Handel in Bayern: Kündigungen von gewerkschaftlich Aktiven in drei Betrieben
Gaston Kirsche, Hamburg
In Bayern stehen im Handel engagierte Gewerkschaftsmitglieder, Betriebsrät*innen unter Druck. Einer davon ist Ludwig Doblinger. Ihm droht derzeit der Verlust seines Arbeitsplatzes als Kuchenverkäufer bei der Ikea-Filiale in Regensburg. Er ist Gewerkschafter und Mitglied im örtlichen sowie im europäischen Betriebsrat der Möbelkette Ikea. Weil der Betriebsrat seine Zustimmung zur Kündigung allerdings verweigert hat, versucht das Möbelunternehmen die Kündigung nun vor dem Arbeitsgericht Regensburg durchzusetzen – im Juni ist der nächste Gerichtstermin.
„Es ist bereits der dritte Fall, wo große Handelsunternehmen nach der langen, zähen Tarifrunde im Handel für Lohnerhöhungen gegen engagierte Betriebsrät*innen vorgehen, die sich aktiv an der Tarifrunde beteiligt und vor Ort die Warnstreiks mitorganisiert und koordiniert haben“, so Christin Rappl, zuständige Verdi-Gewerkschaftssekretärin für den Handel in der Oberpfalz im Gespräch mit dem Autor.
Der Fall Doblinger ist keine Ausnahme. In zwei Handelsketten und einem Handelsverbund in Bayern gehen Filialleiter oder Geschäftsleitungen gegen aktive Gewerkschafter*innen vor, die sich aktiv an der Tarifrunde beteiligt und Warnstreiks mitorganisiert und koordiniert hätten: Neben Ludwig Doblinger bei Ikea Regensburg geht es um die Betriebsratsvorsitzende und als aktive Gewerkschafterin Mitglied im Aufsichtsrat von MediaMarkt tätige Maria Laube von der Mediamarkt-Filiale in Rosenheim und die ehemalige Betriebsratsvorsitzende und aktive Gewerkschafterin Neli Birks von Eurotrade in München. Eurotrade ist eine Tochter der Flughafengesellschaft FMG, die dem Freistaat Bayern, dem Bund und der Stadt München gehört und zuständig für 40 Geschäfte am Münchener Flughafen.
Die gewerkschaftliche Solidarität ist groß – mit allen dreien. Und in der Belegschaft von Ikea laufen die Vorbereitungen zur Durchsetzung eines Digitalisierungs-Tarifvertrags in der Möbelhauskette. Der Bezirk München von Verdi hat einen Antrag initiiert zur Reform des Kündigungsschutzgesetzes: „Ausweitung des §15 KSchG auf gewerkschaftlich Aktive“, der im Dezember vom Verdi Gewerkschaftsrat beschlossen wurde – dem höchsten Gremium von Verdi zwischen den Gewerkschaftstagen: „Die Erweiterung des Kündigungsschutzgesetzes soll sicherstellen, dass auch jene Arbeitnehmer, sowohl mit als auch außerhalb eines formellen Betriebsratsmandats im Rahmen ihres gewerkschaftlichen Engagements für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Arbeitnehmerrechte eintreten, vor ungerechtfertigten Kündigungen oder Benachteiligungen geschützt sind. Die Anpassung des Gesetzes würde nicht nur das Recht auf freie Koalition und gewerkschaftliche Betätigung stärken, sondern auch die Arbeitnehmerrechte insgesamt festigen, indem ein zusätzlicher Schutzschild gegen Repressalien geschaffen wird.“ In dem Beschluss, der von der Tarifkommission im Fachbereich Handel Bayern initiiert wurde, werden konkrete Forderungen gestellt:
„1. Eine gesetzliche Erweiterung von § 15 KSchG, der auch gewerkschaftlich engagierte Mitarbeitende umfasst 2. Eine Ausgestaltung dieser Erweiterung muss in dem Sinne erfolgen, dass unabhängig von einer Zustimmung oder eines Widerspruchs zur Kündigung durch die betriebliche Interessenvertretung, gewerkschaftlich engagierte Mitarbeitende bis zur rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidung unter vollen Bezügen im Betrieb tätig bleiben dürfen.“
Der Hintergrund hierfür: Etliche Betriebsräte sind mehrheitlich gewerkschaftsfern und arbeitgeberorientiert dominiert. Der besondere Kündigungsschutz muss auch gelten, wenn Betriebsräte bereit sind, Kündigungen aktiver Gewerkschafter*innen zuzustimmen.
Mehr Infos: Fachbereich Handel in Bayern – https://handel-bayern.verdi.de
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