Politische Berichte Nr.02/2025 (PDF)27
Demokratie verteidigen

Kirchenasyl unter Druck

Karl-Helmut Lechner, Norderstedt

Erinnern wir uns: Im September 2023 stand im Bundestag ein Elf-Punkte-Plan zum Schutz der Grenzen zur Abstimmung. Der sah stationäre Grenzkontrollen vor und Gewahrsamszentren an der Grenze. Asylsuchende sollten zur Prüfung ihrer Anträge in Drittstaaten überführt, Ausreisepflichtige in Lagern interniert, die Abschiebungshaft sollte ausgebaut werden und die Bundespolizei sollte mehr Kompetenzen zur Abschiebung bekommen. 603 Abgeordnete stimmten dagegen, der Innenausschuss hatte den Plan zur Ablehnung empfohlen: Der Antrag der AfD kam nicht durch!

Die Vorschläge der AfD, die damals den anderen Parteien ungeheuerlich erschienen, sind heute Mainstream. Während die AfD immer enthemmter von „Remigration“ spricht, kündigt Bundeskanzler Scholz an, Deutschland müsse „im großen Stil abschieben“. Die Linke sprach aus, was viele, die Empathie mit Menschen auf der Flucht haben, dachten: „Die Ampel macht AfD-Politik! … sie — die bürgerlichen Parteien Grüne, SPD, CDU/CSU — wollen den asylpolitischen Wettbewerb der Schäbigkeiten gewinnen.“

Kirchenasyl in Zahlen

Durch Kirchenasyl kann in Einzelfällen eine Abschiebung abgewendet werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kritisiert nun, die Zahl der gemeldeten Kirchenasyl-Fälle im letzten Jahr sei deutlich gestiegen. Tatsächlich stieg die Zahl von 1561 im Jahre 2017 auf 2065 im Jahr 2023. Die gestiegene Zahl von Kirchenasylen, so die betroffenen Kirchengemeinden, sagt vor allem dies aus: Die europäische Abschottungspolitik und die deutsche Abschiebepolitik führen zu mehr Elend, zu mehr Leid, zu mehr zerstörten Perspektiven und sind sogar tödlich.

Fast alle Fälle von Kirchenasyl drehen sich um das sogenannte „Dublin-3-Abkommen“. Es besagt, dass Schutzsuchende in Europa lediglich einmal einen Asylantrag stellen dürfen: in jenem Land, in dem sie zuerst ankamen. Dieser Umstand ist der Grund, warum die zuständigen Behörden ihr härteres Durchgreifen als deutlich weniger dramatisch bezeichnen, als die Kirchen es sehen.

Fragt man bei jenen Kirchengemeinden nach, die Kirchenasyl gewähren, wird klar: das BAMF blendet offenbar einen entscheidenden Punkt aus — und zwar den, dass auch die Abschiebung in EU-Staaten alles andere als sicher sein kann.

Viele Schutzsuchende haben auf ihrer ersten Station in Europa schreckliche Erfahrungen gemacht. „Das sind teilweise krasse Verletzungen von Menschenwürde und Menschenrecht, die ich vorher im Rechtsrahmen der Europäischen Union nicht für möglich gehalten hätte“, sagt ein Pfarrer, der Kirchenasyl organisiert. „Dass Menschen gezwungen werden, durch körperliche Gewalt ihren Fingerabdruck zu hinterlassen. Dass man mit bissigen Hunden eine Nacht lang in einem Käfig eingesperrt wird. Ich nehme es diesen Menschen absolut ab, wenn sie sagen: Wenn ich in dieses Land zurück soll, dann nehme ich mir eher das Leben.“ Vor allem Rumänien, Bulgarien und Litauen, sagt er, würden auch unter Menschenrechtsorganisationen als berüchtigt für ihren brutalen Umgang mit Geflüchteten gelten.

Harte Abschieberegeln per Merkblatt

Die Ausländerbehörden respektierten seit einer Absprache mit den Kirchen aus dem Jahre 2015 deren Hoheitsgebiet. Zumindest galt das bis vor kurzem. Jetzt wurden sieben Abschiebefälle aus dem Kirchenasyl seit dem vergangenen Sommer bekannt. Der Druck aufs Kirchenasyl steigt. Hier drei Beispiele:

• Mit einem Rammbock drang die Polizei in Schwerin Ende Dezember 2023 ins Kirchenasyl ein, um zwei Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie abzuschieben.

• Eine vierköpfige russische Familie wurde im Mai aus einer Kirchenwohnung in Bienenbüttel (Landkreis Uelzen) abgeschoben. Vater und Sohn sind Kriegsdienstverweigerer und hatten einen Einzugsbefehl der russischen Armee erhalten.

• Ein 29-jähriger Afghane, der zur diskriminierten Minderheit der Hazara gehört, wurde im September aus Hamburg abgeschoben.

Das BAMF steht unter dem wachsenden Druck aus der Politik abzuschieben. Die Fälle, in denen Ausländerbehörden zuletzt Geflüchtete aus dem Kirchenasyl holten, gehen dabei offensichtlich auf eine Handlungsanweisung des BAMF, also von ganz oben, zurück. Laut Aussage der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG Asyl) begann der jetzige harte Abschiebekurs mit diesem Merkblatt. Dieses Schreiben schickte das dem Bundesinnenministerium unterstehende BAMF im November 2022 an die Ausländerbehörden im ganzen Land. Gleich in der Einleitung steht:

„Dabei herrschte Einvernehmen dazu, dass das Kirchenasyl nicht der systematischen Kritik am Dublin-System dienen dürfe.“

Wir zitieren weiter den Punkt 4:

„… Bei der Bewertung, ob es sich um einen besonderen individuellen Härtefall handelt, kommt es nicht darauf an, welche Verfolgungsgründe die abgelehnten Asylbewerbenden für ihre Flucht angeben. Dies wird erst im zuständigen Mitgliedstaat geprüft. Ebenso wenig spielen die Umstände während der Flucht eine entscheidungserhebliche Rolle. … Allein die Tatsache, dass der Asylantrag bereits in einem anderen Mitgliedstaat abgelehnt wurde, ist kein ausreichender Grund dafür, Kirchenasyl in Deutschland zu gewähren, sofern keine begründeten Zweifel an der rechtsstaatlichen Vorgehensweise des zuständigen Mitgliedstaats bestehen. Dies würde ansonsten Systemkritik am Dublinverfahren insgesamt bedeuten.“

Pastorin Dietlind Jochims, Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl klagt: „Die Zusicherung, dass der Staat das Kirchenasyl akzeptiert, wird mit zunehmendem Abschiebedruck aus der Politik brüchiger.“ Für die Pastorin liegt hierin ein Knackpunkt: „Das Merkblatt ist nicht Bestandteil der Verabredungen von 2015. Die jetzt aus ihm abgeleitete Verschärfung der Handhabung wurde mit den Kirchen weder verhandelt noch abgesprochen.“

Abschiebung verhindert

Dennoch gibt es auch Erfolge zu melden: im Dezember 2024 wurde die Abschiebung des 25-jährigen Somaliers Ayub I. aus dem Kirchenasyl in Bremen verhindert. Etwa 100 Menschen blockierten den Zugang zur Zionskirche in der Bremer Neustadt. Die Polizei zog sich daraufhin zurück. Der Somalier befindet sich seit September im Kirchenasyl. Er sollte nach Finnland abgeschoben werden, weil er von dort über die russische Grenze in die EU eingereist war. Nach Überzeugung des Flüchtlingsrates hat der Mann in Finnland keine Chance auf ein faires Verfahren und muss befürchten, weiter nach Russland abgeschoben zu werden.

Daraufhin haben die Landeskirchen von Niedersachsen und Bremen mit dem Bremer Innensenator verhandelt. Der meint, das Bundesverwaltungsgericht habe seine Rechtsauffassung schon vor Jahren auf den Punkt gebracht: „Der Staat ist durch das offene Kirchenasyl weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen. Er verzichtet vielmehr aufgrund einer rechtlich nicht verbindlichen Verfahrensabsprache mit den Kirchen darauf, das Recht durchzusetzen […].“ (BVerwG 1 C 42.20, Randnummer 26 – Urteil vom 26.1.2021).

„Verhandelt“ wurde allerdings über die Köpfe von Asyl gewährenden Gemeinden und Flüchtlingsrat hinweg. Der Innensenator plane, „mit einzelnen Gemeinden das Gespräch zu suchen. Wen wundert’s, dass diese Gemeinden das als verstärkte Kontrolle und Einschüchterung empfinden. Er will ja nun auch wieder abschieben — aus dem Kirchenasyl.

Abb. (PDF): Altarbild mit Banner: Flucht ist kein Verbrechen. © Bruno Kern, Institut für Theologie und Politik (ITP), https://www.itpol.de