Politische Berichte Nr.03/2025 (PDF)07
EU-Politik

Europäische Nachbarschaftpolitik

Rolf Gehring, Brüssel

Am 12. Mai 2004 initiierte die EU-Kommission das Programm Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP). Ziel war es, einen „Ring stabiler, befreundeter Staaten“ um die EU herum zu etablieren. Im Rahmen der ENP wurden 2008 die „Union für das Mittelmeer“ und 2009 die „Östliche Partnerschaft“ gegründet.

Entwicklung

2003: Mitteilung der EU-Kommission: „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“. 2004: unilateral formuliertes Strategiepapier zum strategischen Kern der ENP.

Um welche Staaten handelt es sich: Die ENP richtet sich in Osteuropa an die Ukraine, Belarus und die Republik Moldau; im südlichen Kaukasus an Armenien, Aserbaidschan und Georgien; in der Mittelmeerregion an Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, die Palästinensischen Autonomiegebiete, Jordanien, Libanon und Syrien. Die EU-Russland-Beziehungen laufen separat als „EU-Russia Common Spaces“ ( Gemeinsame Räume der EU und Russlands). Die Efta-Länder Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz werden im Rahmen der ENP nicht angesprochen, weil dort die Beziehungen schon einen ausgearbeiteten Rahmen besitzen.

Bei der ENP geht es um wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit. Ländern ohne Beitrittsperspektive sollen durch eine stärkere Anbindung an die EU Anreize zur Entwicklung ihrer Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gegeben werden. Ursprünglich im Zuge der EU-Osterweiterung auf die neuen Mitglieder ausgerichtet, wurde sie auf die südlichen Mittelmeeranrainer der euro-mediterranen Partnerschaft ausgeweitet. Das Tempo der Annäherung zwischen EU und ENP-Ländern soll davon abhängen, wie weit die einzelnen Länder an den Zielen des Programms mitwirken.

2007 wurden dann verschiedene bestehende Programme im Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument zusammengefasst. In den Partnerländern geht der wesentliche Teil der Finanzmittel in Wirtschaftsreformen und Strukturanpassungen.

Privilegierte Partnerschaft

Die EU strebt mit ihren Nachbarn eine werteorientierte Partnerschaft an: Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung, Grundsätze der Marktwirtschaft und nachhaltige Entwicklung. Die ENP soll politisch koordinieren, wirtschaftlich integrieren, Mobilität verbessern und direkte persönliche Kontakte ermöglichen. Der Umfang der Beziehungen hängt davon ab, inwieweit der jeweilige Partner sich tatsächlich für die gemeinsamen Werte einsetzt, die Evaluierung obliegt der EU. Bemerkenswert ist hier auch, dass das Europaparlament über parlamentarische Partnerschaftsausschüsse direkt in die operationale Politik der ENP eingebunden ist.

Im Jahr 2011 hat die EU infolge der Entwicklungen in arabischen Staaten eine Überarbeitung der ENP vorgenommen und sie stärker auf die Förderung einer tiefgreifenden und nachhaltigen Demokratie und eines inklusiven Wirtschaftswachstums ausgerichtet. In den Worten der EU: „Tiefgreifende, nachhaltige Demokratie bedeutet insbesondere freie und faire Wahlen, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Unabhängigkeit der Justiz, demokratische Kontrolle der Streitkräfte sowie Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Außerdem hat die EU die Rolle der Zivilgesellschaft im demokratischen Prozess betont und den Grundsatz „mehr für mehr“ eingeführt, demzufolge die EU stärkere Partnerschaften zu den Nachbarstaaten entwickelt, die größere Fortschritte bei demokratischen Reformen machen.“ (1)

Am 9. Juli 2015 verabschiedet das Europaparlament eine Entschließung, in der die Notwendigkeit einer in höherem Maße strategischen, zielgerichteten, flexiblen und kohärenten ENP hervorgehoben wurde. Am 18. November 2015 veröffentlichten der Europäische Auswärtige Dienst und die Kommission eine entsprechende Mitteilung, die sich auf die Ergebnisse der Konsultation stützte.

In einer Entschließung von 2023 begrüßte das Europaparlament den Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 mit zusätzlichen Mitteln für die Nachbarschaft und die Welt. Es unterstrich, dass die Außen- und Entwicklungspolitik der EU, der zunehmenden Ungleichheit zwischen und innerhalb von Ländern und der weltweiten Ernährungsunsicherheit überprüft werden muss, und forderte, dass bewertet wird, ob die Ziele des Instruments, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen und die Menschenrechte sowie die langfristige nachhaltige Entwicklung der Partnerstaaten zu fördern, erfüllt werden.

Mittel

Mit einer Mittelausstattung von 15,4 Milliarden Euro war das Europäische Nachbarschaftsinstrument von 2014 bis 2020 das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU für die bilaterale Zusammenarbeit. Das neue „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt“ bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit der EU im Zeitraum 2021 bis 2027. Dieses Instrument sieht Finanzhilfen sowie die Kombination von Finanzhilfen der EU mit Darlehen europäischer und internationaler Finanzinstitute vor und hat eine Gesamtausstattung von 79,5 Milliarden Euro. Die Mittel werden über das Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument gesteuert.

In den Worten der EU soll das Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument gute Regierungsführung, eine gerechte soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie die Stabilität fördern. In einer Verordnung von 2021 werden in einem Anhang für alle Programmbereiche detailliert die Maßnahmen aufgeführt, die unterstützt werden können. Nicht völlig, aber doch weitgehend deckungsgleich sind diese Bereiche mit den zwölf Kooperationsbereichen, die für die ENP formuliert wurden:

Menschliche Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung: |1 sozialer Sektor, Bildung, Kompetenzen & Gesundheit |2 Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung. Resilienz, Wohlstand & digitaler Wandel: |3 resiliente Volkswirtschaften |4 nachhaltige Volkswirtschaften |5 vernetzte Volkswirtschaften |6 inklusive Volkswirtschaften |7 digitale Transformation, Forschung & Innovation. Migration & Mobilität: |8 Migration Grüner Wandel: |9 grünes Wachstum & Klimaschutz |10 Energie, Sicherheit & Wandel |11 Ressourceneffizienz |12 nachhaltige Lebensmittelsysteme, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung.

1 https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/170/europaische-nachbarschaftspolitik)

2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0947

Abb. (PDF): Europakarten. Links: Östliche Partnerschaft (Kachelmuster, Kolja21 (talk) – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=33565966)

Rechts: Mittelmeeranrainer (Kachelmuster, von Treehill – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=46501562)

01

DOK: Kommentare zum Deregulierungsprogramm Omnibus

In den PB 1/25, Seite 9 wurde das Deregulierungsprogramm der EU-Kommission „Omnibus“ vorgestellt. Hierzu weitere Kommentare von gewerkschaftlicher und unternehmerischer Seite:

Die Österreichische und die Europäische Arbeiterkammer formulieren fast wortgleich: Die AK „hält zunächst grundsätzlich fest, dass die nunmehr zur Diskussion stehenden Richtlinien und Verordnungen im Hinblick auf eine nachhaltige Unternehmensführung einen großen Fortschritt darstellen und von zentraler Bedeutung sind. Die Kommission betont, dass vor dem Hintergrund des Draghi-Berichtes zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU ihre Vorschläge darauf abzielen, die richtigen Balance zwischen Verringerung und ‚Vereinfachung‘ des Verwaltungsaufwandes bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Ziele des Grünen Deals herzustellen.

Diese Balance wird mit den Vorschlägen nicht erreicht. (Es wird) in die Wirksamkeit der betroffenen Instrumente zulasten ihres Schutzniveaus insbesondere für Beschäftigte eingegriffen. Eine ‚Korrektur von unnötigen Vorschriften‘ delegitimiert den dahinterstehenden demokratischen Prozess sowie die verhandelnden Institutionen.“

„Der Omnibus stellt nach Einschätzung der BAK keinen Vorstoß zur ‚Vereinfachung‘ dar, sondern eine politisch motivierte Deregulierung.“

Abb. (PDF): Logo „Austrian Federal Chamber of Labour“ – Brussels Office

Stellungnahme des DGB vom 25. März 2025

„Mit Sorge beobachtet der DGB, dass dem gegenwärtigen EU-Konzept von Wettbewerbsfähigkeit der Kommission ein neoliberales Modell zugrunde liegt: Je weniger die Unternehmen durch Steuern, Bürokratie und soziale Auflagen eingeschränkt werden, desto besser für Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei ist erwiesen: Nachhaltigkeit und sozialer Fortschritt sind die Voraussetzung für mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Besonders irritierend ist, dass die Kommission weder die sonst üblichen Folgeabschätzungen veröffentlicht noch eine breite Konsultation mit den Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft durchgeführt hat. Stattdessen wurden fast ausschließlich Unternehmensvertreter*innen zu einem geschlossenen Runden Tisch eingeladen. Den zwei anwesenden Gewerkschafter*innen wurde dort mitgeteilt, dass die Gewerkschaften in diesem Verfahren kein relevanter Stakeholder seien.

Der gewünschten Stärkung des Sozialen Dialogs in der EU wird damit nicht Rechnung getragen.“

Abb. (PDF): Logo dgb

Der Bundesverband der Deutschen Industrie begrüßt die im Rahmen des von der Europäischen Kommission vorgestellten Omnibuspakets angestoßenen Vereinfachungen der umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD. Im Omnibuspaket sind zahlreiche der Maßnahmen enthalten, die der BDI im Austausch mit der Wirtschaft zuvor vorgeschlagen hatte. Nun sind eine schnelle Einigung auf die angekündigten Vereinfachungen sowie an einigen Stellen auch noch darüberhinausgehende Nachbesserungen notwendig.

Abb. (PDF): Logo BDI