Politische Berichte Nr.02/2025 (PDF)22a
Kalenderblatt

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28. September 1717 Königreich Preußen - Schulpflicht

Edikt zur Förderung des Volksschulwesens

Die allgemeine Schulpflicht in den Deutschländern startet. Die Mär von der naturbedingten Unfähigkeit der Mädchen bekommt Risse

Eva Detscher, Karlsruhe. In Sachen Schulbildung haben sich im achtzehnten Jahrhundert Markierungen verschoben. Die Anforderungen in der Kommunikation haben sich grundlegend verändert: lesen, schreiben und rechnen können wurde immer wichtiger. Die Weitergabe dieses Könnens oblag zuvor neben den kirchlichen Institutionen dem Hausvorstand, es diente direkt der Vorbereitung des Personals auf die zu erwartenden Aufgaben im meist vorgegebenen Wirkungsfeld. Das Schuledikt von 1717 wird als Startschuss für die Schulpflicht angesehen, wie der untenstehende Artikel ausführt. Eine unterschiedliche Behandlung von Mädchen und Jungen war dabei immer mit im Spiel (siehe Kasten „Bäuerinnen brauchen keine Bildung“). Dabei waren es gerade die Frauen, die sowohl im Haus (Erziehung der Kinder) als auch außerhalb (bäuerliche Produkte auf den Markt bringen) auf kommunikative Fähigkeiten angewiesen waren. Der Wunsch der Mädchen nach Erlernen dieser Fähigkeiten war nicht mehr zu unterdrücken, weil sie einfach viel zu sehr Aufgaben wahrnahmen, bei denen Lesen, Schreiben, Rechnen gebraucht wurden. Die ab 1773 erscheinende Enzyklopädie Krünitz ist eine Fundgrube dafür, worum es gegangen ist und was der Fall war. Die gesellschaftliche Wirkung eines „lesenden Frauenzimmers“ untersucht der untenstehende Artikel: 85 (!) Frauenzeitschriften gab es im 18. Jahrhundert. Der Schub hin zum Recht für alle Kinder auf Unterricht und Schule war nicht mehr aufzuhalten.