Politische Berichte Nr.04/2025 (PDF)12
Aktionen-Initiativen

DOK Aktionen/Initiativen – „Bau-Turbo“ unter Fachkritik

Thorsten Jannoff, Gelsenkirchen. (Red.) Bundesbauministerin Verena Hubertz will mit dem § 246e Baugesetzbuch Kommunen erlauben, Bauvorhaben ohne regulären Bebauungsplan innerhalb von zwei Monaten zu genehmigen. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet und soll eine flexible Handhabung baurechtlicher Vorgaben z.B. beim Lärmschutz ermöglichen, unter Wahrung einer „überschlägigen“ Umweltprüfung. Daran gibt es Kritik, da es zu einer Schwächung von Umweltstandards und Beteiligungsverfahren führt und ein zu starker Fokus auf Neubauflächen geführt wird. Außerdem fehlen Regelungen zum Sozialwohnungsbau und zentrale Hemmnisse wie Bodenpreise, Baukosten und Fachkräftemangel werden außer Acht gelassen.

Abb. (PDF): Nein zu diesem Bauturbo – Logos Unterstützerorganisationen

.01 Falscher Kurs beim Wohnungsbau – NABU kritisiert „Bau-Turbo“ auf Kosten von Natur und Klima
.02 Verbände fordern Streichung § 246e
.03 Architektenkammer NRW sieht Fehlanreize im „Bau-Turbo“ – und schlägt Korrekturen vor
.04 Deutsche Umwelthilfe (DUH): „Bodenspekulation und Naturzerstörung statt bezahlbarem Wohnraum und Klimaschutz“
.05 Mieterbund sieht Bauturbo aufgrund mangelnder Sozialverträglichkeit kritisch

01

Falscher Kurs beim Wohnungsbau – NABU kritisiert „Bau-Turbo“ auf Kosten von Natur und Klima

Mit der Novelle des Baugesetzbuchs will die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen. Doch Bauen im Eiltempo auf der grünen Wiese ist keine Antwort auf die Wohnungsfrage, sondern ein Rückschritt im Natur- und Klimaschutz. Am Mittwoch, 18. Juni 2025, hat das Bundeskabinett die Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen. Die Neuerung soll voraussichtlich im Herbst 2025 in Kraft treten. Im Fokus steht dabei der Paragraf 246e, der den Wohnungsbau beschleunigen soll. Aus NABU-Sicht ein gefährlicher Irrweg, der den bereits viel zu hohen Flächenverbrauch in Deutschland weiter antreiben wird. Statt zur Lösung der Wohnungsfrage beizutragen, verschärft die Regelung bestehende Zielkonflikte um die Flächennutzung in Deutschland. Was steckt hinter dem „Bau-Turbo“? Mit dem neuen Paragrafen führt die Bundesregierung eine weitreichende Sonderregelung im Baugesetzbuch ein. Ursprünglich für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt gedacht, gilt sie bald bundesweit bis 2030: Kommunen sollen auch ohne Bebauungsplan von zentralen Planungsgrundsätzen abweichen können. So können Gemeinden neue Baugebiete genehmigen, ohne ausreichende Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen – ein Geschenk für Investoren und die Bauwirtschaft. Dadurch droht die Beteiligungskultur in Deutschland verloren zu gehen, die sonst vielfältige Interessen ausgleicht, Konflikte mindert und Planungssicherheit schafft.

Beschleunigung ohne Rücksicht auf Verluste!

Die neue Regelung bringt erhebliche ökologische und stadtentwicklungspolitische Risiken mit sich. Die zentralen Kritikpunkte:

● Neubau statt nachhaltiger Nutzung: Die Gesetzesänderung berücksichtigt zwar auch Umnutzung und Umbau, legt den Fokus aber vor allem auf Neubau. Der tatsächliche Wohnungsbedarf spielt dabei keine Rolle mehr, denn die Neubau-Regelung gilt pauschal und bundesweit.

● Mehr Flächenfraß und Zersiedelung: Die erleichterte Genehmigung treibt die Versiegelung weiter voran, gefährdet wertvolle Böden und untergräbt das Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Anstelle kompakter, flächensparender Entwicklung droht eine weitere Zersiedelung.

• Abbau demokratischer Beteiligung: Bereits das Gesetzgebungsverfahren war intransparent: Die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzgebungsverfahren beschränkte sich auf lediglich 2,5 Werktage – deutlich unter dem üblichen Durchschnitt von rund zwei Wochen. Auch künftig drohen eingeschränkte Mitsprachemöglichkeiten für Anwohnende, Umweltorganisationen und Fachbehörden – ein Einfallstor für einseitige Investoreninteressen.

● Belastung für Natur und Klima: Grünflächen erfüllen zentrale Funktionen: Sie speichern Wasser, kühlen Städte und bieten Lebensräume für viele Arten. Ihre Bebauung verschärft die Folgen von Hitze und Starkregen – und schwächt unsere Anpassungsfähigkeit an die Klimakrise.

● Dauerlösung statt Übergangsregel: Ursprünglich befristet, soll Paragraf 246e nun bis 2030 verlängert werden – und droht damit zur neuen Normalität zu werden. Das gefährdet nicht nur den Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch eine ausgewogene Beteiligung, die alle Interessen berücksichtigt.

Mehr Wohnraum – aber an der richtigen Stelle

Klar ist: Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Doch dieser muss umweltverträglich, sozial gerecht und zukunftsfähig entstehen. Statt übereiltem Neubau auf der grünen Wiese braucht es durchdachte, nachhaltige Lösungen im Bestand. Das geht durch Umbau, Aufstockung und die konsequente Nutzung innerstädtischer Flächen. Eine verantwortungsvolle Stadtentwicklung setzt auf verbindliche Umweltprüfungen, echte Beteiligung der Öffentlichkeit und klare ökologische Leitplanken. Nur so lässt sich neuer Wohnraum schaffen, der nicht nur sozial gerecht, sondern auch naturverträglich und klimarobust ist.

www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/BauGB246e.html

02

Verbände fordern Streichung § 246e

Nein zu diesem „Bau-Turbo“ § 246e BauGB – Ja zu sozialer und nachhaltiger Stadtentwicklung

Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung sollte sich vor allem auf eine sorgfältig geplante Innenentwicklung sowie die optimale Nutzung und Aufwertung des Bestands konzentrieren, anstatt unversiegelte Flächen neu zu bebauen. Als breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure fordern wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Streichung dieses Paragrafen aus dem Gesetzentwurf aus folgenden Gründen:

1. Kein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. § 246e führt nicht zu bezahlbarem Wohnraum. Weder sind klare Vorgaben zum Bau von Mietwohnungen oder zur sozialen Wohnraumförderung enthalten, noch werden Mietpreisbindungen oder Schutzmechanismen für Mieter:innen gestärkt. Stattdessen wird es einfacher, bestehende Regelungen für Milieuschutz zum Schutz vor Mietpreissteigerungen zu umgehen. Dies begünstigt Verdrängungsprozesse in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten und treibt die Mieten weiter in die Höhe.

2. Türöffner für Bodenspekulation auf Kosten der Allgemeinheit. § 246e öffnet der Bodenspekulation Tür und Tor. Indem weitgehend von den Vorschriften des BauGB abgewichen werden kann, wird der Wettbewerb um Baurechte und Bauland verschärft. Dies begünstigt spekulative Grundeigentümer:innen und Investor:innen und führt zu weiter steigenden Bodenpreisen. Voraussichtlich werden vor allem der Handel mit Baurechten und Bauland sowie profitorientierte Bauprojekte gefördert, während die Schaffung bezahlbarer Wohnungen, nicht-kommerzielle Nutzungen und kleinteiliges Gewerbe auf der Strecke bleiben. Der „Bau-Turbo“ droht somit die soziale Ungerechtigkeit zu verschärfen und zementiert Fehlentwicklungen in der Bodenpolitik.

3. Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung. § 246e schwächt den dringend notwendigen Schutz von wertvollen Grün- und Agrarflächen. Empfindliche Ökosysteme in städtischen Randgebieten drohen zerstört und die Zersiedelung vorangetrieben zu werden, ohne dass dies dem bezahlbaren Wohnungsbau zugute kommt. Dies konterkariert sowohl das nationale Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, als auch die Verpflichtung aus der EU-Wiederherstellungsverordnung, bis 2030 keinen Verlust städtischer Grünflächen zu verzeichnen. Weiterhin werden Elemente der Novelle zur Förderung einer klimafreundlichen und klimaangepassten Stadtentwicklung ausgehebelt.

4. Angriff auf kommunale Selbstverwaltung und demokratische Planungskultur. Die Einführung des § 246e als Abweichungsverfahren ohne Beteiligung greift die demokratische Planungskultur an und stellt die kommunale Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage. Die Aufgabe der Planungsträgerinnen soll vollständig auf die Genehmigungsbehörden verlagert werden. Diese verfügen weder über die nötigen Instrumente noch Kapazitäten, um komplexe Interessenkonflikte zu lösen. Das trilaterale und fristengebundene Genehmigungsverfahren zwischen Bauherrinnen, Genehmigungsbehörde und Kommune ist hierfür nicht geeignet. Das alles steht im Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft und den Zielen und Grundsätzen einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung.

www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/nachbarnatur/241008_verbaende-forderungspapier_streichung-246e.pdf

03

Architektenkammer NRW sieht Fehlanreize im „Bau-Turbo“ – und schlägt Korrekturen vor

Am 10. Juli 2025 berät der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Der darin enthaltene neue § 246e BauGB ist aus Sicht der Architektenkammer NRW in der vorliegenden Form abzulehnen. Er hebelt grundlegende städtebauliche Prinzipien aus und konterkariert das Ziel, bezahlbaren Wohnraum sozial und ökologisch verantwortungsvoll zu schaffen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Befreiungen nach § 246e BauGB nicht mehr auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu beschränken und ermöglicht sie auch im Außenbereich. Dies öffnet Tür und Tor für Fehlentwicklungen: Zersiedelung, Überkapazitäten und dauerhafte Infrastrukturkosten zulasten der Kommunen. Durch den Bau-Turbo würden steigende Infrastrukturkosten provoziert, die die Kommunen bei der Schuldenbremse langfristig nicht werden zahlen können.

Flächenausweisung ohne Baugebot – ein fataler Anreiz

Besonders kritisch ist, dass die Regelung ohne ein verpflichtendes Baugebot auskommt. Dadurch werden Baurechte geschaffen, ohne dass die Realisierung gesichert ist. Gerade in Verbindung mit der Möglichkeit, auch Einfamilienhäuser ohne Mindestwohnungszahl zu errichten, führt dies zu einer Aufwertung von Flächen, die der Allgemeinheit und den Kommunen keinen Nutzen bringt – ein „Vermögens-Turbo“ statt eines „Bau-Turbos“.

Vorschläge zur Korrektur

Sollte die Einführung des § 246e BauGB nicht verhindert werden können, sind aus Sicht der Architektenkammer NRW folgende Mindestkorrekturen erforderlich:

● Beschränkung auf angespannte Wohnungsmärkte, definiert nach § 201a BauGB.

● Begrenzung auf den Innenbereich und klarer Ausschluss von Flächenausweisungen im Außenbereich ohne bestehende planerische Grundlage.

● Verpflichtendes Baugebot mit Frist von 1,5 bis 3 Jahren zur Realisierung, andernfalls Erlöschen der Genehmigung.

● Mindestanzahl von sechs Wohneinheiten, um Geschosswohnungsbau zu fördern.

● Verbindliche Quote von mindestens 50 % bezahlbarem Mietwohnungsbau.

● Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung bei größeren Vorhaben (ab 20 bzw. 50 Wohneinheiten). Es bräuchte die Möglichkeit zur Beteiligung von Fachdienststellen und Öffentlichkeit bei größeren Vorhaben, denn dazu reichen die derzeit vorgesehen Fristen nicht aus.

Ohne diese Anpassungen droht der Gesetzentwurf, bestehende Probleme zu verschärfen, statt zu lösen.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen – mit ihren rund 32 000 Mitgliedern – appelliert daher an die Verantwortlichen, den § 246e BauGB grundlegend zu überarbeiten oder aus dem Gesetz zu streichen.

www.aknw.de/aktuelles/news/details/news/aknw-sieht-fehlanreize-im-bau-turbo-und-schlaegt-korrekturen-vor

04

Deutsche Umwelthilfe (DUH): „Bodenspekulation und Naturzerstörung statt bezahlbarem Wohnraum und Klimaschutz“

Trotz massiver Kritik aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachwelt hat die Bundesregierung heute den sogenannten Bau-Turbo (§ 246e BauGB) im Kabinett beschlossen. Der Paragraph soll Planungsprozesse für den Wohnungsbau beschleunigen – bislang allerdings auf Kosten von Umweltstandards, demokratischer Mitbestimmung und nachhaltiger Stadtentwicklung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den geplanten Beschluss scharf und fordert eine Sanierungsoffensive und einen „Umbau-Turbo“ statt Neubau auf der grünen Wiese.

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:

„Dieses Gesetz markiert einen neuen Tiefpunkt in der deutschen Baupolitik: Neue Einfamilienhäuser auf bislang unbebauter Fläche sollen ermöglicht, Umweltstandards und Beteiligungsrechte mit der Brechstange ausgehebelt werden. Bezahlbarer Wohnraum entsteht so nicht – stattdessen drohen Bodenspekulation und Naturzerstörung. Der blinde Glaube an das Mantra ‚bauen, bauen, bauen‘ wird die Wohnungskrise nicht lösen. Statt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und auf soziale und ökologische Stadtentwicklung zu setzen, will die neue Bauministerin Hubertz Neubau um jeden Preis.

Wir brauchen eine Sanierungsoffensive und einen echten ‚Umbau-Turbo‘ im Bestand. Andernfalls vergrößert sich die Klimalücke im Gebäudebereich noch weiter. Der Bundestag muss den Paragraphen 246e im parlamentarischen Verfahren dringend nachbessern.“

www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-bau-turbo-bodenspekulation-und-naturzerstoerung-statt-bezahlbarem-wohnraum-und/

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Mieterbund sieht Bauturbo aufgrund mangelnder Sozialverträglichkeit kritisch

Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet die vorgesehenen Verlängerungen des Umwandlungsschutzes (§ 250 Baugesetzbuch) und der Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a) um fünf Jahre als außerordentlich wichtig, da beide Regelungen befristet sind und Ende 2025 bzw. 2026 auslaufen. Beide Instrumente sind zentral zum Schutz vor Verdrängung und Kündigung von Mieterhaushalten sowie zur Nutzung von Vorkaufsrechten oder Baugeboten für Kommunen. Der DMB bewertet die Verlängerung als sachgerecht, fordert aber einen flächendeckenden Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und eine dauerhafte Entfristung der beiden Instrumente.

Die Ausgestaltung des sogenannten „Bau-Turbos“ sieht der DMB aufgrund mangelnder Sozialverträglichkeit kritisch und fordert umfangreiche Änderungen. Insgesamt ist der vorliegende Gesetzesentwurf zwar zu begrüßen, bleibt aber im Ergebnis zu kleinteilig, um die Probleme des Wohnungsmarktes perspektivisch zu lösen.

mieterbund.de/themen-und-positionen/stellungnahmen/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung/