Politische Berichte Nr.06/2024 (PDF)28
Demokratie verteidigen

„Die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot sind erfüllt“1

01 DOK Überwiegend skeptische Stimmen aus den Bundestagsfraktionen

Olaf Argens, Schmitten/Hessen.

113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen hatten am 13. November beim Bundestagspräsidium einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren eingereicht2. Unter den Unterzeichnern sind 31 Sozialdemokraten (ca. 15% der Fraktion), 56 Grüne (ca. 48 %), 18 Linken-Abgeordnete (ca. 64 %), 7 CDU-Parlamentarier (3,6 %) sowie der Vertreter des Südschleswigschen Wählerverbandes. Der Antrag wurde initiiert von einer Gruppe um den ehemaligen Ostbeauftragten der Bundesregierung Marco Wanderwitz (CDU). Ob der Antrag noch vor den Neuwahlen im Parlament diskutiert und abgestimmt wird, ist offen.

Die Abgeordnetengruppe fordert den Bundestag auf, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke einzuziehen ist. Hilfsweise wird beantragt festzustellen, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist und jedenfalls Teilorganisationen (Landesverbände, Jugendorganisation) verfassungswidrig sind.

Um der in vorangegangenen Verbotsverfahren gegen die NPD entwickelten Vorgaben der Staatsfreiheit – gemeint ist der Abzug der V-Leute – zu entsprechen, gibt der Antrag ein bestimmtes Verfahren vor. Die Regierungen werden aufgefordert, durch ihre Nachrichtendienste unverzüglich auf die Herstellung dieser vom Verfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Voraussetzungen hinzuwirken und dem Bundestag den Zustand der strikten Staatsfreiheit nach dessen Eintritt zu versichern.

In der Begründung des Antrags wird dargelegt, dass die Programmatik und politische Tätigkeit der AfD gegen grundlegende Prinzipien des Grundgesetzes verstoßen, ernsthafte Zweifel an der Verfassungswidrigkeit der Partei gibt es keine mehr. Das hatte u.a. bereits das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Studie zu den Möglichkeiten eines Verbotsverfahrens ausführlich dokumentiert.2 Über die Folgen eines Verbotsverfahrens wird deshalb vor allem politisch diskutiert. Eine Übersicht über maßgebliche Argumente enthält der Verfassungsblog.3

Wesentliche Bedenken beziehen sich auf demokratische Grundsätze: „Die Differenzierung zwischen jenen, die tatsächlich die freiheitlich demokratische Grundordnung angreifen, und jenen, die scharfe Kritik an der aktuellen Regierung und anderen Parteien üben, ist schwierig – und wird schwierig bleiben … Die rote Linie sei die Gewalt, nicht aber schon Existenz, Programmatik und Äußerungen anti-demokratischer Parteien und einzelner Politiker. Schon gar nicht die von nachrichtendienstlichen Exekutiven wie dem skandalumwitterten Verfassungsschutz geäußerten Vermutungen …“ (Wolfgang Merkel, die Fallstricke der wehrhaften Demokratie). Für das Verbotsverfahren wird deshalb – aus gutem Grund – verlangt, dass nachgewiesen werden kann, dass die Partei als Ganzes die grundgesetzlich geschützte Ordnung aktiv bekämpft und sie beseitigen will. Ob das Verfassungsgericht der Beweisführung der Antragsteller folgen würde, ist offen. In der Antragsbegründung wird sich insofern u. a. bezogen auf Erfahrungen mit Mandatsgewinnen der AfD, die die Annahme bestätigen, dass die Partei einmal errungene Macht einsetzt, um einen tendenziell gewaltsamen Umbau der demokratischen Verhältnisse voranzutreiben.

Ein weiterer wesentlicher Einwand befürchtet eine Erschütterung des demokratischen Grundkonsenses: – „So erwiesen die antidemokratische Gesinnung der AfD-Führung auch sein mag, so viele Risiken birgt ein Verbotsverfahren unter den Bedingungen des von der Digitalisierung ausgehenden neuen Strukturwandels der Öffentlichkeit. Für Habermas ist die fundamentale Voraussetzung jedweder Deliberation ein „Konsens über die Grundsätze der gemeinsamen Verfassung“. Genau dieser Grundkonsens wäre nachhaltig erschüttert, wenn ein Verbotsverfahren weithin als illegitim angesehen würde. …“ (Michael Koß, Delegitimation durch Verfahren).

Für ein Verbot zum jetzigen Zeitpunkt wird vor allem vorgetragen, dass es – irgendwann – zu spät sein kann, da eine wirksame Bekämpfung der AfD immer schwieriger, wenn nicht gar unmöglich wird, wenn es der Partei gelingt, demokratische Institutionen schrittweise zu beseitigen: „ … Der ‚demokratische Fundamentalismus‘ und die ‚legalistische Blindheit‘ seien weder willens noch in der Lage zu erkennen, dass es gerade die Prinzipien und Verfahren der Demokratie sind, die den Demokratiefeinden als Trojanisches Pferd dienen.“ (Wolfgang Merkel, die Fallstricke der wehrhaften Demokratie).

Marco Wanderwitz hat am 20. November angekündigt, dass er für den nächsten Bundestag nicht mehr kandidieren wird, da die Angriffe und Bedrohungen für ihn und seine Familie unerträglich geworden sind.

1 www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte 2 dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf 3 verfassungsblog.de/

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DOK Überwiegend skeptische Stimmen aus den Bundestagsfraktionen

Rosemarie Steffens, Langen

CDU/CSU Die Fraktionsspitze ist gegen ein Parteiverbot. Friedrich Merz: „Parteiverbote haben noch nie dazu geführt, dass man ein Problem löst.“

Die Zeit, 26.7.24 Alexander Dobrindt: „Man kann die AfD nicht wegverbieten, … nur wegregieren.“ Der AfD erhielte neue Gelegenheit, sich als Opfer zu inszenieren, um zusätzliche Unterstützung zu gewinnen.

Bayerischer Rundfunk, 14.11.24

FDP Die FDP ist gegen ein Parteiverbot und will stattdessen die rechtspopulistische bis in weiten Teilen rechtsextreme Partei inhaltlich stellen.

fdp.de

Die Grünen Es gibt einen zusätzlichen Antrag von Grünen um Renate Künast für eine weitere Prüfung der Chancen eines Verbotsantrags in Karlsruhe … beide Anträge (sollen) noch in dieser verkürzten Legislaturperiode behandelt und an die Fachausschüsse zur Beratung geleitet, wo dann evtl. beide Anträge zusammengeführt werden.

Spiegel, 13.11.24

SPD Die SPD-Spitze um Rolf Mützenich hält den Verbotsantrag für zu früh. (13.11.24, Heute). Carsten Schneider, Ostbeauftragter der Regierung: „Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer größeren Solidarisierung mit ihr, die Kollateralschäden wären sehr hoch.“ Saskia Esken erwartet, dass die Verfassungsschutzämter extremistische Bestrebungen der AfD weiter zusammentragen, und die Minister ggf. Verfahren, z.B. zur Unterbindung von Finanzströmen rechtsextremer Netzwerke – einleiten werden.

SZ, 4.10.24

Die Linke Martina Renner sagt, man sei überzeugt, dass die (hohen) Verbotsvoraussetzungen im Fall der AfD gegeben seien. Bodo Ramelow: „Was ich wollen würde, ist nicht vordringlich, entscheidend ist, was an beweisbaren, gerichtsfesten Unterlagen vorgelegt werden kann.“ Politiker seien bei einer solchen Debatte zudem „immer in Gefahr, als Konkurrenten zu erscheinen“.

ZDF heute, 2.10.24

BSW Sahra Wagenknecht: … der „dümmste Antrag des Jahres“. … die Ampel-Parteien und die CDU nehmen die Interessen der Wähler nicht ernst und wollten „den unliebsamen Konkurrenten mit der Verbotskeule erledigen“.

Der Westen, 2.10.24

AfD Alice Weidel kritisiert das „antidemokratische Verbotsverfahren gegen die zweitgrößte Kraft in Deutschland“. Die Bundesregierung missbrauche die Geheimdienste, um „die Opposition zu kriminalisieren“. Bayerischer Rundfunk, 14.11.24