Compact-Verbot aufgehoben, aber …
Christiane Schneider. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Verbot des extrem rechten Magazins Compact durch das Innenministerium aufgehoben. Grundsätzlich hat es den von vielen Juristen problematisierten Weg eröffnet, über das Vereinsrecht auch Medien zu verbieten. Doch wurde deutlich, dass das Siegesgeheul nach dem Urteil Elsässer und der gesamten extremen Rechten noch im Halse stecken bleiben wird. Denn das BVerwG hat in seiner PM klargestellt, dass das von Sellner entwickelte und von Elsässer vertretene „Remigrationskonzept“ eindeutig verfassungsfeindlich ist: „Mit der Menschenwürde sind weder ein rechtlich abgewerteter Status noch demütigende Ungleichbehandlungen vereinbar. Das gilt insbesondere, wenn derartige Ungleichbehandlungen gegen die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen. Das ist bei dem sog. ,Remigrationskonzept‘ der Fall (…). Diese Vorstellungen missachten (…) das sowohl durch die Menschenwürde als auch das Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit. Denn sie gehen von einer zu bewahrenden ,ethnokulturellen Identität‘ aus und behandeln deshalb deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Staatsbürger zweiter Klasse.“ Allerdings hätten die verbotsrelevanten Äußerungen des Magazins noch nicht die „Schwelle der Prägung“ erreicht. Es gebe viele Beiträge auch zu anderen Themen.