Solidarität – aber nur innerhalb des Volks
Gesundheitspolitische Vorstellungen der AfD
Nadja Rakowitz * vom Verein demokratischer Ärzt*innen und Solidarisches Gesundheitswesen e.V hat sich verschiedene Programme der AfD angeschaut und hier für uns zusammengefasst. Wir danken für die Abdruckgenehmigung ihres gekürzten Artikels in den Politischen Berichten. Die ursprüngliche Fassung des Artikels ist in der Zeitschrift „Gesundheit braucht Politik“ Zeitschrift für eine soziale Medizin, hg. von Verein demokratischer Ärzt*innen und Solidarisches Gesundheitswesen e.V., Nr. 4/2024 erschienen. (https://www.vdaeae.de/archiv-2__trashed/gbp-ausgabe-4-2024/)
Ihre grundsätzlichen politischen Positionen hat die AfD bei ihrem Bundesparteitag in Stuttgart 2016 festgelegt.1 In diesem Grundsatzprogramm gibt es kein Kapitel zur Gesundheitspolitik, aber natürlich viele Programmpunkte, die gesundheitliche und gesundheitspolitische Auswirkungen haben. Besonders wichtig ist der AfD hier – wie in allen Landes- oder Europawahlprogrammen später – ein „Bekenntnis zur traditionellen Familie als Leitbild“. Mit diesem will sie „eine gesellschaftliche Wertediskussion zur Stärkung der Elternrolle und gegen die vom ›Gender-Mainstreaming‹ propagierte Stigmatisierung traditioneller Geschlechterrollen anstoßen“ (Grundsatzprogramm 2016, S. 41). Konsequent fordert sie eine „Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene“ und kritisiert, dass nur bei drei bis vier Prozent der Abtreibungen eine medizinische oder kriminologische Indikation vorlägen. In allen anderen Fällen werde der Schwangeren nach einer Beratung eine Bescheinigung ausgestellt, die ihr eine straffreie Abtreibung aus „sozialen Gründen“ ermögliche. Die AfD wendet sich hier „gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären“ (Grundsatzprogramm 2016, S. 45, wie auch die LT-Wahlprogramme von Brandenburg2, S. 11f. und Sachsen3, S. 7f.).
Wesentliche Vorstellungen und Forderungen der AfD bezüglich Gesundheitspolitik als Ergänzung zum Grundsatzprogramm hat die AfD bei ihrem 11. Bundesparteitag in Kalkar im November 2020 in dem „Konzept zur Sozialpolitik“4 beschlossen. Gleich im ersten Satz der Präambel wird die Rahmung der Diskussion gesetzt: „Die AfD bekennt sich zum Sozialstaat, zur sozialen Marktwirtschaft und zur Solidarität und gegenseitigen Hilfe innerhalb unseres Volkes.“ (Konzept 2020, S. 6 – Hervorhebung N.R.)
Wer zu diesem Volk gehören soll (und wer nicht), wird an verschiedenen Stellen explizit und implizit erwähnt, so z.B. bei der Diskussion der so genannten demographischen Krise, die zur „wesentlichen Ursache für die Verwerfungen in unseren Sozialsysteme“ erklärt wird: „Die Geburtenrate liegt in Deutschland seit Mitte der 1970er Jahre weit unterhalb des Niveaus von 2,1 Kindern, welches zum Bestandserhalt erforderlich wäre. Bei einer Geburtenrate von 1,5 Kindern schrumpft ein Volk um ca. 30 Prozent pro Generation, was zu einem Zusammenbruch der Sozialversicherungssysteme führen muss und den kulturellen Erhalt gefährdet“. (Ebd., S. 9) Zuwanderung wird als „Lösung“ des Problems abgelehnt, da die Migrant*innen das gleiche Durchschnittseinkommen aufweisen müssten wie die deutsche Bevölkerung, damit sich das in den Kassen der Sozialversicherung positiv bemerkbar mache. Das sei nicht der Fall und wird auch nicht als politisch veränderbar vorgestellt. Stattdessen erfolgte, so der Text weiter, in der Vergangenheit „eine massive Zuwanderung von Geringqualifizierten, die die Sozialsysteme zusätzlich belasten und damit das Problem vergrößern.“ (Ebd., S. 19)
Doch für die AfD ist die Zuwanderung auch „unabhängig von den reinen quantitativen Betrachtungen“ ein Problem, denn es müssen „natürlich auch die kulturellen und zivilisatorischen Änderungen berücksichtigt werden, die durch Migration verursacht werden und bereits heute unser Land spürbar verändern.“ (Ebd., S. 19) Eine Idee einer anderen Reichtumsverteilung in der Sozialversicherung wie z.B. eine solidarische Bürgerversicherung, die die Menschen mit weniger Einkommen ent- und die höheren Einkommen mehr belasten würde, sucht man bei der AfD vergebens.
Es fällt auf, dass die AfD die Frage nach den Ressourcen in den Landtagswahlprogrammen von 2024 nicht mehr als demographisches Problem darstellt, sondern in Thüringen explizit als „soziale Frage“, die natürlich gleich wieder einen Seitenhieb auf Migrant*innen parat hält: „Die soziale Frage ist nicht von der Tagesordnung verschwunden. Das für unser Gemeinwesen über Jahrzehnte geltende Wohlstandsversprechen wird durch die ökonomischen und sozialen Entwicklungen der letzten Jahre für immer mehr Bürger zur Illusion. Inflation, politisch bewirkte Höchstpreise für Energie oder die Ausschüttung von Sozialleistungen an zahllose zugereiste Menschen, die nie in die Sozialversicherungen eingezahlt haben, haben eine Situation herbeigeführt, die viele Bürger, insbesondere auch Rentner, mit Armut bedroht und einen sinkenden Lebensstandard weiter Bevölkerungskreise mit sich bringt.“ (AfD-Programm Thüringen 2024, S. 53)5
Im Thüringer Programm wird das konsequent weitergedacht und es findet sich die Forderung, die Gesundheitskarte für Asylbewerber abzuschaffen, denn durch diese würden „der Thüringer Staatshaushalt und die Versichertengemeinschaft über Gebühr belastet“. Die AfD will stattdessen die „Behandlung von nicht anerkannten oder abgelehnten Asylbewerbern (…) auf eine angemessene Notfallversorgung (…) reduzieren.“ (Ebd., S. 60) Dazu, was diese „Grundversorgung“ ausmacht, findet sich nichts Konkretes. Auch das Bundestagswahlprogramm 2017 hatte die Finanzfrage schon scharf zugespitzt auf Migrant*innen und Geflüchtete: „Die von den Kassen zu tragenden Kosten für Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber laufen aus dem Ruder“. (BT-Wahlprogramm 2017, S. 60)6
Damit ist man schon beim nächsten Thema: der Krankenversicherung. Wenn die AfD in ihrem Konzept für Sozialpolitik gesundheitspolitisch konkreter wird, bleibt sie größtenteils im bürgerlichen Mainstream und bedient Klientelinteressen z.B. der Ärzt*innenschaft. So plädiert sie dafür, dass das derzeitige „Duale System“ aus Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) erhalten bleiben muss, denn der „Wettbewerb … um Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist sinnvoll.“ (Konzept 2020, S. 39)
Um die ambulante Versorgung effektiver zu gestalten, Patient*innenversorgung zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen, fällt der AfD nichts Besseres ein, als der konservativen verfassten Ärzt*innenschaft: „Die AfD betrachtet die freiberufliche Tätigkeit von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.“ (AfD-Programm Sachsen 2024, S. 30) und: „Die Aufhebung dieser Budgetierung und die Einführung einer Einzelleistungsvergütung in der GKV sind (…) unerlässlich.“ (Konzept 2020, S. 40, aber auch BT-Wahlprogramm 20217, S. 138, AfD-Programm Thüringen 2024, S. 56, Brandenburg, S. 20, Sachsen, S. 30)
Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung auf dem Land will die AfD einen weiteren „Ausbau von Arztpraxen/Polikliniken/MVZ mit angestellten Ärzten auch unter der Trägerschaft der Kommunen, aber unter ärztlicher Leitung“ (BT-Wahlprogramm 2021, S. 138). Und in Sachsen heißt es: „Wir werden jedoch im Bedarfsfall, insbesondere in strukturschwachen Gebieten, alternative Behandlungsstrukturen stärken und in der Fläche etablieren. Dies können zum Beispiel lokale Gesundheitszentren wie kommunale medizinische Versorgungszentren (MVZ) bzw. moderne Formen der Polikliniken mit angestellten Ärzten sein. Ausgeschlossen sind dabei von versorgungsfremden Investoren betriebene MVZs (…) Um Ärzte zu entlasten (…) fördern wir den Einsatz von Praxisassistenten und Gemeindeschwestern.“ (AfD-Programm Sachsen 2024, S. 30) Den Widerspruch zu den oben genannten Vorstellungen sieht sie offensichtlich nicht.
Einzig im Programm in Sachsen findet man die interessante Idee, internationale Ambulanzen weiter auszubauen: „Die Versorgung von Menschen mit mangelhaften Sprachkenntnissen strapaziert die angespannte Personalsituation im medizinischen Bereich zusätzlich. Die AfD wird bedarfsabhängig zunächst in den Großstädten Internationale Ambulanzen weiter ausbauen, auch um ärztliche Fehlbehandlungen aufgrund sprachlicher und kultureller Verständigungsprobleme zu vermeiden. In diesen Ambulanzen (…) kann Fachpersonal mit entsprechenden Sprachkenntnissen zur Verbesserung der Versorgungssituation beitragen. Die Finanzierung der Internationalen Ambulanzen muss aus Steuermitteln erfolgen – und nicht aus Mitteln der Beitragszahler der Krankenkassen.“ (AfD-Programm Sachsen 2024, S. 33) Dies bezieht sich auf die beiden schon bestehenden internationalen Praxen in Chemnitz und in Dresden, die jeweils von der Stadt, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Freistaat getragen werden.8 Es gilt, genau zu beobachten, welchen Zweck die AfD mit dem Ausbau solcher Ambulanzen verfolgt.
Bei der stationären Versorgung ändert sich die Position der AfD mehrfach und bleibt in sich widersprüchlich. Im Bundestagswahlprogramm von 2017 zielt sie bei der Finanzierung vor allem auf den Investitionsstau: „Die wirtschaftlich angespannte Lage der meisten Krankenhäuser wird durch die fehlende Investitionsfinanzierung der Länder weiter verschärft. Seit Jahren werden nur etwa die Hälfte der ca. 5,5 Milliarden Euro für den Erhalt der Krankenhäuser erforderlichen Mittel bereitgestellt. Die daraus resultierende Notwendigkeit, Investitionsmittel aus den Behandlungspauschalen zu finanzieren, führt zur weiteren Verschärfung der finanziellen Situation vieler Krankenhäuser“ (ebd., S. 54) – ein richtiges Argument, das auch von Verdi und Krankenhaus statt Fabrik genannt wird.
2017 sieht die AfD hier auch einen Zusammenhang zu Privatisierungen, mit denen sich Kommunen aus der Misere kaufen und betont, dass sie die Trägervielfalt im Krankenhauswesen unterstützen und eine „Entwicklung hin zur Monopolbildung entschieden“ ablehnen. (ebd., S. 54) Im Konzept für eine Sozialpolitik von 2020 steht dann aber: „Die zunehmende Privatisierung von Akutkrankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen sehen wir kritisch. Eine leistungsfähige stationärmedizinische Infrastruktur muss primär Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben.“ (Konzept 2020, S. 41) Dann im BT-Wahlprogramm 2021 fordert sie – überraschend – „mit Blick auf die Trägervielfalt und die Zurverfügungstellung leistungsfähiger Krankenhausstrukturen eine Begrenzung privater Träger im Krankenhausbereich bei max. 60%“ (ebd., S. 136), um schon 2024 bei der Wahl zum Europaparlament ideologisch und polit-ökonomisch einen Schwenk zu machen. Sie schreibt: „Der Marktanteil der privatisierten Kliniken beträgt bundesweit mittlerweile ca. ein Drittel und hat damit eine kritische Größe erreicht, um die vom deutschen Gesetzgeber geforderte Trägervielfalt aus öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern zu gefährden. Die Krankenhäuser müssen als kritische Infrastruktur überwiegend in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand verbleiben.“ (EP-Wahlprogramm, S. 43) 9
In Thüringen geht die AfD noch weiter in ihren Forderungen: „Die zunehmende Ökonomisierung der stationären Medizin durch das DRG-System (Diagnosis Related Groups/Fallpauschalensystem) und den Ausverkauf kommunaler Krankenhäuser an gewinnorientierte private Klinikketten hat (sic!) sich nicht als Königsweg für die Absicherung der ärztlichen Versorgung erwiesen. Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in ländlichen Gebieten Thüringens müssen stattdessen in kommunaler oder freier Trägerschaft verbleiben und erhalten werden, der Freistaat Thüringen muss hierbei seinen gesetzlich vorgegebenen Finanzierungs- und Investitionsverpflichtungen nachkommen.“ (AfD-Programm Thüringen 2024, S. 56f.) Bei der Krankenhaus-Finanzierung will die AfD in ihrem Konzept von 2020 die DRG durch „Klinik-Individualvereinbarungen auf Basis der klinischen Leistungen, der Prüfungsergebnisse des MDG, dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses (…) ersetzen.“ (Konzept 2020, S. 41, BT-Wahlprogramm 2021, S. 136) Wie dies genau gedacht ist, bleibt aber unklar.
Zur Frage des „Fachkräftemangels“ steht im Konzept von 2020, dass die AfD eine „Aufwertung des Berufsbildes der examinierten Pflegekraft durch eine angemessene Bezahlung über einen Flächentarifvertrag mit steuerfreien Nacht-, Sonn-, und Feiertagszuschlägen“, „Entlastung bei fachfremden Tätigkeiten“ und eine „verbindliche bundeseinheitliche, gesetzliche Personalbemessung für alle Pflegebereiche mit entsprechenden Personaluntergrenzen“ (Konzept 2020, S. 44) fordert. Die AfD in Sachsen „unterstützt Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Personalsituation wie z. B. die Zahlung von ›Rückkehrprämien‹ an ausgebildete Pflegekräfte und die Einführung der 5-Tage-Woche im Pflegebereich.“ (AfD-Programm Sachsen 2024, S. 37). Fehlende Ärzt*innen will die AfD mit einer Erhöhung der Zahl der Studienplätze ausgleichen. Der Abwanderung von hierzulande ausgebildeten Medizinern, müsse „durch international konkurrenzfähige Bezahlung und positive Arbeitsbedingungen entgegengewirkt werden.“ (AfD-Programm Thüringen 2024, S. 58)
Eine aktive Abwerbung von Ärzt*innen und Pflegekräften aus dem Ausland sieht die AfD zumindest in Thüringen kritisch, „da diese dann in der medizinischen Versorgung ihrer Herkunftsländer fehlen“ (LT-Wahlprogramm Thüringen, S. 58) – ein richtiges Argument. Es bekommt aber einen fahlen Beigeschmack, wenn man die weiteren Ausführungen zu ausländischen Arbeitskräften liest, die arg von Ressentiments und nationalistischer Überheblichkeit geprägt sind und immer davon ausgehen, dass die Ausbildung in Deutschland besser sei als in allen anderen Ländern der Welt, wie im Programm zum Europaparlament 2024: „Die Beschäftigung von ausländischem Personal, das oftmals sprachliche Defizite aufweist, kann somit keine Lösung zur Behebung des Personalmangels im Gesundheitswesen darstellen. Medizinisches Personal muss über gute Sprachkenntnisse verfügen und seine fachliche Qualifikation muss uneingeschränkt dem deutschen Standard entsprechen.“ (EP-Wahlprogramm, S. 45) In allen Programmen wird für die Beschäftigten ein Sprachniveau von mindestens C1 verlangt. – Besonders perfide zeigt sich die AfD, wenn sie „Angst vor den Fremden“ mit vermeintlich gesundheitspolitischen/medizinischen Argumenten schüren will. Als ob die zunehmende Missachtung der Menschenrechte geflüchteter Menschen in Deutschland und Europa nicht schon skandalös genug wäre, nutzt die AfD das Thema „Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten“ immer wieder im Bundestag und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit, um eine vermeintliche gesundheitliche Bedrohung der Menschen in Deutschland durch Geflüchtete und Migrant*innen zu beschwören. Dagegen hatte sich bereits im April 2018 ein breites Bündnis von Menschen und Institutionen aus dem Gesundheitswesen in einer öffentlichen Stellungnahme gewandt.10 All dies Aktionen der AfD laufen auf eine offene Stigmatisierung und Diskriminierung einer Personengruppe hinaus, die nicht dem Schutz der Bevölkerung dient, sondern allein deren Spaltung in sogenannte „Einheimische“ und „Migranten“, um letztere mittels einer rechtlichen Sonderbehandlung auszusondern.
Insgesamt reihen sich solche Forderungen in die alltäglichen rassistischen Ausgrenzungen und Angriffe ein, die für viele Menschen in Deutschland bereits negative gesundheitliche Folgen haben. Diese Mischung aus Verschwörungstheorie und wiederholter Desinformation ist eine bekannte Strategie der AfD. Das Ziel ist, diffuse Ängste zu schüren oder zu bedienen und so eine Verschiebung des öffentlichen Diskurses nach rechts zu erreichen, um die menschenfeindliche Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen zum eigenen Vorteil nutzen zu können. Es ist zu hoffen, dass die „einheimischen“ Wähler*innen der AfD bald merken werden, dass Kürzung von Sozialleistungen für die auszugrenzenden Bevölkerungsgruppen nichts an der systemimmanenten massiven Umverteilung aus der Mitte in Richtung oben, nichts an ihrer sozialen Lage in der Gesellschaft ändern wird.
Anmerkungen: 1 Programm für Deutschland. Das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/05/Programm_AfD_Online_.pdf 2 Es ist Zeit für eine andere Politik. Wahlprogramm der AfD Brandenburg zur Landtagswahl 2024: https://afd-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/01/LTW24_RP.pdf 3 Damit Sachsen Heimat bleibt! AfD-Programm 2024 Sachsen: https://afdsachsen.de/wp-content/uploads/wahlprogramm-afd-sachsen-2024.pdf 4 https://www.afd.de/wp-content/uploads/2021/04/20210326_Konzept_zur_Sozialpolitik_ohne_Programm.pdf 5 Alles für Thüringen! Wahlprogramm der AfD Thüringen zur Landtagswahl 2024: https://afd-thueringen.de/wp-content/uploads/2025/01/wahlprogramm_2024_web-min.pdf 6 Wahlprogramm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum Deutschen Bundestag 2017: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf 7 Wahlprogramm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum Deutschen Bundestag 2021. Deutschland. Aber normal: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2021/06/20210611_AfD_Programm_2021.pdf 8 Siehe: https://www.kvsachsen.de/fuer-patienten/service-behandlung/behandlung-von-gefluechteten/internationale-praxen 9 Europa neu denken. Europawahlprogramm der AfD 2024: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/11/2023-11-16-_-AfD-Europawahlprogramm-2024-_-web.pdf 10 https://www.vdaeae.de/2019/05/20/initiative-anlaesslich-des-europawahlprogramms-der-afd *Nadja Rakowitz ist Medizinsoziologin und leitet seit 2006 die Geschäftsstelle des vdää.
Abb. (PDF): Cover: „Gesundheit braucht Politik“