Politische Berichte Nr.01/2026 (PDF)03b
Blick auf die Medien

Schweiz: Bürokratieabbau nach der Katastrophe gestoppt

Alfred Küstler, Stuttgart. Der Brand in einer Bar im Schweizer Skiort Crans-Montana in der Silvesternacht mit 40 Toten und über hundert zum Teil Schwerverletzten wirft viele Fragen auf. Warum wurde nicht kontrolliert? Etwa, weil es für eine Gemeinde mit wenigen hundert Einwohnern und Tausenden auf wenige Tage konzentrierten Feriengästen nicht gut kommt, wenn zu genau hingeschaut wird, ob die Vorschriften über Fluchtwege, Notausgänge, verbaute Materialien eingehalten werden. Aber nicht nur die Gemeinde, auch der Kanton Wallis, zu dem der Ort Crans-Montana gehört, stellte zwar fest, dass die Bauvorschriften von den örtlichen Verantwortlichen nicht überprüft wurden, aber das hatte keine Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons ermittelt sehr zögerlich, erst der Druck vor allem aus Italien, wo mehrere der Opfer herstammen, führte zur Inhaftierung des Barbesitzers, sein Mobiltelfon wurde nicht beschlagnahmt. Die Gemeindeverantwortlichen sind immer noch nicht im Visier der Strafermittlungsbehörden.

Der Schock über die enormen Folgen vermutlich nachlässiger Kontrolle durch Behörden wirkt allerdings auf politischer Ebene, wenigstens fürs erste. Unter dem Titel „Deregulierung, Vereinfachung, Verhältnismäßigkeit und Vollzugsvereinheitlichung“ war eine neue Version der schweizweiten Brandschutzvorschriften geplant, sie sollte nächstes Jahr in Kraft treten. Weitgehend von der Öffentlichkeit unbeachtet, hatten die Baudirektoren der Kantone geplant, längere Fluchtwege (100 Meter statt 50 Meter Maximaldistanz) zuzulassen, die automatische Übertragung von Alarmen an die Feuerwehren einzuschränken (sollte weniger Fehlalarme bewirken) und sogar Änderungen bei den Eigenschaften von verbauten Produkten waren vorgesehen – in Crans-Montana waren Akustikdämmstoffe in Brand geraten. Die „Neue Zürcher Zeitung“ vom 6. Januar meldete auf der Titelseite: „Die Schweiz sistiert die Lockerung des Brandschutzes“. Die Baudirektoren der Kantone sowie die Vereinigung des Gebäudeversicherungen teilten mit: „Wir legen einen Marschhalt ein“. Schon zuvor hatten die Brandschutzexperten der Kantone und Städte gewarnt: „Wenn ich jetzt denke, dass man den Brandschutz wegnimmt und das nicht mehr behördlich regelt – damit habe ich große Schwierigkeiten. Denn man darf nicht vergessen, dass ja automatisch der Marktdruck kommt.“ Schlimm genug, dass anscheinend die Kontrollen nicht oder nicht ausreichend gemacht wurden, eine Lockerung der Vorschriften wäre für dieses Versagen ein Freibrief gewesen.