dok Rechte Kräfte in der EU
Red. Michael Juretzek, Bremen
01
RN-Prozess: Harte Strafen für „neuartige“ Vergehen gefordert
FRANKREICH.
02
Auslandsfinnen droht Rentenkürzung
FINNLAND.
RN-Prozess: Harte Strafen für „neuartige“ Vergehen gefordert
FRANKREICH. Im Prozess gegen Marine Le Pen und 24 weitere Angeklagte des Rassemblement Nationale hielt die Staatsanwaltschaft am 13. November ihr Plädoyer. Für Le Pen forderte sie fünf Jahre Haft, davon zwei ohne Bewährung, 30 000 € Geldstrafe und fünf Jahre Nichtwählbarkeit, die auch im Fall einer Berufung sofort gilt. Praktisch hieße das, dass sie ihren Abgeordnetenstatus behält, aber kein neues Mandat anstreben kann.
Die Angeklagten werden beschuldigt, EU-Gelder für die Bezahlung der Assistenten von EU-Abgeordneten veruntreut zu haben. Staatsanwältin Neyton sprach von einer absolut neuartigen Seite dieser Affäre, „eines Ausmaßes, das in Millionen Euro gemessen wird, … ihrer Dauer, die sich über zwölf Jahre, drei Legislaturperioden und wahrscheinlich sogar noch früher erstreckt; und ihres organisierten, systemischen Charakters. Es handelt sich um eine regelrechte Kriegsmaschine, die von der Parteiführung gesteuert wird, um den FN (Front National, heute Rassemblement Nationale, M.J.) und sein Wachstum zu finanzieren, unter Verletzung elementarer Regeln. Das Europäische Parlament war ihre Milchkuh.“
Staatsanwalt Barret zur Bedeutung der damaligen Vorsitzenden des FN: „Sie steht im Zentrum der Entscheidung“, und Neyton konkretisierte, „es gab ein direktes Interesse der Hauptverantwortlichen und eine persönliche Bereicherung ihrer Angehörigen, um den Freunden von Marine Le Pen einen komfortablen Lebensstil zu ermöglichen, 4 000 bis 5 000 Euro pro Monat für ihre Schwester, ihre treue Sekretärin und ehrgeizige Leute ihrer engen Garde“.
M. Le Pen, die 2004 ihre politischen Gegner anklagte, sie würden das Geld der Franzosen stehlen und die Franzosen „haben es satt zu sehen, dass gewählte Vertreter Geld veruntreuen“, griff die Staatsanwaltschaft an, sie wolle ihr „und den Franzosen die Möglichkeit nehmen, zu wählen, wen sie wollen“. Dem Vorwurf, es ginge der Justiz nur darum, M. Le Pens „Ausschluss aus dem politischen Leben fordern zu können“, entgegnete Barret: „Muss die Justizbehörde für ihre Auswirkungen auf das demokratische Leben zur Rechenschaft gezogen werden? Nein. Sie stellt lediglich strafbare Verhaltensweisen fest, das Gesetz ist für alle gleich. Und die Strafen der Nichtwählbarkeit wurden vom Gesetzgeber auferlegt, der ihr einen hohen Wert zumessen wollte.“
Für die Mitangeklagten, u.a. Stadträte, Regionalräte, Bürgermeister, EU-Abgeordnete, Partei-Schatzmeister, wurden Haftstrafen, Geldstrafen und Nichtwählbarkeit in unterschiedlicher Höhe gefordert. Das Urteil wird 2025 verkündet. Für den Fall eines harten Urteils kündigt RN-EU-Abgeordneter Philippe Olivier an „kann sich die Verärgerung verhärten und versuchen, das System gewalttätiger als durch eine Wahl zu erschüttern“.
Quellen: Le Monde, Ausgaben 15., 16. und 18.11.2024
Auslandsfinnen droht Rentenkürzung
FINNLAND. – Die Portabilität von Renten soll eingeschränkt werden. Die finnische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abschaffung der Portabilität der steuerfinanzierten Volksrente ab dem 1. Januar 2025 vorsieht. Geplant ist, die Zahlung von Alters- und Invaliditätsrenten an Empfänger in EU-Ländern und dem Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb von Finnland ab 2025 einzustellen. Diese „Zusatzleistung“ entspricht der Differenz zwischen der Mindestleistung, die Senioren in ihrem Wohnsitzland erhalten, und ihren erworbenen Rentenansprüchen. Sie soll sicherstellen, dass Rentner in ihrem Wohnsitzland die gleichen Mindestleistungen erhalten, unabhängig davon, wo sie zuvor gearbeitet haben. Möglich wird diese Änderung durch die Einstufung eines Teils der Rentenleistungen als Mindestsicherungsleistungen, die gemäß den europäischen Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme als nicht direkt erworbene Rentenansprüche nicht exportiert werden müssen. Vorher hatte bereits Schweden durch den Trick, einen Teil der steuerfinanzierten Mindestrenten (die von der Wohnzeitdauer in Schweden abhängen) als Mindestsicherungsleistungen zu deklarieren, diese Leistung abgeschafft. Finnland folgt damit Schweden, das im Januar 2023 die Zahlung der schwedischen Garantierente an andere EU-Länder einstellte. Nach Angaben der finnischen Sozialversicherungsanstalt würde die Einstellung der nationalen Rentenzahlungen in andere europäische Länder wahrscheinlich 24 000 Menschen betreffen, darunter rund 18 000 Finnen, die in Schweden leben. Die Auswirkungen auf die Freizügigkeit der Menschen innerhalb Europas sollten nicht unterschätzt werden.
Quelle: Newsletter 10/2024 der Deutschen Sozialversicherung Europavcertretung Finland Wants To Restrict Pension Portability / Deutsche Sozialversicherung Europavertretung