Rechtsvereinfachung auf Kosten der bestehenden Standards? Die Omnibus-Pakete der EU-Kommission
Rolf Gehring, Hattingen
Die Debatte um Bürokratieabbau und Rechtsvereinfachung im europäischen Rechtsbestand ist alt. 2007 wurde eine Expertenkommission unter Aufsicht Edmund Stoibers eingerichtet. Als diese 2014 ihre Arbeit beendete, gab es mittlerweile einen zuständigen Kommissar für „bessere Rechtsetzung“. Danach hat die Kommission ihr „One-in-one-out“-Prinzip eingeführt, darauf abzielend, dass bei Verabschiedung eines neuen Gesetzes ein altes aufgehoben werden soll.
Ideologische Positionierungen
Die Debatten um Rechtsvereinfachung waren immer auch politisch/ideologisch getrieben. Kaum widersprochen hat sich beispielsweise in allen Debatten die Argumentationsfigur KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen, 99 % aller Unternehmen) festgesetzt. Diese müssten besonders behandelt und entlastet werden. Was ist das Problem? Es wird unausgesprochen, dafür aber umso wirkmächtiger behauptet, dass die Gesetzgebung auf die großen Betriebe (1 %) zugeschnitten sei. Dieses Totschlagargument wurde und wird immer wieder und völlig unabhängig von der jeweiligen Rechtsmaterie vorgetragen. Tatsache ist, dass viele Entscheidungen sehr differenziert für unterschiedliche betriebliche Strukturen angelegt sind. Ähnlich funktioniert die Polemik gegen das als Tatsache und Fakt behauptete „Gold-Plating“ (kritisiert werden höhere Vorgaben und Standards bei der Implementierung von EU-Richtlinien in nationales Recht). Bürokratie und Kosten gingen in die Höhe, das müsse ein Ende haben. Tatsächlich aber war vom europäischen Gesetzgeber das Konzept der Mindestbedingungen von Beginn als eine Art Günstigkeitsprinzip angelegt. Die Mitgliedsstaaten waren eingeladen technisch, sozial, ökologisch oder in Sicherheitsfragen höhere Standards zu erproben und zu etablieren. An diesen höheren Standards sollten sich dann Revisionen der europäischen Rechtsnormen orientieren. Pauschal und mit Generalverdacht operierend ist auf der anderen Seite aber auch die Kritik an geplanter oder unterstellter Deregulierung. Kritische Bewegungen sollten sehr sorgfältig die sachlichen Gegenstände auseinanderhalten und berücksichtigen, dass wachsende technische und soziale Ausdifferenzierung auch rechtliche Ausdifferenzierung bedeutet und die notwendige Komplexitätsreduktion eine Aufgabe auf vielen Ebenen darstellt.
Globale wirtschaftliche Entwicklungen und Verwerfungen
In den letzten Jahren waren es wesentlich die Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Europäischen Rates die Debatte vorangetrieben haben. Rechtsvereinfachung wurde so eine der wichtigsten Prioritäten sowohl der Strategischen Agenda 2024–2029 als auch der Budapester Erklärung zum „Neuen Deal“ für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, in der ein „revolutionärer Vereinfachungsprozess“ gefordert wurde. In den Worten von Rat und Kommission zielt die jetzt eingeleitete Welle von Rechtsvereinfachungen auf das übergreifende Ziel der „langfristigen Wettbewerbsfähigkeit“, ohne dass soziale oder ökologischen Ziele geschliffen werden.
Die veränderten Konstellationen im EP dürfte tatsächlich zu befürchteten Debatten über bereits in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Reformen, Gesetze und darin definierte Ziele führen. So haben Kommission und Rat jetzt schon mehrfach den „Stop-the-clock“-Mechanismus genutzt, um die Fristen für die Umsetzung von verabschiedeten Regelwerken deutlich zu verlängern.
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Omnibus-Pakete#e#
Zur konkreten Umsetzung begann die Kommission im Februar dieses Jahres auf Ersuchen des Europäischen Rates eine Reihe von sogenannten „Omnibus-Paketen“ (lateinisch: für alle) vorzulegen. Im Kasten unten werden die einzelnen Pakete mit ihren materiellen Inhalten und Zielstellungen – wesentlich in den Worten der Kommission – vorgestellt. (Zeitleiste zu den Omnibus-Paketen mit Dokumentenlinks: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/simplification). Allein der Umfang, aber auch die im Blick befindlichen Bereiche von Wirtschaft, Politik, globaler Verantwortung usw. sprechen für sich: für die kritische Bearbeitung der Gegenstände braucht es viel Arbeit, Sachkenntnis und kritische Unterstützung – gerade auch von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie z.B. den Gewerkschaften. Und dass trotz klaren Positionierungen und scharfen Kritiken Kooperation zwischen den Interessengruppen möglich ist, zeigt beispielsweise der Wirtschafts- und Sozialausschuss. Dort wurde gerade eine Stellungnahme zum vierten Paket beschlossen hat, die von den zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Gewerkschaften und den Arbeitgebern getragen wird.
Abb. (PDF): Foto: Unions protest against Omnibus’ drive towards deregulation | ETUC
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat frühzeitig eine umfassende Stellungnahme zum Kommissionsprogramm für eine Vereinfachung des EU-Rechtsbestandes abgegeben und dabei auf eine arbeitnehmerfreundliche Vereinfachung und Widerstand gegen Deregulierung fokussiert. Begleitet von zwei schon früh initiierten Kampagnen für mehr Demokratie am Arbeitsplatz und für die Forderung nach einen sozialen Fortschrittsprotokoll in den EU-Verträgen. Vor allen anderen in den Verträgen verankerten Freiheiten soll damit der Vorrang sozialer Aspekte festgeschrieben werden. Parallel hat der EGB Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit den von der Kommission vorgelegten Vereinfachungspaketen sachlich befassen und Positionierungen im Sinne einer „arbeitnehmerfreundlichen Vereinfachung“ erarbeiten. „Der EGB befürwortet Vereinfachungsmaßnahmen, die den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, ohne die Beschäftigungsstandards zu untergraben, den sozialen Besitzstand der EU bewahren, indem sie sicherstellen, dass das Arbeitsrecht, die Gesundheit und Sicherheit sowie die Tarifverhandlungsrechte nicht geschwächt werden und Gewerkschaften sinnvoll in Diskussionen und Umsetzungsprozesse einbeziehen.“Omnibus-Pakete
Paket I: Nachhaltigkeit – Vorgelegt am 26. Februar 2025,
Thema: gezielte Änderungen der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit.
Vorgeschlagen, um
- die Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu vereinfachen (Lieferkettengesetz),
- eine bessere Zugänglichkeit und leichtere Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen und
- das CO₂-Grenzausgleichssystem zu vereinfachen und zu stärken.
Ziel: Komplexität der EU-Anforderungen an Unternehmen verringern.
Paket II: EU-Investitionen – Vorgelegt am 26. Februar 2025,
Ziele: die bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf EU-Investitionen, wie z.B. das Programm „InvestEU“, vereinfachen, um zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro zu mobilisieren.
Paket III: Gemeinsame Agrarpolitik – Vorgelegt im Mai 2025,
Thema: gemeinsame Agrarpolitik.
Proklamierte Zielstellungen:
- Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kontrollen,
- Vereinfachung der Zahlungsregelungen für Kleinerzeuger sowie der Vorschriften für die Konditionalität,
- Verbesserung der Finanzierung in Krisenzeiten für Landwirte.
Vermutete mögliche Einsparungen: bis zu 1,6 Milliarden Euro für Landwirte und mehr als 200 Mio. Euro für nationalen Verwaltungen.
Paket IV: Kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung sowie Digitalisierung – Vorgelegt am 21. Mai 2025
Wesentliche Zielstellung: Vereinfachung des Binnenmarkts insbesondere durch
- die Unterstützung von KMU,
- die Förderung der Digitalisierung von Produktvorschriften,
- die Einführung gemeinsamer Spezifikationen für den freien Warenverkehr,
- eine Verringerung der Aufzeichnungspflichten für KMU, auch in Bezug auf die DSGVO (Datenschutz)-Vorschriften sowie
- die Verschiebung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten um zwei Jahre.
Paket V: Verteidigungsbereitschaft – Vorgelegt am 17. Juni 2025
Ziel sind Investitionen im Verteidigungsbereich, die Bedingungen für die Verteidigungsindustrie zu erleichtern und zu fördern sowie die Beschaffung in diesem Bereich zu vereinfachen.
Dies folgt dem „Weißbuch der Kommission zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“.
Paket VI: Chemikalien – Vorgelegt am 8. Juli 2025
Thema: das Chemikalienrecht der EU zu vereinfachen (Stichwort REACH), indem die Befolgungskosten und Verwaltungsverfahren für Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette gesenkt werden und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau aufrechterhalten wird.