Politische Berichte Nr.04/2025 (PDF)02b
Blick auf die Medien

Stimmen aus der Linkspartei: Wahl der Richterinnen und Richter ist kein parteipolitisches Wunschkonzert

linksfraktionmv.de. 11. Juli 2025. Zur Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:

„Wer nicht in den politischen Kram passt, wird nicht gewählt – das kann und darf nicht die Devise bei der heutigen Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter sein. Die Entscheidung muss sich nach fachlicher Kompetenz und Unabhängigkeit richten – nicht nach parteipolitischem Gusto.

Besonders irritierend ist, dass erneut das Thema Schwangerschaftsabbruch für parteipolitische Blockaden missbraucht werden soll. Die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist eine überfällige gesellschaftliche Debatte. Wenn eine hochqualifizierte Juristin nun ausgerechnet dafür abgestraft werden soll, dass sie sich für die Selbstbestimmung von Frauen eingesetzt hat, ist das ein fatales Signal.

Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste juristische Instanz in Deutschland. Hier geht es nicht darum, wem welche Position gerade genehm ist, sondern um Verfassungsrecht, Grundrechte und die Wahrung unserer demokratischen Ordnung. Alles andere schwächt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.

Gerade in einer Zeit, in der die Demokratie vom rechten Rand zunehmend unter Druck gerät, sind starke unabhängige Gerichte unerlässlich. Die Parteien müssen dieser Verantwortung gerecht werden und das Bundesverfassungsgericht nicht für parteitaktische Manöver instrumentalisieren.“


Halina Wawziyniak,* wawzyniak.de, 17. Juli 2025*.
Die Debatte um die eigentlich längst geklärte juristische Frage der Identität von Würde des Menschen und des Schutzes des Rechts auf Leben, die um die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgeführt wurde, hat sich an der Frage Schwangerschaftsabbruch festgemacht.

Ich gebe gern zu, für Nichtjurist*innen ist die Sache mit der Würde und dem Schutz des Rechts auf Leben, in welches durch Gesetz eingegriffen werden darf, nicht ganz einfach zu verstehen. Es ging aber nie um eine rechtliche Debatte, es ging um die Instrumentalisierung einer angeblichen Rechtsposition für eine bestimmte Rechtslage, hier den Schwangerschaftsabbruch. Für andere Fallkonstellationen würde die vorgenommene Positionierung schlichtweg verneint werden.

Die Debatte um Identität von Würde des Menschen und Schutz des Rechts auf Leben, welches nicht abwägbar ist, hat einen Aspekt nur am Rande beleuchtet: Welche Auswirkungen wären mit dieser Position im Hinblick auf den Durchgriff des Staates auf Lebensentwürfe von Frauen und den weiblichen Körper verbunden. Es scheint tendenziell eine Position zu existieren, dass dieser Durchgriff eine Selbstverständlichkeit ist. Nach der Schwangerschaft ist nämlich vor dem Leben und der Verantwortung für ein Kind – und die Lasten tragen vor allem Frauen.

* Halina Wawziyniak ist promovierte Juristin, war von 2009 bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und dabei in der Linksfraktion für Rechts- und Netzpolitik zuständig.