Zoll- und Handelsvereinbarungen zwischen EU und USA
Christoph Cornides, Mannheim / Rolf Gehring, Brüssel, Hattingen
Am 27. Juli 2025 haben sich US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen auf ein Abkommen über Zölle und Handel zwischen EU und USA geeinigt. Diese Einigung ist aber zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung nicht bereits in allen Details rechtsverbindlich, sondern kann und wird im Prozess weiterer Vereinbarungen präzisiert oder auch geändert werden. Trump hat damit sein außen- und wirtschaftspolitisches „Geschäftsmodell“ durchgesetzt, in Spitzenverhandlungen und -vereinbarungen zunächst die Richtlinien seiner Definition der US-Interessen durchzusetzen und weitere Details nachfolgenden Verhandlungen, also auch der Entwicklung der wirtschaftspolitischen Kräfteverhältnisse zu überlassen. Die EU hat erreicht, eine Generalverhandlung mit Wirkung, Gültigkeit und in Vertretung für alle EU-Staaten zu führen und abzuschließen. Der EU-Kommission kam es entsprechend ihren Erklärungen darauf an, überschaubare Rahmenbedingungen für den Handel zwischen den EU-Staaten und den USA zu erreichen. Dabei musste die EU-Kommission auch in weitgehenden Absichtserklärungen US-Forderungen entgegenkommen. Ohne dass die EU-Kommission den Unternehmen der EU-Staaten bekanntlich vorschreiben kann, welche Produkte sie importieren und wo sie investieren, musste von der Leyen gleichwohl die Absichtserklärung abgeben, dass die EU-Länder zukünftig Waren, insbesondere Flüssigerdgas aus den USA in Höhe von rund 700 Milliarden Euro importieren und Investitionen in den USA von 550 Milliarden Euro tätigen wollen. Damit hat Trump immerhin erreicht, dass sein Ziel, Fremdinvestitionen in die USA mittels Verschärfung der Zoll- und Handelspolitik zu erhöhen und die US-Ausfuhren zu steigern, von der EU-Gegenseite anerkannt werden musste. Es wird sich zeigen, wie die USA zukünftig die Umsetzung dieser Absichtserklärung einfordern werden und einfordern können. In den Worten der Kommission ist das Verhandlungsergebnis eine notwendige Anerkennung der Wirtschaftssituation und der politischen Kräfteverhältnisse. „Der Handel zwischen der EU und den USA mit Waren und Dienstleistungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im Jahr 2024 lag er bei rund 1,7 Billionen Euro. Der Handel mit Waren betrug 867 Milliarden Euro, der Handel mit Dienstleistungen 817 Milliarden Euro… Diese tiefe und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten EU- und US-Unternehmen im Wert von 5,3 Billionen Euro in die Märkte der jeweils anderen Seite.“ (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/zoll-und-handelseinigung-von-eu-und-usa-ubersicht-daten-und-fakten-2025-07-29_de)
Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen sind laut Mitteilung der EU: Zunächst soll es eine einheitliche Zollobergrenze von 15 Prozent für EU-Exporte in die USA geben. Dieser Höchstzoll wird auf die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren angewendet. Es handelt sich dabei um einen „All-Inclusive-Tarif“. Diese Obergrenze von 15 Prozent gilt für fast alle von gegenseitigen Zöllen betroffenen EU-Ausfuhren. Sie gelten also auch für Pkw und Kfz-Teile, auf die derzeit ein Zollsatz bis zu 25 Prozent und ein zusätzlicher Meistbegünstigungszollsatz von 2,5 Prozent erhoben wird, also eine Zollentlastung für die EU-Länder. Die Obergrenze von 15 Prozent soll auch für mögliche künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter gelten. – Inbegriffen ist auch der Meistbegünstigungszollsatz (MFN), der Drittstaaten für gleiche Güter von Seiten der USA zugestanden wird.
Für „strategische“ Produkte wurden folgende Vereinbarungen getroffen: Ab dem 1. August gehen die US-Zölle auf EU-Flugzeuge und -Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika und natürliche Ressourcen wieder auf das Niveau von vor Januar 2025 zurück, also eine sofortige Zollerleichterung für wichtige Industriezweige in der EU. Die EU und die USA haben darüber hinaus vereinbart, weiter an dieser Liste zu arbeiten und weitere Produkte aufzunehmen.
Für die USA besteht das Verhandlungsergebnis darin, dass die EU bereits jetzt niedrige Zölle auf Importe von Industriegütern aus den USA ganz abschaffen und der Marktzugang agrarischer US-Produkte in die EU erleichtert werden soll. Eine weitere Absichtserklärung ist, dass nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden sollen. Dazu gehört laut Kommission die Zusammenarbeit bei Normen für Kraftfahrzeuge und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen.
Der wohl schwer vorhersagbare Fortgang der Auseinandersetzung darüber wird sicher mit großer Aufmerksamkeit in der interessierten politischen Öffentlichkeit beobachtet werden.