Politische Berichte Nr.04/2025 (PDF)02b
Blick auf die Medien

Frankreich: Änderungen am Rentengesetz

Matthias Paykowski, Karlsruhe. Ein weiteres Misstrauensvotum Ende Juni gegen die Minderheitsregierung Bayrou ist gescheitert, das achte seit Antritt der Regierung im Dezember 2024. Diesmal hatte es die Sozialistische Partei (PS) beantragt. Die Regierung habe nicht wie versprochen in der Rentenfrage geliefert. Im Juni waren von der Regierung initiierte Verhandlungen (Konklave) zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gescheitert. Die Arbeitgeberverbände hatten einen Kompromissvorschlag abgelehnt. Einige wenige Punkte werden es dennoch ins Gesetz schaffen, wie etwa Besserungen bei den Renten von Frauen.

Die CFDT erklärte zum Scheitern des Konklaves: „Die Unnachgiebigkeit der Arbeitgeber und ihre Unfähigkeit, einen Kompromiss zu finden, haben die Rentendiskussionen am 23. Juni beendet. Die gestern vom Premierminister in seiner öffentlichen Erklärung genannten Fortschritte sind real: Die Verbesserung der Renten für Frauen und die Berücksichtigung von zwei zusätzlichen Quartalen pro Kind für einen leichteren Zugang zum System der langen Erwerbsbiografien sowie die Senkung des Abzugsalters sind das Ergebnis dieser viermonatigen Gespräche.“

Die Gewerkschaften, die eine Anhebung des Rentenalters weiterhin ablehnen, wollten in den Verhandlungen auch mit dem Gesetz 2023 beseitigte Regelungen wieder aufnehmen, die eine früherer Verrentung für „schwere Berufe“ ermöglicht hatten: „Die Gewerkschaften CFDT, CFTC und CFE-CGC, die sich entschieden gegen die Anhebung des Rentenalters auf 64 Jahre aussprechen, haben sich dafür eingesetzt, die Ungerechtigkeiten der Reform von 2023 gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in schweren Berufen zu beseitigen. Mit ihrer Forderung nach der Wiedereinführung ergonomischer Kriterien in das berufliche Präventionskonto, das die Möglichkeit einer Frühverrentung eröffnet, sind sie ihren Verpflichtungen treu geblieben.“

Drei der in den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erzielten Vereinbarungen wurden von einer paritätischen Kommission aus Senat und Nationalversammlung zu einer Gesetzesvorlage verarbeitet. Sie soll bei der Wiederaufnahme der Beratungen in der Nationalversammlung im September behandelt und ins Arbeitsgesetzbuch aufgenommen werden: über die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, über berufliche Umschulungen und zu gewählten Personalvertretern.

https://www.cfdt.fr/sinformer/communiques-de-presse/retraites-penibilite-et-efforts-partages-la-seule-voie-de-passage Erklärung der CFDT, 26.6.2025. Le Monde, 10.7.2025