Zur Debatte um den Sozialstaat
Bruno Rocker, Berlin.
Die öffentlichen in den letzten Wochen und Monaten kommentierten Beiträge zur Zukunft des Sozialstaates waren häufig wenig zielführend. Die von den Unionsparteien und dem Kanzler stetig wiederholten Klagen (Sozialstaat so nicht mehr finanzierbar) und die wohlkalkulierte Replik der Sozialdemokraten (alles Bullshit) dienten ganz offenbar mehr der parteipolitischen Profilierung und Ausrichtung der eigenen Anhängerschaft als einem sachlichen Diskurs. Auch die demokratische Opposition im Bundestag agierte wenig überzeugend mit vermeintlich populären Parolen (keine Milliardäre mehr).
Tatsächlich haben die von der Regierungskoalition eingesetzten Kommissionen ihre Arbeit gerade erst aufgenommen. Wir dokumentieren deshalb für den Fortgang der Debatte Auszüge aus dem Abschlussbericht der Initiative für einen handlungsfähigen Staat, soweit sich diese direkt auf den Sozialstaat beziehen. Der Bericht wurde am 14. Juli 2025 durch die vier Initiatoren Julia Jäkel, Thomas de Maizière, Peer Steinbrück und Andreas Voßkuhle an den Bundespräsidenten übergeben. Er enthält diverse Beschreibungen über den Zustand des Staates und fordert vor allem mehr Effizienz ein. Es folgen Auszüge aus der Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) über die gewerkschaftlichen Forderungen an den Sozialstaat. Der DGB vertritt aktuell 5,6 Millionen Mitglieder. Sodann folgen Auszüge aus der Erklärung des größten Sozialverbandes VdK (2,3 Millionen Mitglieder). Der VdK setzt sich schwerpunktmäßig mit dem Problem der „versicherungsfremden Leistungen“ auseinander. Hierbei handelt es sich um wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die jedoch noch immer allein von der Versichertengemeinschaft getragen werden müssen. Natürlich schwingt in der Debatte die Sorge um die wirtschaftliche Entwicklung als Industrieland mit. Als Wachstum wird in diesem Jahr lediglich ein Wert um 0,2 % erwartet, im nächsten Jahr mehr, vielleicht 1,3 oder 1,4 Prozent. Allerdings wird dieses Wachstum wohl ausschließlich aufgrund der kreditfinanzierten Investitionen in den Bereichen Infrastruktur und Rüstung erwartet. Das ist kein Aufschwung im Sinne einer konjunkturellen Erholung. Die verloren gegangene Wettbewerbsfähigkeit bleibt vorerst, Bedrohungen durch Strafzölle und Kriege bleiben auch.
Abb. (PDF): Berechnung der Sozialleistungen in Prozent des BIP durch das Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. Quelle: dgb.de
Dok: Initiative für einen handlungsfähigen Staat
Die deutsche Sozialstaatsquote, also der Anteil aller Sozialleistungen in Höhe von 1250 Milliarden Euro an der deutschen Wirtschaftsleistung, beträgt aktuell 30,5 Prozent. Sie liegt damit zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt aller EU-Mitgliedsstaaten. Unsere Sozialversicherungen stehen unter einem massiven demografischen Druck. Die Beitragslast aus den Sozialversicherungen wird für Beschäftigte und Unternehmen in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen, zumal bei stagnierendem Wachstum und abnehmender Erwerbsbevölkerung. Dem Bundeshaushalt droht eine steigende Belastung zur Stabilisierung der Sozialversicherungen.
Schon heute sind die Bruttolöhne und -gehälter mit 42,7 Prozent durch Abgaben belastet, nach 40,9 Prozent im Jahr 2024. Steuert niemand dagegen, dürfte dieser Wert bis zum Ende des Jahrzehnts auf 46 Prozent oder mehr wachsen. Das führt zu steigenden Lohnzusatzkosten der Unternehmen, während die verfügbaren Einkommen der Beschäftigten sinken. Für die Bezieher niedriger und unterer mittlerer Einkommen ist die Beitragslast aus den Sozialversicherungen das Hauptproblem, da sie keine oder kaum Steuern zahlen – und daher auch von Steuersenkungen nicht profitieren. (…)
Doch es sind nicht allein die Finanzen: Der deutsche Sozialstaat ist überaus komplex organisiert, mit einer Vielzahl von Schnittstellen und verschiedenen sozialen Hilfen und Förderungen. Fünf Bundesministerien verantworten etwa 170 Leistungen, die von fast 30 Behörden unter Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten verwaltet und in 16 Ländern mit 400 kommunalen Gebietskörperschaften teils unterschiedlich umgesetzt werden. Die öffentlichen Verwaltungen sind mit dem Vollzug überlastet, die Anspruchsberechtigten mit Antragstellungen überfordert, und die Zuweisung von sozialen Hilfen und Förderungen führt nicht selten zu falschen Anreizwirkungen.
Immer neue Teillösungen helfen nicht, die Komplexität dieses Systems zu senken. Eher im Gegenteil, wie die Debatte um die Kindergrundsicherung gezeigt hat. Vielmehr geht es um eine umfassende Strukturreform. Wer den Sozialstaat auf hohem Niveau erhalten will, wird seine Effektivität und Effizienz verbessern müssen. Hier geht es uns nicht um konkrete Empfehlungen für Reformen der einzelnen Sozialversicherungen, sondern um Grundlagenarbeit – Verbesserungen, die bei den Bürgerinnen und Bürgern rasch spürbar werden.
Die Zuständigkeit für alle Leistungen der sozialen Sicherung wird innerhalb der Bundesregierung gebündelt – vorzugsweise in einem Bundesministerium, alternativ in zwei Bundesministerien. Die derzeit auf fünf Ministerien verteilte Zuständigkeit ist eine der Kernursachen für die mangelnde Effektivität. Wenn alle Leistungen der sozialen Sicherung von einem Haus gesteuert werden, lassen sich ohne unnötiges Ressortgerangel Strukturen effizienter gestalten und Leistungen besser aufeinander abstimmen. (…)
Quelle: https://www.ghst.de/initiative-fuer-einen-handlungsfaehigen-staat (letzter Zugriff: 28.9.2025)
Dok: DGB: Unsere Forderungen für einen starken Sozialstaat
1. Soziale Sicherungssysteme stabilisieren
Keine Kürzungen im sozialen Bereich: Beschäftigte brauchen im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung und bei Erwerbsminderung, Pflege und im Alter eine verlässliche und gute Absicherung. Alle sollen am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben können.
2. Investitionen ermöglichen
Mehr Geld für den Sozialstaat: Der Staat muss in Krankenhäuser, den öffentlichen Gesundheitsdienst, in die Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen, sowie in Kranken- und Pflegeversicherungen investieren. So kann die Gesundheitsversorgung und das Leben der Menschen besser werden.
3. Vermögen- und Erbschaftssteuer wieder einführen
Den Sozialstaat gerecht finanzieren: Wer superreich ist oder ein sehr großes Vermögen besitzt, soll sich an der Finanzierung des Sozialstaats beteiligen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern entlastet die breite Mehrheit auch spürbar.
Kürzungen beim Sozialstaat sind der falsche Weg
CDU/CSU und Arbeitgeberverbände erzählen das Märchen von der zu bequemen sozialen Hängematte. Der Sozialstaat sei zu großzügig, das Geld brauche man für Verteidigungsausgaben und um den Handlungsspielraum der Bundesregierung an anderen Stellen zu stärken. Diese Annahmen sind falsch: Deutschland gibt im internationalen Vergleich wenig Geld für soziale Sicherheit aus. Gleichzeitig können viele Beschäftigte von ihrer Arbeit nicht leben, benötigen also staatliche Hilfen. Derzeit sind rund 800 000 Beschäftigte auf soziale Leistungen angewiesen – ihr Lohn reicht nicht, um Miete, Energie und Lebensmittel zu bezahlen.
Deshalb kritisieren wir Gewerkschaften seit Jahren Job-Modelle wie Minijobs, Leiharbeit und Solo-Selbständigkeit, in denen die Beschäftigten nicht oder schlecht sozial abgesichert sind, und nicht genug verdienen. Der Staat – also die ganze Gesellschaft – muss dann finanziell einspringen, um Niedriglöhne aufzustocken. Gleichzeitig entgehen den Sozialversicherungen durch Minijobs, Midijobs, Saisonarbeit und Solo-Selbständigkeit, wie auch durch fehlende Tarifbindung jedes Jahr Milliarden Euro an Beiträgen, weil entweder keine oder nur geringe Krankenkassen-, Renten- und Arbeitslosenbeiträge gezahlt werden.
Sozialstaat in Deutschland ist ausbaufähig
Auch die Behauptung, dass der deutsche Sozialstaat überdurchschnittlich wächst, ist falsch. Unsere Vorsitzende Yasmin Fahimi stellt klar: „Die Sozialausgaben in Deutschland sind weder im internationalen noch im historischen Vergleich besonders hoch – und zuletzt auch keineswegs stark gewachsen.“ Das zeigen Daten der Industriestaatenorganisation OECD. Sie vergleicht seit 2002 die Zuwächse bei den Sozialausgaben unter 27 Ländern. Deutschland belegt den drittletzten Platz. Im internationalen Vergleich sind Deutschlands Sozialausgaben deutlich geringer gewachsen als in anderen Industrienationen.
Sozialstaat gerecht finanzieren: Vermögen und Erbschaften besteuern
Ein guter Sozialstaat muss gerecht finanziert werden. Es geht um die gerechte Verteilung von Wohlstand und Lasten. Wir brauchen eine Vermögensteuer für Überreiche und eine Steuer auf sehr große Erbschaften. Der DGB hat dazu ein Steuerkonzept entwickelt. CDU/CSU scheuen die Debatte über eine neue Vermögen- und Erbschaftssteuer. Die Vermögensteuer ist vor fast 27 Jahren ausgesetzt worden, weil das damalige Gesetz teilweise verfassungswidrig war. An sich ist eine Vermögensteuer jedoch keinesfalls verfassungswidrig – im Gegenteil, ihre Erhebung kann sogar geboten sein. Das belegt auch ein Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.
Quelle: https://www.dgb.de/gerechtigkeit/sozialstaat/ (letzter Zugriff: 28.9.2025)
Dok: VdK-Forderungen: Einnahmenanalyse Sozialversicherungssystem
Sozialversicherungen
Der Sozialverband VdK hat in Zusammenarbeit mit Fiscal Future die Ausgaben und Einnahmen der Sozialversicherungen eingehend analysiert. Ziel der Untersuchung war es, Ausgaben zu identifizieren, die aus der Übernahme von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben durch die Sozialversicherungen und ihrer Beitragszahlenden resultieren. Häufig werden diese als „versicherungsfremde Leistungen“ bezeichnet. Darunter sind Leistungen zu verstehen, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen und demnach auf der Grundlage politischer Entscheidungen zur Förderung politisch gewünschter Ziele geleistet werden. Der VdK betrachtet diese Aufgaben als gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Deutsche Rentenversicherung
Insgesamt wurden zuletzt von der Rentenkasse nach einer von Fiscal Future fortgeschriebenen Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben in Höhe von 108,2 Milliarden Euro übernommen. Zum Ausgleich dessen wurden Bundeszuschüsse in Höhe von 84,3Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich eine Unterfinanzierung von jährlich 23,9 Milliarden Euro. Diese Unterfinanzierung hat zur Folge, dass die gesetzlich Versicherten 1,5 Prozent höhere Beiträge zahlen als nötig, um den Status quo zu finanzieren. Der VdK spricht sich dafür aus, diese Mittel stattdessen dafür zu nutzen, höhere Renten zu zahlen oder bessere Reha-Angebote für die Versicherten zu machen. (…)
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Beitragszahlenden in der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen aktuell gesamtgesellschaftliche Aufgaben in Höhe von 54,3 Milliarden Euro. Zum Ausgleich fließen dazu 16,5 Milliarden Euro an Bundeszuschüssen. Die Unterfinanzierung beträgt also 37,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag allein macht 2,21 Beitragssatzpunkte der in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegenen Krankenkassenbeiträge aus. Beitragssteigerungen, die Versicherte insbesondere angesichts von Rufen nach Leistungskürzung anstatt -ausweitung immer seltener verstehen. Im Einzelnen handelt es sich dabei zum Beispiel um gesamtgesellschaftlich wünschenswerte familienpolitische Leistungen wie die Beitragsfreiheit von Angehörigen, Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft oder Krankenhausinvestitionen, die eigentlich durch die Bundesländer finanziert werden sollten. Aus der Sicht des VdK allesamt sinnvolle Aufwendungen, deren einseitige Übernahme durch die Versicherten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aber kritikwürdig ist.
Soziale Pflegeversicherung
Während, wie oben gezeigt, die Renten- und Krankenkasse zwar mit Bundeszuschüssen bedacht, aber unterfinanziert werden, muss die Soziale Pflegeversicherung aktuell gänzlich ohne einen Bundeszuschuss auskommen–entgegen der gesetzlichen Grundlage. Das, obwohl auch durch sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanziert werden. Insgesamt sind das 9,2 Milliarden Euro jährlich, die eine kontinuierliche Belastung der Beitragszahlenden von 0,48 Prozent ausmacht. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie, die, entgegen anderslautender Versprechungen, nie zurückgezahlt wurden. (…)
Arbeitslosenversicherung
Auch die Arbeitslosenversicherung wurde zur Zeit der Corona-Pandemie herangezogen, um starke Mehrbelastungen abzufedern. Eine wichtige arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Maßnahme war der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. Dadurch entstanden hohe Ausgaben. Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit wurden komplett aufgebraucht, und der Bund musste Finanzmittel zuschießen. Nun fordert der Bund Rückzahlungen in Höhe von 5,2 Milliarden aus der Arbeitslosenversicherung und verhindert damit eine erneute Rücklagenbildung. Aus Sicht des VdK war die erhöhte Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld während der Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wurde daher zu Recht (teilweise) aus Steuermitteln finanziert.
https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/guter-sozialstaat-ist-finanzierbar/ (letzter Zugriff: 28.9.2025)