dok Aktionen/Initiativen – Neue Grundsicherung –
Red. Thorsten Jannoff
Thorsten Jannoff, Gelsenkirchen. Mitte Januar 2026 hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf beraten, der das bisherige Bürgergeldsystem in ein neues Grundsicherungsgeld umwandeln soll und Leistungskürzungen für ukrainische Geflüchtete vorsieht. Dem vorangegangen war eine populistische Stimmungsmache mit völlig überzogenen Einsparerwartungen – über die jetzt niemand mehr spricht. Die Sozialverbände warnen vor massiven negativen Folgen gerade auch für besonders schutzbedürftige Menschen.
Abb. (PDF): Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften fordern mit einem Großplakat vor dem Bundestag die Abgeordneten zu Nachbesserungen an der Bürgergeld-Reform auf.
Bündnis warnt: Neue Grundsicherung verschärft soziale Not und Wohnungslosigkeit
Anlässlich der Bundestagsdebatte (15.1.26, d. Red.) zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.
Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.“
Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern:
● Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.
● Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.
● Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.
Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Volkssolidarität.
Dr. Marvin Deversi, Vorstand AWO Bundesverband e.V.: „Die verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung treffen Millionen Kinder und ihre Familien – und sie treffen Menschen, die z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen ohnehin kaum Chancen auf soziale Teilhabe haben. Ein moderner Sozialstaat muss die Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt rücken und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Statt der neuen Grundsicherung fordern wir daher armutsfeste Regelsätze, mehr Investitionen in Qualifizierung und in die Unterstützung derer, die einen Job suchen!“
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Reformpaket der Bundesregierung ist ein sozialer Rückschritt. Die neue Grundsicherung bringt nicht einen Menschen in existenzsichernde Arbeit, sondern verschärft stattdessen Existenzängste und soziale Härten. Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen. Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren. Die Bundesregierung muss endlich Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft anzukurbeln – dann kommen tatsächlich auch mehr Arbeitslose in Jobs. Wir fordern die Abgeordneten auf, dieses Gesetz nur zu beschließen, wenn sich daran noch etwas zum Vorteil ändert.“
Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland: „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit. Wer Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und öffentliche Kassen entlasten will, sollte stattdessen in gute Arbeitsförderung und verlässliche Begleitung investieren.“
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die neue Grundsicherung droht, Armut, Angst und Bürokratie massiv zu vergrößern. Wir brauchen einen Sozialstaat, der vor Armut schützt und echte Unterstützung bietet, der Solidarität fördert und Steuerbetrug ein Ende bereitet.“
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK): „Die Kürzungen bei den Mietkosten würden auch Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbsgeminderte in der Grundsicherung treffen. Hier droht eine neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit.“
Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi): „Die Änderungen im Vermittlungsprozess, inklusive der Wiederbelebung des Vermittlungsvorrangs, sind ein Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Durch Druck werden die Menschen in prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt. Die Folge ist, dass nach kurzer Zeit die Menschen wieder arbeitslos werden. Der Vermittlungsvorrang verhindert notwendige Qualifizierung und das Nachholen von Abschlüssen vieler Leistungsberechtigter im SGB II – und somit deren Chancen auf eine langfristig gute Arbeitsstelle.“
Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Die neue Grundsicherung bedeutet in erster Linie Verschlechterungen für die Betroffenen. Es werden nicht nur Vorurteile gegenüber den Betroffenen bedient, darüber hinaus werden die Lebenssituationen ignoriert und Ursachen von Armut ausgeblendet. Keines der avisierten Ziele, nämlich Einsparungen, weniger Bürokratie und mehr Menschen in Arbeit, wird damit erreicht werden. Mit großem Aufwand wird stattdessen kontrolliert, sanktioniert und bestraft. Und während man Neid und Verdacht gegen die Ärmsten schürt, bleiben großer Reichtum und Gewinne unangetastet. Diese soziale Schieflage muss endlich beseitigt werden.“
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/buendnis-warnt-neue-grundsicherung-verschaerft-soziale-not-und-wohnungslosigkeit/
DOK: www.buerger-geld.org/ Neue Grundsicherung 2026: Grundsicherungsgeld, Sanktionen und Nichterreichbarkeitsfiktion
Ab 2026 soll das bisherige Bürgergeld durch eine „neue Grundsicherung“ bzw. ein Grundsicherungsgeld für Arbeitsuchende ersetzt werden. Ziel der Reform ist offiziell, die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen, Mitwirkungspflichten zu verschärfen und Fehlanreize im Leistungsbezug zu reduzieren. Gleichzeitig strebt die Bundesregierung einen „starken Sozialstaat“ mit klaren, durchsetzbaren Regeln an, bei dem Unterstützung und Mitwirkung stärker ausbalanciert werden.
Strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen / Nichterreichbarkeitsfiktion
Die Reform führt die sogenannte Nichterreichbarkeitsfiktion ein: Wer bestimmte Pflichten wiederholt verletzt, gilt automatisch als „nicht erreichbar“, auch ohne individuellen Nachweis bewusster Verweigerung. Juristisch knüpft die Fiktion an formale Ereignisse wie mehrfach versäumte Termine und fehlende Reaktion innerhalb einer Frist an. Dadurch verlagert sich das Risiko von Zustellproblemen, Krankheit oder organisatorischem Chaos stärker auf die Betroffenen. Nach den Entwürfen gilt: Wer nach drei Meldeversäumnissen nicht innerhalb einer gesetzlich definierten Frist – typischerweise einem Monat – persönlich im Jobcenter erscheint, verliert den Anspruch auf Regelsatz, Kosten der Unterkunft und Heizung; auch der Krankenversicherungsschutz kann dadurch mittelbar entfallen. Dieses System wird in Expertenkreisen als „Dreimal-plus-eins-Regel“ beschrieben: Drei Pflichtverletzungen führen stufenweise zu immer härteren Kürzungen, danach greift der komplette Leistungsentzug. Anders als bisher sollen diese Sanktionen einheitliche Mindestdauern haben und nur eingeschränkt rückgängig zu machen sein, selbst wenn später wichtige Gründe – etwa ein Krankenhausaufenthalt – nachgewiesen werden.
Vermögen, Unterkunftskosten und Kooperationsplan
● Die bisher einjährige Karenzzeit beim Schonvermögen entfällt; stattdessen wird das Schonvermögen nach Altersstufen gestaffelt.
● Anerkennungsfähige Kosten der Unterkunft werden stärker begrenzt; bei unverhältnismäßig hohen Wohnkosten gilt eine Pflicht zur Kostensenkung, auch innerhalb der Karenzzeit.
● Der bestehende Kooperationsplan soll zu einem „roten Faden“ der Integrationsarbeit ausgebaut werden, mit einem persönlichen Angebot für Beratung, Unterstützung oder Vermittlung.
● Besonderes Augenmerk liegt auf Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen: Förderlücken sollen geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.
Zweiter Gesetzentwurf: Weniger Leistungen für bestimmte ukrainische Geflüchtete
Parallel berät der Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung der Leistungsrechte für Geflüchtete aus der Ukraine (Leistungsrechtsanpassungsgesetz):
● Ukrainer*innen mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld erhalten.
● Das Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Zweite, Fünfte (Krankenversicherung) und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch werden angepasst, um den „Rechtskreiswechsel“ organisatorisch zu ermöglichen.
● Vollziehbar ausreisepflichtige Personen mit bereits gewährtem vorübergehendem Schutz in einem anderen EU-Staat sollen nur noch Überbrückungsleistungen erhalten.
● Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich aktiv um Arbeit zu bemühen; bei Verstößen können sie zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden.
● Übergangsregel: Wer unter die Stichtagsregelung fällt und bereits Bürgergeld nach SGB II bewilligt bekommen hat, bleibt für die Dauer des bewilligten Zeitraums, längstens drei Monate nach Inkrafttreten, vorübergehend im SGB II.
Praktische Bedeutung für Betroffene
Für Leistungsbeziehende bedeutet die Reform: Erreichbarkeit wird zur zentralen Überlebensfrage. Wer Post nicht liest, Termine übersieht oder wegen Krankheit und Krisen nicht reagiert, riskiert schnell mehrmonatige Totalsanktionen mit der Gefahr von Mietrückständen, Stromsperren und Verlust der Wohnung. Praktisch wichtig werden daher stabile Postanschriften, funktionierende Kommunikationswege (Handy, E-Mail) und konsequente Terminwahrnehmung oder frühzeitige Entschuldigungen. Beratungsstellen raten dazu, Erkrankungen mit Attest zu belegen, Zustellprobleme zu dokumentieren und Bescheide zeitnah zu prüfen.
Rechtliche und politische Bewertung
● Die Nichterreichbarkeitsfiktion wird von Sozialverbänden, Jurist*innen und Verfassungsrechtlern kritisch gesehen: Sie könne gegen das Existenzminimum verstoßen und vulnerable Gruppen unverhältnismäßig hart treffen.
● Befürworter argumentieren, sie verhindere „Leistungsmissbrauch“ und stelle sicher, dass nur kooperationsbereite Personen Unterstützung erhalten.
● Der Verein Für soziales Leben e.V. bewertet die Regel als Druckmittel, das schnell in Wohnungslosigkeit und Schulden führen kann.
Fazit: Wie das Grundsicherungsgeld am Ende konkret aussehen wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten in den Ausschussberatungen und möglichen Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Die Reform zielt auf stärkere Arbeitsvermittlung, verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen ab, während gleichzeitig Schutzmechanismen und Übergangsregelungen bestehen.
Anträge der Opposition:
AfD-Fraktion fordert eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“.— Fraktion Die Linke will Sanktionen stoppen und stattdessen die Arbeitsvermittlung stärken, um eine „menschenwürdige Grundsicherung“ sicherzustellen, lehnt die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab und fordert langfristig dessen Abschaffung sowie die Einbeziehung aller Betroffenen in das allgemeine System der sozialen Sicherung. — Bündnis 90/Die Grünen legen Anträge vor mit den Titeln „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ und „Chancen statt Chaos – Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern“.