Politische Berichte Nr.01/2026 (PDF)20
Gewerkschaften/Soziale Bewegung

Tarifvertrag und Mindestlöhne in europäischen Ländern

Rolf Gehring, Thorsten Jannoff. In der letzten Ausgabe der Politischen Berichte (S. 20) hatten wir begonnen, auf Basis einer Untersuchung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zu Mindestlöhnen kurze Berichte zu Aspekten der Tarifstrukturen der Mindestlöhne zu geben. Dies wird hier für fünf weitere Mitgliedsstaaten der EU fortgesetzt.

Bulgarien

In Bulgarien wird der Mindestlohn seit Mitte der 1960er Jahre durch einen Erlass des Ministerrats festgelegt, aktuell jedes Jahr am 1. Januar. Daten für 2018 zeigen, dass die Abdeckungsquote bei 28% mit großen Unterschieden zwischen einzelnen Sektoren. Nach Angaben der NICA (Nationales Institut für Schlichtung) sank die Zahl der Vereinbarungen auf Unternehmensebene zwischen 2015 und 2023 von 1.976 auf 1.437. Bezüglich der Mindestlöhne ist im Arbeitsgesetzbuch festgelegt, dass der Ministerrat den nationalen Mindestlohn für jedes Kalenderjahr per Dekret festlegt. Im Februar 2023 änderte die bulgarische Regierung das Arbeitsgesetzbuch. Einziges Kriterium für den Mindestlohn ist die Zielgröße von 50% des durchschnittlichen Bruttolohns. Festgelegt wurde auch, dass der Mindestlohn nicht unter dem Vorjahresniveau liegen darf.

Frankreich

Obwohl Frankreich einen der niedrigsten gewerkschaftlichen Organisationsgrade aufweist, ist die Tarifbindung mit 98% sehr hoch. Zwei Faktoren wirken hier. Tarifverträge gelten für alle Beschäftigten eines Unternehmens und zweitens Branchentarifverträge werden allgemeinverbindlich erklärt. Tarifvertragliche Ebenen sind die nationale, die Branchen- und die betriebliche Ebene. Die Branchenebene hat sich zum Hauptpfeiler der französischen Arbeitsbeziehungen entwickelt Seit zwei Jahrzehnten allerdings mit Dezentralisierungstendenzen in Richtung Unternehmensebene. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn wurde 1950 eingeführt. Seine heutige Form (salaire minimum interprofessionnel de croissance, SMIC) gründet auf einer Reform im Jahr 1970. Erhöhungen werden von der Regierung nach Konsultation einer nationalen Kommission erlassen. Indikatoren für die Anpassung sind eine Inflationsrate höher als 2% (sofortige außerordentliche Anpassung) und mindestens die Hälfte des Anstiegs des Bruttostundenlohns. Seit zwei Jahrzehnten liegt der Mindestlohn relativ konstant bei etwa 62% des Medianlohns. Bezogen auf den Durchschnittslohn liegt er knapp unter 50%. 2,7 Millionen Arbeitnehmer im privaten Sektor erhalten den Mindestlohn, was 14,6% aller Arbeitnehmer entspricht. Frauen (57%) sind überrepräsentiert. Die französiche Regierung ist, wohl zurecht, der Ansicht, dass das französische Recht bereits die meisten Anforderungen erfüllt. Die geforderte Quote von 80% Tarifdeckung ist weit übererfüllt, die Orientierungsgrößen für das Niveau des Mindestlohns werden ebenfalls eingehalten.

Italien

Die Lohnniveaus werden durch nationale Branchentarifverträge festgelegt und variieren je nach dem beruflichen Qualifikationsniveau des Arbeitnehmers, das in der Berufsklassifizierung und den Lohnskalen der Branche festgelegt ist (in der Regel durchschnittlich sieben Stufen). Das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Mindestlohn beträgt etwa 100/250. Tarifverhandlungen sind ein wesentlicher Ausdruck des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gewerkschaftsfreiheit und des Pluralismus (Artikel 39.1), wurden aber nie gesetzlich ausgedeutet. Tarifverhandlungen haben sich zu einem freiwilligen System entwickelt, in das sich der Gesetzgeber tendenziell nicht einmischt.

Es gibt ein zweistufiges Tarifverhandlungssystem: auf nationaler Ebene für ganze Branchen und dezentral auf Unternehmens- oder alternativ auf territorialer Ebene. Seit 2011 sind Ausstiegs- oder Ausnahmeregelungen in der Regel zulässig, jedoch durch nationale Branchenvereinbarungen begrenzt. Nationale Quellen gehen von einem tariflichen Deckungsgrad von 94% aus. Die Tarifbindung ist stabil, steigt eher leicht. Es gibt jedoch einige Sektoren, die hinterherhinken, wie beispielsweise das Baugewerbe (69%) und „sonstige Dienstleistungen“ (28%).

Italien ist einer der wenigen EU-Mitgliedstaaten ohne gesetzlichen Mindestlohn. Die rechte Regierung sieht, aus ähnlichen Gründen wie in Frankreich, keinen Grund für eine Umsetzung der Europäischen Richtlinie. Das italienische System stehe bereits mit den Zielen der Richtlinie im Einklang. Zwei der drei großen Gewerkschaften (CGIL und UIL) führen Beschwerde bei der Europäische Kommission wegen der Untätigkeit der italienischen Regierung.

Lettland

In Lettland wird der Mindestlohn gesetzlich festgelegt und nicht durch Tarifverhandlungen. Die Höhe des Mindestlohns wird in Abstimmung mit den Sozialpartnern vom Ministerkabinett bestimmt, wobei frühere Anpassungen eher politisch als wirtschaftlich begründet waren. Der Mindestlohn wird auf der Grundlage eines Referenzwerts von 46% des durchschnittlichen Bruttolohns der letzten 12 Monate berechnet, ergänzt durch makroökonomische Faktoren wie Arbeitsproduktivität, Steuerpolitik, Arbeitskostenindex und Armutsrisikoschwelle. Für 2025 musste er bei bei 740 Euro pro Monat liegen, basierend auf einer 40-Stunden-Woche. Das Tarifverhandlungssystem garantiert das Recht auf Tarifverträge und Streiks, allerdings ist die Tarifbindung mit etwa 27% relativ gering. Es existieren einige sektorale Tarifverträge in Bereichen wie Bau, Glasfaserproduktion, Sozialfürsorge und Gastgewerbe, jedoch mangelt es an sektorübergreifenden Tarifverhandlungen. Besonders im öffentlichen Sektor sind die Spielräume für Tarifverhandlungen begrenzt. Die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern sind gesetzlich geschützt, und Arbeitgeber dürfen keine Kündigungen aufgrund der Gewerkschaftszugehörigkeit aussprechen. Bei Verweigerung von Tarifverhandlungen können Arbeitgeber mit finanziellen Strafen belegt werden.

Schweden

In Schweden gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn und keine Möglichkeit, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Lohnbildung wird durch Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge geregelt bei minimaler staatlicher Einflussnahme. Die Tarifverträge enthalten oft Bestimmungen über Mindestlöhne, wie Einstiegslöhne oder garantierte Löhne für spezifische Gruppen wie junge oder neu eingestellte Arbeitnehmer. Diese Regelungen variieren jedoch je nach Berufsfeld. Das Tarifverhandlungssystem ist geprägt von einer starken Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die für die Festlegung der Löhne und Arbeitsbedingungen zuständig sind. Diese Verhandlungen sind in Schweden gesetzlich verankert und alle Arbeitnehmer, die Mitglieder einer Gewerkschaft sind, haben das Recht auf Verhandlungen. Die Tarifbindung in Schweden ist hoch, mit etwa 92% der Arbeiter und 84% der Angestellten, die durch Tarifverträge abgedeckt sind. Diese Abdeckungsquote variiert je nach Branche und Unternehmensgröße. Arbeitsmigranten dürfen nicht unter dem Mindestlohn oder dem üblichen Lohn im jeweiligen Sektor bezahlt werden. Bei öffentlichen Aufträgen müssen Löhne und Arbeitsbedingungen den Mindeststandards von Tarifverträgen entsprechen. Das betrifft jedoch nur ein Drittel der öffentlichen Aufträge, da kleinere Ausschreibungen ausgenommen sind.