Ungewissheit bis kurz vor den Abstimmungen, Politik am Limit als tägliches Geschäft.
Unterdessen vergiftet die konservative Volkspartei (PP) das politische Klima und übt Druck aus mit dem Ziel, die Regierung zu stürzen. Jüngstes Beispiel die Unwetterkatastrophe in Valencia. Am 16.11.24 bewertet El País: „Der Präsident der Gemeinschaft präsentierte sich als schlichter Zuschauer der Tragödie. Tatsächlich war er nicht da, als er am unheilvollen Tag hätte kritische Entscheidungen treffen müssen. … ein offenkundiges, unheilvolles Beispiel der Vernachlässigung der Aufgaben eines öffentlichen Dieners. Mazón kann nicht an der Macht bleiben, sein Abgang von der Regionalregierung Valencias ist unvermeidlich. Das weiß er, und das weiß seine Partei. Es ist eine viel zu schwere Last für eine Partei, die danach strebt, Spanien zu regieren.“
Die PP deckt stattdessen Mazón, beschuldigt ohne Beweise die Zentralregierung, verleumdet Umweltministerin Teresa Ribera als „Hochwasserministerin“ und versuchte in Brüssel im Pakt mit dem Präsidenten der EVP, Manfred Weber, die Wahl Riberas zur Vizepräsidentin der EU-Kommission zu verhindern.
Am 21.11.24 erreichte die Regierung mit der Verabschiedung des „Fiskalpakts“ einen wichtigen parlamentarischen Erfolg. Der Pakt beinhaltet eine Mindeststeuer von 15 % auf multinationale Konzerne, eine Erhöhung der Steuern auf besonders hohe Einkommen, eine neue Bankensteuer und einen vorläufigen Kompromiss beim Thema Steuer auf außerordentliche Erträge der Energiekonzerne. Neben zusätzlicher fünf Milliarden Steuern, sichert der Fiskalpakt die Auszahlung der fünften Tranche aus den EU-Fonds von 7,2 Milliarden Euro. Ohne die Erhöhung der Steuereinnahmen hätte die EU-Kommission überdies auf einer Deckelung der Staatsausgaben bestanden, was die Linksregierung an den Rand des Abgrundes geführt hätte. Finanzexperten gehen davon aus, dass sich der Ausgabenspielraum für die Regierung 2025 um fünf Prozent, ca. elf Milliarden Euro, erhöhen wird. Anfang 2025 werden sich an der Frage des Staatshalts für die Regierung die weiteren Aussichten auf die Legislaturperiode entscheiden.
Besonderer Finanzstatus für Katalonien?
Nach den Regionalwahlen in Katalonien, bei denen die nationalistischen Parteien erstmals die absolute Mehrheit verloren und die Sozialisten stärkste Partei wurden, einigten sich Esquerra Republicana (ERC) und PSC (Katalanische Sozialisten) im Gegenzug für die Wahl von Salvador Illas (PSC) zum neuen Regionalpräsidenten auf die Einführung eines „besonderen Finanzstatus“ für Katalonien.
In Spanien erfolgt die Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften nach zwei unterschiedlichen Systemen: Für das Baskenland und Navarra gilt das Foralsystem (régimen foral). Hier werden die Steuern durch die Autonome Gemeinschaft bzw. durch die Provinzen eingezogen. Jährlich führen diese dann einen vereinbarten Betrag (den cupo) an den Staat für von diesem erbrachte Leistungen ab. Die Autonomie erstreckt sich auch weitgehend auf Steuergesetzgebung.
Für die übrigen Autonomen Gemeinschaften gilt das allgemeine System (régimen común). Die staatlichen Finanzämter ziehen die Steuern ein, im Gegenzug erhalten die Autonomen Gemeinschaften vom Staat bestimmte Anteile der in der Gemeinschaft eingezogenen Steuern, eventuell dazu Mittel aus einem Finanzausgleich. Die Steuergesetzgebung liegt hier im Wesentlichen beim Staat.
Über die konkrete Ausgestaltung des „besonderen Finanzstatus“ ist bisher nichts durchgedrungen. Soll Katalonien aus dem allgemeinen System ausscheiden, oder kann eine Lösung innerhalb des allgemeinen Systems gefunden werden? Experten gehen auf alle Fälle von der Notwendigkeit einer Reform des Organgesetzes zur Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften aus, was eine absolute Mehrheit im Parlament erforderlich machen würde. – Chronisch unterfinanzierte Gemeinschaften wie Andalusien, Valencia, Murcia und Kastilien-La Mancha fordern Gleichbehandlung und zusätzliche Mittel in Höhe von 3,2 Milliarden Euro. Sanchez und PSC versichern, dass das Abkommen gegen niemanden gerichtet sei, vorteilhaft sein werde für die Gesamtheit der Autonomen Gemeinschaften und ein weiterer Schritt zur Vertiefung des föderal-plurinationalen Modells.
Ohne eine deutliche Verbesserung der Finanzierung aller Regionen wird keine Mehrheit für einen besonderen Finanzstatus Kataloniens möglich sein.
Oberster Gerichtshof bremst Umsetzung des Amnestiegesetzes
Auf 154 belief sich Ende Oktober die Zahl der Personen, die vom Amnestiegesetz für den katalanischen procés (in Kraft seit dem 10.6.2024) profitiert hatten. 95 davon sind Sicherheitskräfte der katalanischen und nationalen Polizei sowie der Guardia Civil. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass insgesamt 486 Personen amnestiert werden könnten. Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo – TS) hat beim Verfassungsgericht beantragt, das Amnestiegesetz als „diskriminierend“, „willkürlich“, „als Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz“ und „verfassungsfeindlich“ zu erklären, womit er sich offen gegen den Gesetzgeber stellt, der das Amnestiegesetz mit der Notwendigkeit der Versöhnung, des Zusammenlebens in Katalonien und der Rückführung des Konflikts auf die politische Ebene begründet. Wiederholt spricht der TS in seinem Antrag auch vom procés als „Staatsstreich“ und von der politischen Führung als „Putschisten“, ein Delikt, wofür die Führer des Prozesses im Urteil von 2019 nicht verurteilt wurden. Die „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ soll nach dem Gesetz amnestiert werden, ausgenommen, falls diese „zum Zweck der persönlichen Bereicherung“ geschah. Der TS verweigert Puigdemont & Co. jetzt die Amnestie genau mit dem Argument der „persönlichen Bereicherung“, „da sie zur Förderung des illegalen Referendums öffentliche Mittel verwandten, anstatt die Kosten aus der eigenen Tasche zu bezahlen“.Mit einem Urteil des Verfassungsgerichts wird nicht vor Mitte 2025 gerechnet.