Tarifverhandlungen / politische Streiks / Mindestlohn
Rolf Gehring (Red.), Brüssel
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Belgien: Nationaler Streiktag
02
Belgien: Arbeitsrecht für Sexarbeiterinnen
03
Tschechien: Streikalarm zur Verteidigung des Streikrechts
04
Finnland: Einschränkung des Streikrechts
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Griechenland: Fehlende Tarifverträge behindern Lohnwachstum
Belgien: Nationaler Streiktag
Die drei großen belgischen Gewerkschaften (christliche, liberale, sozialistische) haben am 13. Februar in Brüssel bereits die dritte Großdemonstration organisiert, um gegen die Sparmaßnahmen der nationalen Regierung zu protestieren. Für den 31. März wird ein Generalstreik vorbereitet. Sie fordern den Schutz der automatischen Lohnindexierung, bessere Renten und Arbeitsbedingungen.
www.brusselstimes.com/1440762/general-strike-announced-for-31-march-tbtb
Belgien: Arbeitsrecht für Sexarbeiterinnen
Ein Gesetz, das am 1. Dezember 2024 in Kraft trat, gewährt Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern formale Arbeitsverträge und den gleichen rechtlichen Schutz wie anderen Arbeitnehmern. Unter anderem die Möglichkeit, Kunden abzulehnen, Praktiken selbst zu wählen und den Akt jederzeit zu beenden. Missbrauch und Ausbeutung in der Branche sollen bekämpft und sichergestellt werden, dass Sexarbeiterinnen Zugang zu Krankenversicherung, bezahltem Urlaub, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosenunterstützung und Renten haben.
www.euronews.com/my-europe/2024/12/02/sex-workers-in-belgium-gain-historic-labour-rights-as-new-law-takes-effect
Tschechien: Streikalarm zur Verteidigung des Streikrechts
Der Rat des tschechisch-mährischen Gewerkschaftsbundes (ČMKOS) erklärt einen Streikalarm als Reaktion auf die bevorstehende Änderung des Arbeitsgesetzes, die u.a. einen Vorschlag enthält, der Entlassungen ohne Angabe von Gründen durch den Arbeitgeber erlaubt. ČMKOS sieht eine noch nie dagewesene Bedrohung der Arbeitsplatzsicherheit und eine grundlegende Schwächung der Arbeitnehmerrechte. Bei einer Annahme der Novelle in ihrer jetzigen Form will ČMKOS ihre Protestaktionen verstärken und Vorbereitungen für einen Generalstreik treffen.
EGB-Newsletter Collective Bargaining 2/2025
Finnland: Einschränkung des Streikrechts
Planungen der Regierung sollen Arbeitskampfmaßnahmen in Sozial- und Gesundheitsdiensten und der frühkindlichen Bildung einschränken. Die geplanten „Mindestdienstanforderungen“ während eines Streiks schreiben vor, dass Aufgaben, die zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum erforderlich sind, auch während eines Arbeitskampfes fortgesetzt werden müssen. Die Arbeitgeber erhalten eine weitgehende Definitionsmacht über die Festlegung dieser Mindestdienstanforderungen. Tehy, die Gewerkschaft für Fachkräfte im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen, sieht darin eine starke Einschränkung bis Suspendierung des Streikrechts in den betroffenen Sektoren und mobilisiert Widerstand.
www.tehy.fi/en/bulletin/tehy-petteri-orpos-government-tramples-workers-right-industrial-action-finland-slipping-further-away-other-western-countries
Griechenland: Fehlende Tarifverträge behindern Lohnwachstum
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer soll ab dem 1. April 2025 um 25% angehoben werden. Erwartet wird , dass in 2025 ein Anstieg auf monatlich 870 Euro oder 880 Euro erreichen wird. Proklamiertes Ziel der Regierung ist, den Mindestlohn bis 2027 auf 950 Euro und den Durchschnittslohn auf 1 500 Euro zu bringen. Das Fehlen von Tarifverträgen stellt jedoch eine wesentliche Beeinträchtigung für die Gestaltung des neuen Durchschnittslohns dar, drückt weite Teile der Lohnlandschaft eher in Richtung Mindestlohn.
www.tovima.com/finance/greece-plans-minimum-wage-hike-to-e870-880-by-2025/