EU-Mercosur-Abkommen – Alternativen zur gewaltförmigen und autokratischen US-Hegemonialpolitik
Christoph Cornides, Penzberg, Rüdiger Lötzer, Berlin
Am 9. Januar hat der Europäische Rat mit „qualifizierter Mehrheit“ die Voraussetzungen für den Abschluss des seit 25 Jahren verhandelten EU-Mercosur-Abkommens getroffen. Damit wurde die Unterzeichnung des „EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens“ und des „Interimsabkommens über den Handel zwischen der EU und dem Mercosur“ genehmigt.
(„Mercosur“, spanische Abkürzung für „Gemeinsamer Markt des Südens“. Das seit 1991 bestehende Bündnis südamerikanischer Staaten umfasst als Vollmitglieder Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Bolivien sowie weitere assoziierte Mitglieder. Der Europäische Rat ist die Vertretung der 27 Regierungen der EU.)
Da es bei dem EU-Mercosur-Abkommen um Handelsabkommen geht, ist dafür im Europäischen Rat eine qualifizierte Mehrheit notwendig von 55 % der EU-Mitgliedstaten (also 15), die 65 % der EU-Gesamtbevölkerung ausmachen.
In seiner Pressemitteilung vom 9.1.2026 stellt der Europäische Rat fest: „Nach den heutigen Beschlüssen werden die EU und ihre Mercosur-Partner die Abkommen unterzeichnen. Bevor die Abkommen förmlich geschlossen werden können, muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Das Partnerschaftsabkommen wird vollständig in Kraft treten, sobald alle EU-Mitgliedstaaten und Mercosur-Vertragsparteien die Ratifizierung abgeschlossen haben. Das Interimsabkommen bleibt in Kraft, bis es durch das Inkrafttreten des umfassenden Partnerschaftsabkommens ersetzt wird.“ (Quellenhinweis: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung 9.1.2026, deutsche Fassung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/01/09/eu-mercosur-council-greenlights-signature-of-the-comprehensive-partnership-and-trade-agreement/)
Zusammen bilden die Mercosur-Länder mit einer Bevölkerung von 270 Millionen Menschen die sechstgrößte Volkswirtschaft der Welt. Mit dem Handelsabkommen EU-Mercosur wird die größte, Kontinente übergreifende Freihandelszone von über 700 Millionen Menschen zwischen der EU und Lateinamerika entstehen.
Dass nach 25jähriger Verhandlungsdauer das Abkommen jetzt in die Endphase seines Abschlusses kommt, dokumentiert durch multilaterale, kooperative internationale Vereinbarungen der Zollsenkung bzw. -beseitigung das Gegenprinzip zu Trumps gewaltförmigem US-Hegemonialanspruch der Beherrschung Südamerikas und Ländern wie Kanada und Grönland.
Mit dem Abkommen sollen 90% der bestehenden Zölle zwischen EU und Mercosur-Staaten wegfallen. Bereits jetzt ist die EU zweitgrößter Handelspartner (ohne Dienstleistungen) des Mercosur. Fast 17 % des Gesamthandels des Mercosur entfiel 2024 auf die Europäische Union. Der Handel der EU mit dem Mercosur belief sich 2024 relativ ausgeglichen auf über 111 Milliarden Euro. Davon waren 55,2 Milliarden Ausfuhren der EU und 56 Milliarden Einfuhren in die EU.
Die relative finanzielle Ausgeglichenheit der Importe und Exporte zwischen EU und Mercosur im Warenhandel ist auch deshalb bemerkenswert, weil es sich bei den jeweiligen Ex- und Importen um Warengruppen unterschiedlicher Verarbeitungsstufen handelt. Die wichtigsten Warengruppen des Exports der EU in die Mercosur-Staaten sind Maschinen und Geräte, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse sowie Transportmittel. Die wichtigsten Warengruppen des Exports der Mercosur Staaten in die EU sind landwirtschaftliche Erzeugnisse, mineralische Erzeugnisse, Zellstoff und Papier.
Weniger ausgeglichen ist das Finanzvolumen bei Dienstleistungen. Die Summe von Im- und Export zwischen EU und Mercosur betrug hier 2023 über 42 Milliarden Euro. Die EU exportierte Dienstleistungen für 29 Milliarden Euro in den Mercosur, während der Mercosur Dienstleistungen im Wert von 13,4 Milliarden Euro in die EU ausführte.
Kritik aus dem Agrarsektor und von Umweltverbänden
Es ist offensichtlich, dass eine Beseitigung von Zöllen auch den Druck auf bestimmte Märkte der beteiligten Länder erhöht. Verständlich also die Proteste und Befürchtungen der in der Landwirtschaft Beschäftigten und ihrer Verbände. Anders als bei der Trumpschen Zollpolitik wurden aber beim EU-Mercosur-Abkommen keine bilateralen Strafzölle für Importe, sondern Ausgleichsmaßnahmen für von verbilligten Importen Betroffene ausgehandelt. So wurden für bestimmte Importwaren Kontingente festgelegt. Nach dem Interimsabkommen soll die Kommission ermächtigt werden, auf Anrufung von Mitgliedsstaaten bilaterale Schutzmaßnahmen in einer Übergangszeit zu veranlassen. Neben der Kritik von Frankreich, Polen und Italien am geplanten Abkommen brachten die Einwände Italiens gegen die Agrarimporte aus Südamerika das Abkommen Ende 2025 fast zum Scheitern. Um mit einer Zustimmung Italiens die notwendige qualifizierte Mehrheit zu erreichen, erhielt Italien in der Schlussphase weitergehende Garantien für seine Landwirtschaft. Dazu gehören vorgezogene Agrarsubventionen, die Einrichtung eines EU-Krisenfonds gegen „Marktstörungen“ und die Zusicherung des Beibehalts von über 50 regionalen Produktnamen (z.B. „Parmaschinken“).
Umweltverbände kritisieren weitere Umweltzerstörung durch Ausweitung der südamerikanischen Landwirtschaftsproduktion und Differenzen in den Qualitätsstandards. Dagegen verweist der Europäische Rat auf die Möglichkeiten der künftigen Zusammenarbeit, um die Umweltverträglichkeit der Produktionsketten und die Qualitätsstandards der Produkte gemeinsam zu verbessern. Das auch einzufordern, wird eine der Aufgaben des Europäischen Parlaments sein.
Nachtrag:
Das Europaparlament hat am 21. Januar mit knapper Mehrheit von Linken, Grünen und Rechtsaußen eine Überprüfung des Abkommens durch den EuGH gefordert, um das Inkrafttreten des Abkommens so lange wie möglich zu blockieren. So spielen diese Abgeordneten Donald Trump in die Hände. Hoffentlich entscheidet der EuGH rasch. Sonst könnte das gesamte Abkommen noch scheitern und die Gegner des Freihandels zwischen Europa und Lateinamerika würden zur Erheiterung Trumps obsiegen, zum Schaden der EU und Lateinamerikas gleichermaßen.
Abb. (PDF): Karte Südamerika