Spanien: Korruptionsskandal erschüttert PSOE und Linksregierung
Claus Seitz, San Sebastián
Ermittlungen der Guardia Civil enthüllten ein mutmaßliches Netzwerk aus Einflussnahme, Bestechung und illegaler Provisionen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, in dessen Zentrum drei Personen stehen: José Luis Ábalos (Ex-Verkehrsminister, Ex-Organisationssekretär der sozialistischen Partei PSOE), dessen politischer Berater und Assistent Koldo García sowie Santos Cerdán (Nachfolger von Ábalos als Organisationssekretär), der als zentrale Figur des Netzwerks ca. 600000 Euro Bestechungsgelder verteilt haben soll und wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt.
Insbesondere aus dem Umstand, dass Premier Sanchez ausgerechnet Cerdán als wichtigsten Unterhändler mit den katalanischen und baskischen Nationalisten einsetzte und ihm die Parteiorganisation anvertraute, resultieren bei den progressiven Wählern und in der öffentlichen Meinung schwere Zweifel an dessen Führungskompetenz und Glaubwürdigkeit.
Sanchez reagierte mit der sofortigen Entlassung von Cerdán, einer öffentlichen Entschuldigung und der Initiierung einer externen Prüfung der Parteifinanzen.
In der PSOE-internen Debatte gewannen Stimmen für Neuwahlen oder zumindest für den Rücktritt von Sanchez kein wesentliches Gewicht. Beschlossen wurde ein personeller Umbau im Parteiapparat, um den innerparteilichen Dialog, Dezentralisierung und das Gleichgewicht der Kräfte zu stärken.
Der linke Koalitionspartner Sumar forderte einen Koalitions-„Reset“, umfassende Antikorruptionsmaßnahmen und institutionelle Reformen.
Ein Versuch von Partido Popular (PP) und Vox, im Parlament konservative Parteien wie die baskische PNV oder die katalanische Junts aus dem Regierungsbündnis herauszubrechen und für ein Misstrauensvotum gegen Sanchez zu gewinnen, scheiterte.
Die Allianzpartner der Regierung zeigten sich kritisch und verlangten interne Reformen. Eine Abwahl von Sanchez aber zog niemand in Betracht. Von einer alternativen Regierung aus PP und Vox befürchten die einen massive Rückschritte bei sozialen Rechten und gesellschaftlichen Fortschritten, die anderen ein Rollback bei der staatlichen Dezentralisierung.
2018 wurde die Partido Popular wegen illegaler Parteienfinanzierung im Rahmen diverser Korruptionsskandale aus dem Amt gejagt. Sollten jetzt vvergleichbare Fakten manifest werden, würde die Haltelinie für die Linksregierung sicher überschritten und Neuwahlen unvermeidlich.
Die Links-Regierung versucht mit Transparenz und Reformen Kurs zu halten. Ein 15-Punkte-Maßnahmenkatalog gegen Korruption wurde beschlossen, unter anderem: Ausschluss verurteilter Unternehmen von öffentlichen Aufträgen, Transparenz bei Parteispenden, Whistleblower-Schutz, Unabhängige Kontrollinstanz und KI-gestützte Betrugsprävention, längere Verfolgungsfristen … Ein Plan für die Reform des katalanischen Finanzstatus und generell der Finanzierung der autonomen Gemeinschaften wurde vorgelegt.
Am 13.7. vertritt Carlos Cué in der Zeitung „El Pais“, dass die Krise nur durch einen Staatshaushalt 2026 gelöst werden könne. „Unter normalen Umständen kann eine Regierung nicht drei Jahre ohne Haushalt durchhalten. Aber in der spanischen Politik ist schon seit langer Zeit nichts mehr normal.“
EU-Kommission warnt vor Korruptionsgefahren in Spanien
„Öffentliche Auftragsvergabe, Infrastrukturprojekte sowie die Parteienfinanzierung gelten als Bereiche mit einem hohen Korruptionsrisiko“ (EU-Kommission im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit Spaniens für das Jahr 2023).
Im Bericht 2024 heißt es: „Mit der Ausarbeitung einer nationalen Antikorruptionsstrategie wurde noch nicht begonnen.“ „Trotz der Aufnahme von Antikorruptionsprioritäten in sektorale Pläne und Strategien besteht durch das Fehlen einer einheitlichen Strategie die Gefahr der Zersplitterung und unzureichender Aufsicht der Maßnahmen.“
Einer der Parameter, die die EU-Kommission zur Analyse der Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge heranzieht, ist die Fähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Zugang zu Ausschreibungen zu erhalten. Denn der Mangel an Wettbewerb begünstigt das Entstehen von Korruption. Tatsächlich entfielen in. Spanien 75,94 Prozent des gesamten Auftragsvolumens auf Großunternehmen, während nur 24,06 Prozent der öffentlichen Mittel an kleine und mittlere Unternehmen gingen.
„Die öffentliche Auftragsvergabe in Spanien ist besonders anfällig für Korruption, was vor allem auf das enorme Volumen der eingesetzten öffentlichen Mittel, die Komplexität des Vergabesystems sowie auf die besondere territoriale Struktur und die verschiedenen Kontrollebenen zurückzuführen ist.“
In Spanien sei ein Problem besonders ausgeprägt: der äußerst geringe Anteil grenzüberschreitender Auftragsvergaben, der lediglich fünf Prozent beträgt. Nur ein sehr kleiner Teil der öffentlichen Aufträge wird an Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten vergeben. Diese Situation verzerrt in gewissem Maße den Binnenmarkt, da öffentliche Ausschreibungen 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU ausmachen.
Amnestie für den katalanischen Prozess verfassungsgemäß
Das am 10.6.2024 vom spanischen Parlament verabschiedete „Gesetz über die Amnestie zur institutionellen, politischen und sozialen Normalisierung in Katalonien“ ist nach Auffassung des spanischen Verfassungsgerichts „verfassungsgemäß, verhältnismäßig, nicht willkürlich und verstößt nicht gegen die Gewaltenteilung“. Es verfolgt ein Ziel von allgemeinem Interesse: „die Überwindung der sozialen und politischen Spannungen, die durch den sogenannten Unabhängigkeitsprozess entstanden sind.“
Das Verfassungsgericht äußert sich kategorisch zur Verfassungsmäßigkeit der Amnestie und zum Verfahren ihrer Umsetzung: „Der Gesetzgeber kann alles tun, was die Verfassung nicht ausdrücklich oder implizit verbietet.“ Das ist hier der Fall. Die Verfassung erwähnt die Amnestie nicht ausdrücklich, was bedeutet, dass ihre Regelung dem Gesetzgeber obliegt.
Abgelehnt hat das Verfassungsgericht damit eine Klage der Partido Popular, der nur in drei Aspekten geringerer Bedeutung Recht gegeben wurde, z.B. dass die Amnestie nicht über den 23.11.23 hinaus angewandt werden darf.
Bisher wurden 210 katalanische Aktivisten und Politiker, sowie 164 Polizeibeamte begnadigt. Durch das Urteil werden über 500 blockierte Verfahren wieder freigegeben, wovon Hunderte weiterer Betroffener profitieren könnten.
Im Urteil wurden wichtige Einzelthemen noch nicht behandelt. Seit dem 15.7. verhandelt aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Anhörungen über die Vereinbarkeit der Amnestie mit dem EU-Recht, insbesondere bei den Fällen von Veruntreuung und Terrorismus. Von der Entscheidung Europas wird maßgeblich abhängen, ob 33 führende katalanische Politiker, darunter Puigdemont (Junts), Artur Mas (kalanischer Ex-Präsident) und Junqueras (ERC) amnestiert werden, ob es künftig praktisch unmöglich sein wird, neue Auslieferungsersuchen des Obersten Gerichtshofs gegen Carles Puigdemont zu stellen und ob die Mitglieder der CDR-Gruppen, die des Terrorismus beschuldigt werden, vor einer Gefängnisstrafe bewahrt werden können.
Ein Urteil des EuGH könnte im Herbst vorliegen. Einige Wochen zuvor, voraussichtlich nach der Sommerpause, wird der Generalanwalt der EU seine Einschätzung der Fälle darlegen.
Die Entscheidung des EuGH ist für die spanischen Gerichte verbindlich.
Abb. (PDF): Verfassungsgericht in Madrid. Wikipedia